Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Eastwestgate am 08.05.2023 12:14
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Hallo,
nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit denke ich an einen Wechsel auf eine andere Stelle im öD. Frage: Geht grundsätzlich eine Versetzung von öD zu öD oder ist IMMER eine Probezeit dabei? Dann muss man sich einen Wechsel besonders gut überlegen...
Viele Grüße
Ewg
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Hallo,
nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit denke ich an einen Wechsel auf eine andere Stelle im öD. Frage: Geht grundsätzlich eine Versetzung von öD zu öD oder ist IMMER eine Probezeit dabei? Dann muss man sich einen Wechsel besonders gut überlegen...
Viele Grüße
Ewg
Bleibt der AG der selbe, ändert sich auch nichts am Arbeitsverhältnis. Ändert sich der AG, ists wie bei einer Neueinstellung.