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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Millie am 03.05.2023 18:31
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Hallo,
mein Vorgesetzter will mir vorschreiben, dass ich nicht so viele Stunden für mein Gleitzeitkonto sammel. Hierbei ist anzumerken, dass wir chronisch unterbesetzt sind und ich meine to do Liste immer bis zur nächsten Woche abarbeiten will. Wir haben eine Dienstvereinbarung diesbezüglich, in der steht, dass wir pro Tag theoretisch bis zu 12 Stunden arbeiten dürfen (auch im Home Office) und bis zu 24 Tage Zeitausgleich pro Jahr nehmen dürfen. Natürlich übertreibe ich das nicht, ich arbeite meistens 9 Stunden am Tag und habe dieses Jahr 3 Tage Zeitausgleich genommen oder mache manchmal eben früher Schluss. In der Dienstvereinbarung ist nicht geregelt, dass der Vorgesetzte diesbezüglich etwas vorschreiben darf. Zudem habe ich folgenden Paragrafen gefunden (§ 7 Abs. 8 Arbeitszeitverordnung):
Verstöße gegen Gleitzeitregelungen dürfen den jeweils zuständigen Vorgesetzten mitgeteilt werden. Darüber hinaus sind den unmittelbaren Vorgesetzten ausschließlich für Zwecke des gezielten Personaleinsatzes die Gleitzeitsalden ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitzuteilen, sofern sich positive Salden von mehr als 20 Stunden oder negative Salden von mehr als zehn Stunden ergeben. Daten nach Satz 2 dürfen nicht für eine Kontrolle oder Bewertung der Leistung oder des Verhaltens der Beamtinnen und Beamten verwendet werden.
Darf mein Vorgesetzter mir hier Vorgaben machen?
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Im Zweifel getarnt als Fürsorgepflicht.
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Habe ich da irgendwelche Möglichkeiten, sollte es hart auf hart kommen? In der Dienstvereinbarung ist es ja ausdrücklich erlaubt..
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Frag doch mal vorsichtig beim Personalrat an? Wenn so ein Gleitzeitmodell mittels Dienstvereinbarung geregelt ist, ist diese ja auch für deinen scheinbar übergriffigen Vorgesetzten verbindlich, auch wenn ihm das missfällt.
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Warum möchte er das verhindern? Nur damit weniger ZA genommen wird?
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Ist doch naheliegend, wenn aus Sicht des Vorgesetzten z.B. in Zeiten geringerer Auslastung künstlich das Stundenkonto aufgebaut wird und dann irgendwann in Zeiten höherer Auslastung abgebaut werden muss, ist das sicher nicht im Sinne des Arbeitgebers.
In der Privatwirtschaft sind die Stundenkonten nicht ohne Grund meist auf deutlich geringere Kontingente limitiert und es finden regelmäßig Gespräche mit Führungskräften statt, sobald sich jemand diesen Grenzen nähert.
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Vorgeschobener Grund ist, dass ich mir Ruhe von der Arbeit gönnen solle. Mir ist natürlich klar, dass er nicht möchte, dass ich so viel Zeitausgleich nehme.
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Ja, aber es ist ja tatsächlich viel los, es müssen sehr viele Vorgänge erledigt werden und im Gegensatz zum Rest schaffe ich die Vorgänge dann auch immer im vorgegeben Zeitrahmen. Dass ich da betrüge, kann mir also nicht vorgeworfen werden.
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Im Zweifel getarnt als Fürsorgepflicht.
Warum muss es "getarnt" sein? Die AZV sieht es ja schon so vor und will damit erkennbar verhindern, dass "das Kind in den Brunnen fällt". Ein zu hohes Stundenkonto ist bei mir im Umfeld viel häufiger als ein Minuskonto, was ja irgendwie für eine vorhandene Motivation spricht. Als Vorgesetzter müsste ich ja ein Interesse daran haben, dass meine Untergebenen massiv Plus haben und machen, möglichst über die Kappungsgrenze hinaus und dass Stunden verfallen. Dann hätte der Mensch ja "kostenlos" gearbeitet. Und wer mit 40 Plusstunden vom Blitz getroffen wird, hat es aus Verwaltungssicht doch perfekt gelöst ;)
Lange Rede, kurzer Sinn: Nimm es einfach als Hinweis, auch an dich selbst zu denken.
