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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: PiA am 08.05.2023 20:05

Titel: Höhergruppierung aus S3 Stufe 5 in S4 FG 3
Beitrag von: PiA am 08.05.2023 20:05
Hallo liebe Foristen,

'meine' Kommune möchte in den OGS, deren Trägerin sie ist, künftig erfahrene Zweitkräfte (grds. eingruppiert in S3) als Gruppenleitung (grds. eingruppiert in S8a) einsetzen. Nach OGS-Erlass des Landes ist das zulässig, eine Mindestqualifikation wie im Kita-Bereich ist in der OGS nicht vorgeschrieben. Die Eingruppierung soll dann 'regelkonform' gem. S4 FG 3 erfolgen.

Nun ist in der S4 FG3 die Endstufe (noch) die Stufe 4 (§ 16 Abs. 4.1 a) TVöD VKA 'SuE').

Werden die Kolleginnen, die in der S3 - oder ungelernte in der S2, die damals mit mir als 'Minijobber' angefangen sind und nicht wie ich jetzt die Aus-/Fortbildung zur Erzieherin machen - bereits die Stufe 5 oder 6 erreicht haben, in der S4 in die 4 Stufe heruntergestuft?

Falls nein, wann werden die Kolleginnen, die nun in per August 2023 in die S4 FG 3 Stufe 5 kommen, nach dem Wegfall der o.a. Begrenzung per 10/2024 in die Stufe 6 kommen? Wird die Zeit in der Stufe 5 (Neubeginn der Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung) dann nochmal für 14 Monate gehemmt?

Danke!

VG PiA