Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Yougeen am 07.05.2023 17:33
-
Hallo zusammen,
Ich arbeite als Gruppenleiter in einer wfbm in Ostfriesland und habe vor kurzem meine gFAB bestanden.
Muss der Arbeitgeber mich jetzt in die s8a höherstufen?
Vielen Dank im voraus.
-
Hallo!
Ja, das ist richtig. Mit bestandener gFAB wird in S8a höhergruppiert.
Gruppenleier*Innen mit "nur" SPZ (oder `FAB´, wenn man die Prüfung nicht absolvierte) sind der S7 zugeordnet, GL mit Meister der S8b.
Ich gehe auch davon aus, dass die WfbM bzw. der dahinter stehende Träger die Kosten für die gFAB übernommen haben, da insbesondere die Bundesagentur für Arbeit - analog zur Werkvetättenverordnung - eine (ggf. nachzuholende) Zusatzausbildung zumindest für den Berufsbildungsbereich fordert.
-
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Einen schönen Abend ;)