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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Wynchester am 10.05.2023 13:20

Titel: Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Beitrag von: Wynchester am 10.05.2023 13:20
Hey hier ein kurzer Auszug aus unserer Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten:

"Sollte der Mitarbeiter während der mobilen Arbeit aufgrund dringender dienstlicher Erfordernisse zum KSI gerufen werden, gilt die Wegezeit nicht als Arbeitszeit. Hierdurch entstehende Kosten werden nicht erstattet."

Ist eine solche Formulierung gang und gebe ? Warum wird in dem o.g. Fall das Risiko der dringenden Erforderlichkeit auf den AN abgewälzt. Gibt es eine rechtliche Grundlage die gegen die o.g. Formulierung spricht ?
Titel: Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Beitrag von: Organisator am 10.05.2023 14:03
Ich kenne diese Regelung ebenfalls so. Hintergrund ist, dass der Weg zur Arbeit nicht bezahlt wird. Wenn der Arbeitsweg wegen mobiler Arbeit nicht anfällt, gut für den AN; falls man doch ins Büro muss, gehts auf die eigene Kappe.

Das Risiko bei dringender Erforderlichkeit wird nach meinem Empfinden nicht auf den AN abgewälzt - Alternativ wäre er ganztätig im Büro und könnte so - sogar ohne Wegzeiten - seine Arbeit vor Ort aufnehmen. Ich finde diese Regelung ist ein guter Kompromiss zwischen Möglichkeit des Mobilen Arbeiten und flexiblen Einsatz im Büro.

Finde ich nicht wirklich ungewöhnlich und wüsste auch nicht, gegen welche rechtlichen Grundlagen dies verstoßen könnte.
Titel: Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Beitrag von: FearOfTheDuck am 10.05.2023 14:17
Ist bei uns in etwa auch so. Dienstliche Interessen haben Vorrang und die Fahrtzeit, bzw. "Pendeln" ist keine Dienstzeit. Halte ich auch für einen guten Kompromiss.
Titel: Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Beitrag von: Wynchester am 10.05.2023 14:25
Es gibt allerdings keinen vorgeschriebenen Arbeitsort für das mobile Arbeiten, wenn ich meine mobile Arbeit 200km entfernt von meiner Arbeitsstätte absolviere, wie siehts dann aus ?
Titel: Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Beitrag von: E15TVL am 10.05.2023 14:28
Was soll bei 200km anders sein? Da wird die Fahrt einfach nur teurer, mehr nicht.
Titel: Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Beitrag von: BalBund am 10.05.2023 14:29
Das ganze ist rechtlich nicht so trivial, wie es auf den ersten Blick scheint, man müsste hier weiter in die DV schauen.

Kann der Arbeitnehmer mobiles Arbeiten nach eigenem Ermessen in Anspruch nehmen dürfte die Regelung tragen.

Muss der Arbeitnehmer hingegen seine mA-Tage vorab vom Vorgesetzten genehmigen lassen, so verzichtet der AG/Dienstherr an diesen Tagen bewusst auf eine Präsenzpflicht des AN. Greift der AG nunmehr zu Ungunsten des MA ein, so wird die Zeit zur Anreise in die Dienstelle regelmäßig als Arbeitszeit zu werten sein, zumindest für den Zeitraum der zwischen Wohnort und Dienststelle regelmäßig anfällt. Alles andere wäre eine unbillige Benachteiligung des AN, was die entsprechende Klausel unwirksam machen könnte.
Titel: Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Beitrag von: Wynchester am 10.05.2023 14:34
Durch die praktizierte Arbeitsweise während der Coronapandemie hat sich herausgestellt, dass das mobile Arbeiten einmal in der Woche die geeignetste Form ist. Aufgrund dieser Erfahrung wird daran festgehalten, dass das mobile Arbeiten an einem Tag in der Woche möglich ist. Im Antrag ist der gewünschte Wochentag anzugeben.

