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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Motimile11 am 08.05.2023 18:58
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Hallo,
ich bin aktuell beim Land RLP angestellt. ich möchte mich umorientieren und bin auf der Suche nach einer neuen Stelle. Angenommen ich finde einen neuen Job, ebenfalls beim Land RLP. Muss ich dann die lange Kündigungsfrist einhalten (3 Monate zum Quartalsende) oder gibt es dann so etwas wie eine Versetzung und die Chefs müssen sich einigen?
Sorry, ich bin in solchen Fragen noch recht unbedarft. Danke für eure Hilfe.
Gruß
Mona
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Wenn du deinen AG nicht wechselst , musst du auch nicht kündigen.
Ob der AG es zulässt, dass du wechselst, ist eine andere Frage.
Dazu müssen sich uU deine Chefs einig werden.
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Hallo,
wenn der Arbeitgeber gleich bleibt (Land RLP), ist eine Versetzung nach § 4 Abs. 1 TV-L sinnvoll, da sie für den Beschäftigen folgende Vorteile hat:
- die Stufe (müsste ohne Versetzung neu festgesetzt werden)
- die Probezeit (entfällt bei Versetzung)
- Unkündbarkeit (ohne Versetzung Wegfall während der Probezeit)
- Beschäftigungszeit müsste neu festgesetzt werden, ggf. Krankengeldzuschuss gefährdet
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Hallo,
wenn der Arbeitgeber gleich bleibt (Land RLP), ist eine Versetzung nach § 4 Abs. 1 TV-L sinnvoll, da sie für den Beschäftigen folgende Vorteile hat:
- die Stufe (müsste ohne Versetzung neu festgesetzt werden)
- die Probezeit (entfällt bei Versetzung)
- Unkündbarkeit (ohne Versetzung Wegfall während der Probezeit)
- Beschäftigungszeit müsste neu festgesetzt werden, ggf. Krankengeldzuschuss gefährdet
MWn ist da, bis auf den ersten Punkt, kein Unterschied, wenn man es ohne Versetzung, sondern mittels, Kündigung und nahtloser neuen Einstellung beim gleichem AG macht.
Welche Wirkung hätte da eine Probezeit? Keine außer die Frist, da KSchG trotzdem gilt.
Und bei Kündigung und Neueinstellung kann man sogar förderliche Zeiten o.ä. rausschlagen, also Stufen Vorteile uU.
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Vielen Dank für eure Antworten, das hat mir weitergeholfen.