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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marianne am 08.05.2023 11:41

Titel: Stifenzuaordnung im SuE Bereich
Beitrag von: Marianne am 08.05.2023 11:41
Wird nach einer Neubbewertung einer Stelle der Stelleninhaber Stufengleich höhergruppiert und beginnt nach der Stufenzuordnung die Laufzeit in der Stuffe neu?
Titel: Antw:Stifenzuaordnung im SuE Bereich
Beitrag von: ISN am 08.05.2023 11:44
Ja und ja. Maßgebend ist aber nicht der Zeitpunkt der Bewertung, sondern der Zeitpunkt der Übertragung der Tätigkeit.
Titel: Antw:Stifenzuaordnung im SuE Bereich
Beitrag von: Marianne am 09.05.2023 08:10
Danke! Wo finde ich entsprechende Tarifregelung dazu?
Titel: Antw:Stifenzuaordnung im SuE Bereich
Beitrag von: PiA am 09.05.2023 08:35
Eingruppierung grds.:
§ 12 Abs. 1 und 2, ggf. § 13 TVöD-V

Folgen der Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe:
§ 17 Abs. 4.1a Sätze 1 und 3 TVöD-V

https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV%C3%B6D_V_%C3%84V_15-17_Lesefassung_Stand_01_01_2023.pdf (https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV%C3%B6D_V_%C3%84V_15-17_Lesefassung_Stand_01_01_2023.pdf)
Titel: Antw:Stifenzuaordnung im SuE Bereich
Beitrag von: Steve114 am 10.05.2023 13:30
Ja. das ist dann "toll", wenn in den nächsten Monaten sowieso eine höhere Stufe kommt.
Titel: Antw:Stifenzuaordnung im SuE Bereich
Beitrag von: Umlauf am 10.05.2023 15:42
Einfach mal nachfragen, ob die HG etwas hinausgezögert werden kann.

Meine Personalverwaltung hat sich für den Hinweis/die Bitte sogar bei mir bedankt.
Titel: Antw:Stifenzuaordnung im SuE Bereich
Beitrag von: Steve114 am 10.05.2023 16:11
...Aus Interesse: Warum/oder wie sollte ein AG das machen? Hinauszögern?!
Titel: Antw:Stifenzuaordnung im SuE Bereich
Beitrag von: MoinMoin am 10.05.2023 16:15
...Aus Interesse: Warum/oder wie sollte ein AG das machen? Hinauszögern?!
Damit der An nicht der Angearschte ist, der durch die HG kurzfristig schlechter gestellt wird.
Titel: Antw:Stifenzuaordnung im SuE Bereich
Beitrag von: FearOfTheDuck am 10.05.2023 16:52
Immerhin ist die HG zustimmungspflichtig. Wenn der AG also Aufgaben übertragen will, kann er auch dem Wunsch des AN folgen.

Der Sachverhalt der Ausgangsfrage hat damit aber nichts zu tun, siehe die 1. Antwort von ISN.
Titel: Antw:Stifenzuaordnung im SuE Bereich
Beitrag von: Filou90 am 12.05.2023 17:24
Hallo😊

Ich bin seit Juni 2020 im SuE Bereich tätig in der Stufe 3, jetzt war ich leider seit 09.22 krank und fange jetzt wieder mit der Wiedereingliederung an. Zählen die Monate trotzdem? Und wann steige ich in die 4 auf?

LG an alle
Titel: Antw:Stifenzuaordnung im SuE Bereich
Beitrag von: McOldie am 12.05.2023 17:33
Eine Arbeitsunfähigkeit bis zu 39 Wochen zählt nicht als Unterbrechung und wird demnach mitgerechnet. Die darüber hinausgehenden Zeiten gelten als unschädliche Untrbrechung und werden nicht mitgerechnet
Titel: Antw:Stifenzuaordnung im SuE Bereich
Beitrag von: Filou90 am 12.05.2023 17:59
Danke nochmals an MC Oldie für die rasche Antwort 👍😊