Es wird einem 1 Fester Arbeitstag in der Woche fürs Homeoffice zugesichert, Abweichungen sind nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Bereichsleiter möglich.
Titel: Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Beitrag von: Organisator am 10.05.2023 15:12
Durch die praktizierte Arbeitsweise während der Coronapandemie hat sich herausgestellt, dass das mobile Arbeiten einmal in der Woche die geeignetste Form ist. Aufgrund dieser Erfahrung wird daran festgehalten, dass das mobile Arbeiten an einem Tag in der Woche möglich ist. Im Antrag ist der gewünschte Wochentag anzugeben.

Es wird einem 1 Fester Arbeitstag in der Woche fürs Homeoffice zugesichert, Abweichungen sind nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Bereichsleiter möglich.

Bei nur einem Tag, versehen mit einem Antrag, ist das natürlich knapp. (und auch meiner Meinung nach unsinnig).

Allerdings hat man sich auf diese Regelung in der Dienstvereinbarung geeinigt, daher ist sie gültig. Bei nur einem Tag Mobilem Arbeiten ist dies jedoch keine glückliche Regelung - sprich mal deinen PR an.
Titel: Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Beitrag von: flip am 10.05.2023 15:14
Es stellt sich noch die Frage wie schnell man an der Dienststelle sein muss. Bei uns ist es der nächste Arbeitstag zum Kernzeitbeginn. Damit ergibt sich die von Dir angenommene Problemstellung gar nicht.
Titel: Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Beitrag von: Wynchester am 10.05.2023 15:18
Die Dienstvereinbarung ist noch nicht gültig sondern wurde dem Personalrat(unter anderem mir) vorgelegt.
Wir möchten in die Diskussion gehen, allerdings habe ich keine rechtliche Einschätzung im Netz gefunden, und wollte deshalb mal nachfragen
Titel: Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Beitrag von: Opa am 10.05.2023 15:23
Das ganze ist rechtlich nicht so trivial, wie es auf den ersten Blick scheint, man müsste hier weiter in die DV schauen.

Kann der Arbeitnehmer mobiles Arbeiten nach eigenem Ermessen in Anspruch nehmen dürfte die Regelung tragen.

Muss der Arbeitnehmer hingegen seine mA-Tage vorab vom Vorgesetzten genehmigen lassen, so verzichtet der AG/Dienstherr an diesen Tagen bewusst auf eine Präsenzpflicht des AN. Greift der AG nunmehr zu Ungunsten des MA ein, so wird die Zeit zur Anreise in die Dienstelle regelmäßig als Arbeitszeit zu werten sein, zumindest für den Zeitraum der zwischen Wohnort und Dienststelle regelmäßig anfällt. Alles andere wäre eine unbillige Benachteiligung des AN, was die entsprechende Klausel unwirksam machen könnte.

Der Arbeitgeber verzichtet gerade nicht uneingeschränkt auf die Präsenzpflicht, da er diese einschränkende Regelung zum Bestandteil der Dienstvereinbarung macht.

Eine Benachteiligung läge nur dann vor, wenn es diese Bedingung in der DV nicht gäbe und der Arbeitgeber sich dann im Nachhinein weigern würde, die Fahrtzeit anzuerkennen.

Insofern ist der Passus nicht zu beanstanden.
Titel: Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Beitrag von: Umlauf am 10.05.2023 15:26
Durch die praktizierte Arbeitsweise während der Coronapandemie hat sich herausgestellt, dass das mobile Arbeiten einmal in der Woche die geeignetste Form ist. Aufgrund dieser Erfahrung wird daran festgehalten, dass das mobile Arbeiten an einem Tag in der Woche möglich ist. Im Antrag ist der gewünschte Wochentag anzugeben.

Es wird einem 1 Fester Arbeitstag in der Woche fürs Homeoffice zugesichert, Abweichungen sind nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Bereichsleiter möglich.

So verschieden sind die Behörden. Bei uns hat sich 80% mobiles Arbeiten herausgebildet. Die genaue organisatorische Ausgestaltung obliegt den einzelnen Organisationseinheiten. So wurde in den wenigen problematischen Bereichen die Anwesenheit mit einer vernünftigen Begründung leicht erhöht.

