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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: MarieH am 10.05.2023 12:50

Titel: Stufenlaufzeit Herabgruppierung
Beitrag von: MarieH am 10.05.2023 12:50
Hallo Zusammen,

folgender Sachverhalt:

Beginn Arbeitsverhältnis: 01.10.2019 (E9a, Stufe 1)

Ab 01.10.2020 in Stufe 2.

Höhergruppierung: 01.05.2022 (E9b, Stufe 2) Stufenlaufzeit von vorne

nun erfolgreiche Bewerbung auf Stelle in E9a.

Alles beim selben Arbeitgeber.

Wie erfolgt die Stufenzuordnung?

Bei Rückfragen gerne kommentieren, sofern Daten fehlen.

Titel: Antw:Stufenlaufzeit Herabgruppierung
Beitrag von: JC83 am 10.05.2023 14:13
Bei einer Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe ist die/der Beschäftige auch in der niedrigeren Entgeltgruppe der in der höheren Entgeltgruppe erreichten Stufe zuzuordnen, wird also stufengleich in
die niedrigere Entgeltgruppe herabgruppiert.

Bei einer Herabgruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der niedrigeren Entgeltgruppe neu zu laufen.
Das hat das BAG in seinem Urteil vom 1. Juni 2017 – 6 AZR 741/15 – festgestellt.
Titel: Antw:Stufenlaufzeit Herabgruppierung
Beitrag von: MarieH am 10.05.2023 20:29
In E9a wurden jedoch bereits 18 Monate zurückgelegt, nämlich vor der Höhergruppierung. Wird das nicht berücksichtigt?
Titel: Antw:Stufenlaufzeit Herabgruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 11.05.2023 07:57
Ich denke nicht:
Guckst Du §16.3
1Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Absatz 2 - nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):
Titel: Antw:Stufenlaufzeit Herabgruppierung
Beitrag von: Wabi Sabi am 11.05.2023 09:14
 ;)

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