Und zur Frage "hart auf hart":
Ich sehe keinen Spielraum, per Weisung o.ä. auf konkrete Stunden-Limits zu gehen, die nicht in der AZV oder der jeweiligen Dienstvereinbarung gesetzt sind. Wenn der Vorgesetzte so etwas ernsthaft versucht, wäre er auf sehr dünnem Eis unterwegs!
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Und es gibt ausschließlich die Dienstvereinbarung dazu? Oder noch irgendwelche Verfügungen oder Erlasse? Bei mir ist das zum Beispiel auf 82 Stunden + oder - begrenzt. Innerhalb dieses Rahmens kann jeder tun was er will.
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Im Zweifel getarnt als Fürsorgepflicht.
Warum muss es "getarnt" sein? Die AZV sieht es ja schon so vor und will damit erkennbar verhindern, dass "das Kind in den Brunnen fällt". Ein zu hohes Stundenkonto ist bei mir im Umfeld viel häufiger als ein Minuskonto, was ja irgendwie für eine vorhandene Motivation spricht. Als Vorgesetzter müsste ich ja ein Interesse daran haben, dass meine Untergebenen massiv Plus haben und machen, möglichst über die Kappungsgrenze hinaus und dass Stunden verfallen. Dann hätte der Mensch ja "kostenlos" gearbeitet. Und wer mit 40 Plusstunden vom Blitz getroffen wird, hat es aus Verwaltungssicht doch perfekt gelöst ;)
Lange Rede, kurzer Sinn: Nimm es einfach als Hinweis, auch an dich selbst zu denken.
Und zur Frage "hart auf hart":
Ich sehe keinen Spielraum, per Weisung o.ä. auf konkrete Stunden-Limits zu gehen, die nicht in der AZV oder der jeweiligen Dienstvereinbarung gesetzt sind. Wenn der Vorgesetzte so etwas ernsthaft versucht, wäre er auf sehr dünnem Eis unterwegs!
"Getarnt" weil es wahrscheinlich vorher auch niemanden interessiert hat nehme ich an?
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Sofern es der disziplinarische Vorgesetzte ist oder er in dessen Auftrag handelt sehe ich die Einsichtnahme unkritisch. Im Gegenteil, Du nutzt ja offenbar die Dienstvereinbarung um regelmäßig gegen das Arbeitszeitgesetz zu verstoßen. Das gilt nämlich vorrangig, egal wie viele Stunden Dir die DV erlaubt.
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Selbst wenn man großzügig die 24 Tage ZAG annimmt machst Du bei rund 9 Stunden/Tag im Halbjahr rund 16 Tage zu viel. Sprich Du kannst auf ein ganzes Jahr nicht genügend ZAG nehmen um den Ausgleich wieder hinzubekommen.
Hinzu kommt in den meisten Behörden die Weisung, Zeitabschmelzungen unterjährig zu ermöglichen, wenn der Saldo zu hoch ist. Auch hierfür muss natürlich bekannt sein, wie viel zu viel drauf ist.
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In manchen Ämtern ist "schick" immer ein gut gefüllte Zeitguthabenkonto vor sich herausheben, gerne wird der Zeitausgleich dann zu ungünstigen Zeiten genommen. Es gibt da durchaus ein paar Pappenheimer, die das überreizen. Genau deswegen kontrolliere ich als Vorgesetzter etwa alle zwei Monate die Konten und spreche alle Kollegen an, die über dem in der DV vereinbarten Kontingent liegen. Es werden der Gleichbehandlung wegen auch diejenigen angesprochen, die Zeitausgleiche verantwortungsbewusst behandeln. Und oft genug muss ich mich auch selbst ermahnen und Arbeiten auch mal liegen lassen.
Bei einer Kollegin in Teilzeit bin ich wegen eines behinderten Kind, das oft zu Therapien muss und kranheitsanfällig ist, großzügiger. Das weiß unsere HR auch und wir sehen bei ihr über das gelegentlich hohe Zeitguthaben kommentarlos weg. Vor ein paar Jahren wollte ein Kollege ein Sabbaticaljahr machen und ein Teil des Sabbatical wurde auch über das Zeitguthaben abgewickelt. Dazu gab dazu extra eine vertragliche Vereinbarung: Reduzierung auf Teilzeit mit 60 %, die ersten zwei Jahre voll gearbeitet, im dritten Jahr gar nicht, die Reste wurden mit Urlaubstagen abgedeckt.
