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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Poggeliese am 03.05.2023 12:16
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Hallo, ich versuche gerade meine Kündigungsfrist zu ermitteln und brauche das Schwarmwissen des Forums.
1. AG Land 1 Beschäftigungszeit 3 Jahre 9 Monate
2. AG Land 2 Beschäftigungszeit 2 Jahre 9 Monate
3. AG Land 2 Beschäftigungszeit 2 Jahre 4 Monate
Zähle ich alle zusammen oder nur das der einzelnen Beschäftigungen in den Ländern?
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Für die Berechnung der Kündigungsfrist sind weiterhin nur die Beschäftigungszeiten (vgl. Abs. 3) zu berücksichtigen, die bei demselben Arbeitgeber zurückgelegt wurden. Dies wird durch den Klammerzusatz in § 34 Abs. 1 Satz 2, der nur auf die Sätze 1 und 2 des Abs. 3 Bezug nimmt, konkretisiert. Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber bleiben für die Berechnung der Kündigungsfrist selbst dann unberücksichtigt, wenn der andere Arbeitgeber ebenfalls unter den TV-L fällt.