Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: mw21 am 09.05.2023 15:27
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Ich fange zum 01.06. eine Stelle im öffentlichen Dienst an. Die 1240,00€ werde ich ja nicht bekommen :-\ Bekommt man dann wenigsten die 220,00€ schon mit dem Juni-Gehalt?
Liebe Grüße
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Für Juni 2023 ist in der Tarifeinigung keine IAP in Höhe von 220,- € vereinbart worden.
Ob dein zukünftiger Arbeitgeber dir trotzdem eine zahlt, kann wohl nur er dir mitteilen.
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Erst ab Juli. die 1240€ sind Teil des Juni-Gehalts.
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Ab dem Juli Gehalt erhältst du die 220€ monatlich
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Die 1240 Euro sind eine Zusammenlegung der sechs Monate von Januar bis Juni.
Es ist nicht klar geregelt, aber aus meiner Sicht dürftest du Anspruch auf 1240/6 haben.
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Die 1240 Euro sind eine Zusammenlegung der sechs Monate von Januar bis Juni.
Es ist nicht klar geregelt, aber aus meiner Sicht dürftest du Anspruch auf 1240/6 haben.
Nein. Das ist klar geregelt. Arbeitsverhältnis hätte am 01.05. bestehen müssen.
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Die 1240 Euro sind eine Zusammenlegung der sechs Monate von Januar bis Juni.
Es ist nicht klar geregelt, aber aus meiner Sicht dürftest du Anspruch auf 1240/6 haben.
Nein. Das ist klar geregelt. Arbeitsverhältnis hätte am 01.05. bestehen müssen.
Oh, tatsächlich?
Dann ziehe ich meine Aussage zurück - das war mir nicht bekannt.