Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: FragNicht am 08.05.2023 07:31
-
Hallo liebe Mitglieder,
nach vielen Recherchen und rechnerein, komme ich auf keine verlässliche Auskunft zur Berechnung eines Urlaubsanspruches.
folgendes muss dabei zugrunde gelegt werden.
Beamter X möchte seine gewährte Teilzeit in Höhe von 30h/Woche für ein weiteres Jahr verlängern.
Dabei möchte er die wöchentliche Arbeitszeit weiterhin in den geraden Kalenderwochen an 5 Tagen und in den ungeraden Kalenderwochen an 4 Tagen erbringen.
Es erschließt sich nicht, wie man hier korrekt die Urlaubsberechnung durchführt.
Über Hilfe zur Lösung wäre ich dankbar.
Schönen Start in die neue Woche.
-
Du musst es einfach weiter berechnen.
30 Tage / 12 Monate = 2,5 Tage pro Monat
2,5 Tage durch 20 Tage (AT auf 4 Wochen der Monat) x 18 Tage (effektive Arbeitszeit) = 2,25 Tage pro Monat
2,25 Tage x 12 Monate = 27 Tage Jahresanspruch bei genannten Blockmodell.
-
Warum nicht einfach über die Arbeitszeit?
zum Beispiel 30 Stunden von 40 Stunden = 0,75
30 Urlaubstage zum Faktor 0,75= 22,5 bei deinem Anteil?
-
Warum nicht einfach über die Arbeitszeit?
zum Beispiel 30 Stunden von 40 Stunden = 0,75
30 Urlaubstage zum Faktor 0,75= 22,5 bei deinem Anteil?
Mit der Arbeitszeit kannst du nicht rechnen, da es auf die Anzahl der Tage ankommt. Die sind ausschlaggebend für den Anspruch auf Erholungsurlaub
-
Komme auch auf 27.
Allerdings via 30 / 5 Tage mal durchschnittliche Wochenarbeitstage 4,5
-
Warum nicht einfach über die Arbeitszeit?
zum Beispiel 30 Stunden von 40 Stunden = 0,75
30 Urlaubstage zum Faktor 0,75= 22,5 bei deinem Anteil?
Mit der Arbeitszeit kannst du nicht rechnen, da es auf die Anzahl der Tage ankommt. Die sind ausschlaggebend für den Anspruch auf Erholungsurlaub
So ist es. Auf den ersten Blick würde ich auch sagen 27 Tage Urlaub. Wenn du die am Stück nimmst, kommst du auf die 6 Wochen, die du haben sollst. Wenn du hingegen immer in den Wochen Urlaub machst, in denen du 4 Tage arbeiten möchtest, kommst du auf 6,75 Wochen Urlaub. Also am besten mal bei der Personalstelle nachfragen.
-
Warum nicht einfach über die Arbeitszeit?
zum Beispiel 30 Stunden von 40 Stunden = 0,75
30 Urlaubstage zum Faktor 0,75= 22,5 bei deinem Anteil?
Mit der Arbeitszeit kannst du nicht rechnen, da es auf die Anzahl der Tage ankommt. Die sind ausschlaggebend für den Anspruch auf Erholungsurlaub
Der Wortlaut von § 5 Absatz 6 EUrlV lässt eine Berechnung nach Stunden zu.