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Ja, aber es ist ja tatsächlich viel los, es müssen sehr viele Vorgänge erledigt werden und im Gegensatz zum Rest schaffe ich die Vorgänge dann auch immer im vorgegeben Zeitrahmen. Dass ich da betrüge, kann mir also nicht vorgeworfen werden.
Möglicherweise liegt es daran, dass du im Gegensatz zum Rest deine Arbeit im Zeitrahmen erledigst.
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Sofern es der disziplinarische Vorgesetzte ist oder er in dessen Auftrag handelt sehe ich die Einsichtnahme unkritisch. Im Gegenteil, Du nutzt ja offenbar die Dienstvereinbarung um regelmäßig gegen das Arbeitszeitgesetz zu verstoßen. Das gilt nämlich vorrangig, egal wie viele Stunden Dir die DV erlaubt.
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Selbst wenn man großzügig die 24 Tage ZAG annimmt machst Du bei rund 9 Stunden/Tag im Halbjahr rund 16 Tage zu viel. Sprich Du kannst auf ein ganzes Jahr nicht genügend ZAG nehmen um den Ausgleich wieder hinzubekommen.
Hinzu kommt in den meisten Behörden die Weisung, Zeitabschmelzungen unterjährig zu ermöglichen, wenn der Saldo zu hoch ist. Auch hierfür muss natürlich bekannt sein, wie viel zu viel drauf ist.
Gilt das denn für Beamte? Denn bei 41 Wochenstunden wären wir ja im Schnitt immer über den 8 Stunden pro Tag. Oder habe ich da jetzt nen Denkfehler drin und das Arbeitszeitgesetz bezieht den Samstag mit ein, der bei uns mit 0 Stunden den Schnitt wieder runterzieht?
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Gilt das denn für Beamte?
Nein, für die gilt die Arbeitszeitverordnung.
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Eben. §2 Abs. 2 ArbZG beschränkt die Anwendung ausschließlich auf Angestellte, Arbeiter sowie zur Berufsbildung Beschäftigte.
Was ich hinsichtlich des ursprünglichen Sachverhalts aber nicht verstehe: Ihr habt eine Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit. Die Dienstvereinbarungen, die ich aus verschiedenen Behörden kenne, regeln alle auch Beschränkungen zum Umfang, in dem Gleitzeitguthaben aufgebaut werden dürfen bzw. die Pflicht der/des Beschäftigten, Überschreitungen dem oder der Vorgesetzten dann auch unverzüglich mitzuteilen. So etwas gibt es bei euch nicht?
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Sofern es der disziplinarische Vorgesetzte ist oder er in dessen Auftrag handelt sehe ich die Einsichtnahme unkritisch. Im Gegenteil, Du nutzt ja offenbar die Dienstvereinbarung um regelmäßig gegen das Arbeitszeitgesetz zu verstoßen. Das gilt nämlich vorrangig, egal wie viele Stunden Dir die DV erlaubt.
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Selbst wenn man großzügig die 24 Tage ZAG annimmt machst Du bei rund 9 Stunden/Tag im Halbjahr rund 16 Tage zu viel. Sprich Du kannst auf ein ganzes Jahr nicht genügend ZAG nehmen um den Ausgleich wieder hinzubekommen.
Hinzu kommt in den meisten Behörden die Weisung, Zeitabschmelzungen unterjährig zu ermöglichen, wenn der Saldo zu hoch ist. Auch hierfür muss natürlich bekannt sein, wie viel zu viel drauf ist.
Gilt das denn für Beamte? Denn bei 41 Wochenstunden wären wir ja im Schnitt immer über den 8 Stunden pro Tag. Oder habe ich da jetzt nen Denkfehler drin und das Arbeitszeitgesetz bezieht den Samstag mit ein, der bei uns mit 0 Stunden den Schnitt wieder runterzieht?
Samstag ist ein Werktag.
48 h Woche darf regelmäßig gebuckelt werden.
und 60 wenn es "zeitnah" wieder ausgeglichen wird.
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Selbst wenn man großzügig die 24 Tage ZAG annimmt machst Du bei rund 9 Stunden/Tag im Halbjahr rund 16 Tage zu viel. Sprich Du kannst auf ein ganzes Jahr nicht genügend ZAG nehmen um den Ausgleich wieder hinzubekommen.
Mein Rechenschieber spuckt völlig andere Werte aus:
Bei 41 Wochenstunden kommt man mit 9 Stunden/Tag auf maximal knapp 20 Gleitzeittage pro Jahr:
- 52 Wochen minus 2 Wochen Feiertage minus 6 Wochen Ferien minus 20 Gleitzeittage = 200 Arbeitstage.
