Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: UnknownBeta am 07.05.2023 21:44

Titel: [Allg] Wechsel von Beamtenverhältnis auf Probe zu Vertragsbeamtenverhältnis
Beitrag von: UnknownBeta am 07.05.2023 21:44
Guten Abend zusammen,

ich würde gerne von euch wissen, ob es entsprechende Erfahrungsberichte gibt?

Was es dabei zu beachten gilt (Par. 33 BBG)?

Welche Vor- und Nachteile sind vorhanden?

Vielen Dann im Voraus!
Titel: Antw:Wechsel von einem Beamtenverhältnis auf Probe zu einem Vertragsbeamtenverhältnis
Beitrag von: McOldie am 07.05.2023 21:50
Sind das die Dienstordnungsangestellten?
Titel: Antw:Wechsel von einem Beamtenverhältnis auf Probe zu einem Vertragsbeamtenverhältnis
Beitrag von: UnknownBeta am 07.05.2023 21:59
Ja genau.
Titel: Antw:Wechsel von einem Beamtenverhältnis auf Probe zu einem Vertragsbeamtenverhältnis
Beitrag von: UnknownBeta am 07.05.2023 22:01
Oder gibt es noch weitere Alternativen?
Titel: Antw:Wechsel von einem Beamtenverhältnis auf Probe zu einem Vertragsbeamtenverhältnis
Beitrag von: Organisator am 07.05.2023 22:11
Schau Mal hier im Forum. Ich glaube gelesen zu haben, dass keine do Angestellte mehr eingestellt werden können, vielmehr die betroffenen BGs Dienstherrenfähigkeit erlangt haben.
Titel: Antw:Wechsel von einem Beamtenverhältnis auf Probe zu einem Vertragsbeamtenverhältnis
Beitrag von: UnknownBeta am 07.05.2023 22:59
Dankeschön erstmal für deine Antwort. Im Internet ist leider recht wenig Inhalt zu finden. Gibt es denn beamtenähnliche Verhältnisse, bei denen entsprechende gesetzliche Regelungen angewendet werden? VG
Titel: Antw:Wechsel von einem Beamtenverhältnis auf Probe zu einem Vertragsbeamtenverhältnis
Beitrag von: Organisator am 07.05.2023 23:01
Sollte meine Erinnerung zutreffen, ist das DO-Recht geschlossen und es können keine entsprechenden Arbeitsverhältnisse neu geschaffen werden. Deine Frage wäre dann obsolet.
Titel: Antw:Wechsel von einem Beamtenverhältnis auf Probe zu einem Vertragsbeamtenverhältnis
Beitrag von: 2strong am 08.05.2023 01:02
@ UnknownBeta

Geht es wirklich um Dienstordnungsverhältnisse (bei den Trägern der Sozialversicherungen) oder um beamtenrechtsähnliche Arbeitsverträge (wie sie von manchen kirchlichen Trägern aber eben auch von staatlicherseits institutionell geförderten Einrichtungen z.B. im Kultur-, Wissenschaftsbereich angeboten werden)?
Titel: Antw:Wechsel von einem Beamtenverhältnis auf Probe zu einem Vertragsbeamtenverhältnis
Beitrag von: UnknownBeta am 08.05.2023 10:27
@ 2strong

In dieser Angelegenheit wird es dann wohl -wie von dir beschrieben- um beamtenrechtsähnliche Arbeitsverträge gehen.
Titel: Antw:Wechsel von einem Beamtenverhältnis auf Probe zu einem Vertragsbeamtenverhältnis
Beitrag von: UnknownBeta am 08.05.2023 18:34
Gibt es denn zum beamtenrechtsähnlichen Arbeitsverhältnis Erfahrungen, Tipps oder Hinweise?
Titel: Antw:Wechsel von einem Beamtenverhältnis auf Probe zu einem Vertragsbeamtenverhältnis
Beitrag von: 2strong am 08.05.2023 20:01
Die Verträge regeln, dass sich die nähere Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses an den in Bezug genommenen beamtenrechtlichen Regelungen orientiert. In Bezug genommen wird - je nachdem, wer die Einrichtung, bei der Du anfangen möchtest, überwiegend finanziert bzw. deren Zuwendungsgeber ist - das jeweilige Landesbeqmtenrecht oder das Bundesbeamtenrecht. Im Innenverhältnis wirst Du dann so gestellt, als seist Du Beamter. Das heißt der Arbeitgeber übernimmt für Dich die Versorgungsgewährleistung, so dass Du von Sozialversicherungsbeiträgen befreit bist. Du hast Anspruch auf Beihilfe, auf Pension nach beamtenrechtlichen Vorschriften, Deine Arbeitszeit richtet sich nach Beamtenrecht, Du bist "unkündbar", hast "unbegrenzt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" etc. pp. Das ganze gilt jedoch nur im Innenverhältnis. Im Außenverhältnis giltst Du als Arbeitnehmer. Das heißt: Solltest Du irgendwann den Arbeitgeber wechseln, insbesondere als Beamter in den Staatsdienst wechseln, wird man Dich behandeln, als seist Du noch nie verbeamtet gewesen. Dort fängst Du als Beamter dann quasi "neu" an.

Gegen die Verträge spricht rundsätzlich nichts. Wenn Du beabsichtigst, dauerhaft bei der Einrichtung zu bleiben, ist das eine sehr gute Lösung.
Titel: Antw:Wechsel von einem Beamtenverhältnis auf Probe zu einem Vertragsbeamtenverhältnis
Beitrag von: UnknownBeta am 09.05.2023 07:44
Zunächst einmal vielen Dank für deine ausführliche Erläuterung.

Da die überwiegende Finanzierung durch Landeszuwendungsgeber erfolgt, wird die Ausgestaltung nach dem entsprechenden Landesrecht vorgenommen.

Da ich jetzt noch als BaP (NRW) wechseln werde, stellt sich mir noch die Frage, ob nach einem weiteren Wechsel zurück zu einem Dienstherren eine erneute Probezeit durchlaufen werden muss?