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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: zapuntel am 02.05.2023 13:03
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Hallo,
Bin mir nicht sicher. Mein verbeamtetes Kind widerspricht vehement.
Mein Mann ist im Zuge der "normalisierung" der E9 Laufzeiten in der Tarifverhandlung 2019 zum 1.1.19 in die E9/5 hochgestuft worden.
Es ist doch dann eine Stufenlaufzeit von 5 Jahren??
Dann müsste er an 1.1 2024 in die E9/6 hoch kommen......
Oder denk ich da verkehrt.....
LG zapuntel
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Vielleicht hilft das weiter:
https://www.fu-berlin.de/sites/prdahlem/stichworte_a-z/stufenlaufzeit.html#:~:text=Nach%201%20Jahr%20in%20Stufe,der%20Aufstieg%20in%20Stufe%205
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Nicht wirklich. Da steht nur bis E8
Und wann ist man nun bei der E9A in der 6. Stufe?
Ich glaub die Liste ist veraltet, die ist von 2013...
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https://www.kommunalforum.de/e_9_a_tv_l.php
Auf der vorherigen Seite stand, dass die Regelung nur E2-E8 betrifft, laut der Seite betrifft die Regelung auch E9a
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Wieso widerspricht dein Kind? Und wieso ist es verbeamtet? ;)
§ 16 Abs. 3 TVL
(3) 1Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in Abhän-
gigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Absatz 2 - nach folgenden Zeiten einer
ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeit-
geber (Stufenlaufzeit):
- Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.
Demnach ist der 01.01.2024 korrekt.
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Siehe § 29b TVÜ-Länder.
Hierdurch wurden in dem dort genannten Umfang Restlaufzeiten aus der („kleinen“) EG 9 bei Überleitung in die EG 9a bzw. EG 9b angerechnet. An der regulären Stufenlaufzeit als solcher ändert sich jedoch nichts. Also z. B. 5 Jahre in der Stufe 5. Siehe § 16 Absatz 3 TV-L.
Zum nachlesen:
https://www.mf.niedersachsen.de/download/149758/Entgeltgruppen_9a_9b_-_Stand_18.11.2019.pdf