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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: abcdefgeh am 06.05.2023 19:20

Titel: Warum nicht Sozialgericht bei Klage wegen UVG?
Beitrag von: abcdefgeh am 06.05.2023 19:20
Servus,

UVG ist doch eine Sozialleistung, warum sind dann für Klagen nicht Sozial-, sondern Verwaltungsgerichte zuständig?

Aus welcher Rechtsgrundlage geht das bitte hervor?

Danke.

MfG
Titel: Antw:Warum nicht Sozialgericht bei Klage wegen UVG?
Beitrag von: Juri am 06.05.2023 21:51
Mangels abdrängender Sonderzuweisung ist der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 VwGO eröffnet. Insbesondere ergibt sich keine Sonderzuweisung zur Sozialgerichtsbarkeit aus § 51 SGG.
Titel: Antw:Warum nicht Sozialgericht bei Klage wegen UVG?
Beitrag von: FGL am 06.05.2023 23:34
UVG ist doch eine Sozialleistung, warum sind dann für Klagen nicht Sozial-, sondern Verwaltungsgerichte zuständig?
Richtige Aussage von Juri. Das ergänzend: Die Zuständigkeit der Sozialgerichte hängt nicht am Status der zu entscheiden Materie als "Sozialleistung". Die Sozialgerichte sind nach § 51 Absatz 1 Nr. 6a SGG auch für Angelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständig, obwohl die Asylbewerberleistungen keine Sozialleistungen sind.
Titel: Antw:Warum nicht Sozialgericht bei Klage wegen UVG?
Beitrag von: abcdefgeh am 07.05.2023 08:36
Asslbewerberleistung ist dann welche Leistung?
Titel: Antw:Warum nicht Sozialgericht bei Klage wegen UVG?
Beitrag von: FGL am 07.05.2023 09:59
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