- Diese 200 Arbeitstage mal 0,8 Gleitzeitstunden/Tag = 160 Gleitzeitstunden/Jahr = 19,5122 Gleitzeittage/Jahr
Bei 40 Wochenstunden kommt man mit 9 Stunden/Tag auf maximal 24,5 Gleitzeittage pro Jahr:
- 52 Wochen minus 2 Wochen Feiertage minus 6 Wochen Ferien minus 24 Gleitzeittage = 196 Arbeitstage.
- Diese 196 Arbeitstage mal 1 Gleitzeitstunde/Tag = 196 Gleitzeitstunden/Jahr = 24,5 Gleitzeittage/Jahr
Darüber hinaus wird durch jeden Arbeitstag, an dem KEIN Guthaben aufgebaut wird (Dienstreisen / Krankheit / früherer Feierabend / usw.), die Rechnung entsprechend "verschlechtert"..
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In der Privatwirtschaft sind die Stundenkonten nicht ohne Grund meist auf deutlich geringere Kontingente limitiert und es finden regelmäßig Gespräche mit Führungskräften statt, sobald sich jemand diesen Grenzen nähert.
Was ist denn noch deutlich geringer als 20 Stunden?
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Also laut DV darf man zum nächsten Monat höchstens 12 ganze Tage mitnehmen. Zum Stichtag 31.1. darf man dann nur höchstens 40 Stunden in den nächsten Abrechnungszeitraum mitnehmen.
Ich habe momentan ein Plus von 13 Stunden.
Wie gesagt, ich mach manchmal auch früher Schluss.
Meine Kollegen und mein Vorgesetzter sammeln auch Stunden, gehen dafür dann aber auch Freitags früher. Ich arbeite Freitags normal, aber nehme mir von dem Guthaben eher mal einen Tag frei. Ich glaube das stört meinen Vorgesetzten. Anders kann ich mir nicht erklären warum es bei mir ein Problem ist und bei den anderen nicht.
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In der Privatwirtschaft sind die Stundenkonten nicht ohne Grund meist auf deutlich geringere Kontingente limitiert und es finden regelmäßig Gespräche mit Führungskräften statt, sobald sich jemand diesen Grenzen nähert.
Was ist denn noch deutlich geringer als 20 Stunden?
11 so zumindest bei meiner Holden.
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Also laut DV darf man zum nächsten Monat höchstens 12 ganze Tage mitnehmen. Zum Stichtag 31.1. darf man dann nur höchstens 40 Stunden in den nächsten Abrechnungszeitraum mitnehmen.
Ich habe momentan ein Plus von 13 Stunden.
Wie gesagt, ich mach manchmal auch früher Schluss.
Meine Kollegen und mein Vorgesetzter sammeln auch Stunden, gehen dafür dann aber auch Freitags früher. Ich arbeite Freitags normal, aber nehme mir von dem Guthaben eher mal einen Tag frei. Ich glaube das stört meinen Vorgesetzten. Anders kann ich mir nicht erklären warum es bei mir ein Problem ist und bei den anderen nicht.
Wie ist ansonsten euer Verhältnis zueinander?
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Anders kann ich mir nicht erklären warum es bei mir ein Problem ist und bei den anderen nicht.
Ich würde dem Vorgesetzten, einfach die kalte Schulter zeigen und sein gebrabbel bzgl. was ihn stört ignorieren, denn nicht er entscheidet wie die Gleitzeitregelungen sind, sondern die DV.
Da ist es geregelt, und wenn der Vorgesetzte dirch anders als anderen (bei Urlaub/freien Tage o.ä.) behandelt, dann trägt man das dem PR vor. (sofern ihr einen habt).
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Eigentlich ist das Verhältnis ganz gut, ich glaube allerdings, dass ihn stört, dass ich oft Home Office mache. Hier komme ich allerdings auch schon öfter ins Büro als wir laut Dienstvereinbarung müssten. Ich glaube, jetzt versucht er mich über diese Schiene zu kontrollieren.
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Ein guter Chef sollte wissen, was man im HO schafft und wer das ggf nur ausnutzt.
Bei mir ist es auch schwierig, hier gibt es leider auch viele Gegner vom HO, erst recht, wenn öfter als 2 Tage pro Woche. Die versucht man dann mit Leistung zu überzeugen. Ist halt vieles noch Altbacken.