Dort, wo ein theoretisches schnelles Erscheinen notwendig sein könnte, gibt es eine Regelung zur Rufbereitschaft, die ca. Ich 3 mal in Jahr tatsächlich zu einer Fahrt ins Amt führt.
Titel: Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Beitrag von: MoinMoin am 10.05.2023 15:27
Was soll bei 200km anders sein? Da wird die Fahrt einfach nur teurer, mehr nicht.
Und man kommt mit dem Fahrrad nicht rechtzeitig an.  8)

Es ist doch eher die Frage, ob eine Reaktionszeit in dieser Situation eingefordert werden kann, ohne das es eine Rufbereitschaft ist.
Titel: Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Beitrag von: Umlauf am 10.05.2023 15:32
Wenn der AG das mobile Arbeiten anbietet, muss er auch mit dem Betriebsrisiko leben. Gilt auch für die Dienststelle selbst. Wenn keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, kann er ein Erscheinen erst am nächsten Tag verlangen.
Sonst sollte es über eine Rufbereitschaft laufen.

Die Mitarbeiter sind keine dressierten Tiere und der AG nicht der Dompteur.
Titel: Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Beitrag von: Organisator am 10.05.2023 15:35
Die Dienstvereinbarung ist noch nicht gültig sondern wurde dem Personalrat(unter anderem mir) vorgelegt.
Wir möchten in die Diskussion gehen, allerdings habe ich keine rechtliche Einschätzung im Netz gefunden, und wollte deshalb mal nachfragen

Dann würde ich zunächst den Umfang des Mobilen Arbeitens nicht zentral regeln, sondern durch die Teams intern vereinbaren lassen. Eine feste Regelung für alle passt nie.

Dann ebenfalls das Antragserfordernis rausverhandeln - welchen Sinn hat denn das?

Erst wenn das nicht klappt würde ich darauf verweisen, dass wenn ohnehin nur 1 Tag Mobiles Arbeiten möglich sein soll, dann auch der AG die Fahrtkosten trägt und zudem die Anfahrtszeit Arbeitszeit ist.
Titel: Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Beitrag von: BalBund am 10.05.2023 15:52
Wo wir hier gerade so schön am plaudern sind und weil ich nicht weiß, ob es jemanden hier betrifft. Im BMI wird derzeit zwischen HPR und Hausleitung die neue Rahmenvereinbarung mobiles Arbeiten verhandelt.

Wunsch der Hausleitung: maximal 2 Tage pro Woche, 3 Tage Präsenz, weil "Studien herausgefunden haben, dass es dem Zusammengehörigkeitsgefühl des Beschäftigten abträglich ist, wenn sie mehr als 50% in häuslichen oder anderen Arbeitsformen verbringen".

Telearbeitsvereinbarungen sind davon ausgenommen aufgrund des audits Beruf und Familie, aber die Richtschnur zeigt klar, dass man den Wildwuchs im Geschäftsbereich abschließend regeln möchte. Die Abgangswelle, insbesondere in den IT-Bereichen des BMI wird gewaltig...
Titel: Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Beitrag von: MoinMoin am 10.05.2023 16:05
Telearbeitsvereinbarungen sind davon ausgenommen aufgrund des audits Beruf und Familie, aber die Richtschnur zeigt klar, dass man den Wildwuchs im Geschäftsbereich abschließend regeln möchte. Die Abgangswelle, insbesondere in den IT-Bereichen des BMI wird gewaltig...
Weil diese keine Telearbeit machen wollen?

Ich finde es verständlich, dass ein AG Verlässlichkeit bzgl. der Planbarkeit des Raumbedarfes haben möchte.
Wenn also Menschen 3 oder 4 oder 5 Tage die Woche zuhause arbeiten wollen, dann benötigt man für 2 solcher Menschen nicht jeweils ein Arbeitsplatz im Hause, sondern nur noch einen und bewilligt dort einen Telearbeitsplatz.

Warum allerdings diese Anträge bei uns mehr als einen Monat dauern versteht keiner.
Titel: Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Beitrag von: Faunus am 10.05.2023 19:46
Bei uns ist eine Firma engagiert worden, die auf Grund "Mobiles Arbeiten" neue Konzepte aufstellt mit Büros auflösen und anstatt auf 3 Räume mit bisher nur 6 Personen, sind es dann 12 bis 18 in den 3 Räumen. Daraus ergeben sich weniger verbaute Fläche, weniger Unterhaltskosten ... ist also CO2-Einsparung mit Nachhaltigkeit....blablub.
Es soll also keinen festen Schreibtisch mehr geben, sondern das was gerade an "Schreibbox" frei ist wird gemnommen, Laptop einstöpseln und los geht's


Titel: Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Beitrag von: Umlauf am 10.05.2023 20:57
Wo wir hier gerade so schön am plaudern sind und weil ich nicht weiß, ob es jemanden hier betrifft. Im BMI wird derzeit zwischen HPR und Hausleitung die neue Rahmenvereinbarung mobiles Arbeiten verhandelt.

Wunsch der Hausleitung: maximal 2 Tage pro Woche, 3 Tage Präsenz, weil "Studien herausgefunden haben, dass es dem Zusammengehörigkeitsgefühl des Beschäftigten abträglich ist, wenn sie mehr als 50% in häuslichen oder anderen Arbeitsformen verbringen".

Telearbeitsvereinbarungen sind davon ausgenommen aufgrund des audits Beruf und Familie, aber die Richtschnur zeigt klar, dass man den Wildwuchs im Geschäftsbereich abschließend regeln möchte. Die Abgangswelle, insbesondere in den IT-Bereichen des BMI wird gewaltig...

Das werden interessante Verhandlungen. 3 Tage Präsenz können nicht mehr alle GB-Behörden sicherstellen.
Das würde nur mit kompletter Vorgabe für die MA gehen. Das bedeutet, dass es eine Vollausstattung für die MA geben müsste.

Sicher, dass die 3 Tage Präsenz Teil der Rahmenvereinbarung sein sollen oder doch „nur“ für die BMI-eigene Regelung?
Titel: Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Beitrag von: BalBund am 10.05.2023 22:49
Sicher, dass die 3 Tage Präsenz Teil der Rahmenvereinbarung sein sollen oder doch „nur“ für die BMI-eigene Regelung?

Laut der aktuellen HPR - Info Ausgabe für den gesamten GB.
Titel: Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Beitrag von: KDC am 11.05.2023 06:19
Bei uns ist eine Firma engagiert worden, die auf Grund "Mobiles Arbeiten" neue Konzepte aufstellt mit Büros auflösen und anstatt auf 3 Räume mit bisher nur 6 Personen, sind es dann 12 bis 18 in den 3 Räumen. Daraus ergeben sich weniger verbaute Fläche, weniger Unterhaltskosten ... ist also CO2-Einsparung mit Nachhaltigkeit....blablub.
Es soll also keinen festen Schreibtisch mehr geben, sondern das was gerade an "Schreibbox" frei ist wird gemnommen, Laptop einstöpseln und los geht's

Was ist daran jetzt verkehrt? Wenn ich mich richtig erinnere macht Adidas das in seinem Headquarter schon seit sechs Jahren so. Die haben in ihrem damals neu eröffneten Bürogebäude, das für 2.500 Mitarbeiter konzipiert ist, nur 1.200 Arbeitsplätze errichtet. Die Mitarbeiter müssen sich vorher über ein Portal einen Platz buchen und wissen so, wo sie dann am nächsten Tag sitzen können.
Titel: Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Beitrag von: Faunus am 11.05.2023 07:58
Bei uns ist eine Firma engagiert worden, die auf Grund "Mobiles Arbeiten" neue Konzepte aufstellt mit Büros auflösen und anstatt auf 3 Räume mit bisher nur 6 Personen, sind es dann 12 bis 18 in den 3 Räumen. Daraus ergeben sich weniger verbaute Fläche, weniger Unterhaltskosten ... ist also CO2-Einsparung mit Nachhaltigkeit....blablub.
Es soll also keinen festen Schreibtisch mehr geben, sondern das was gerade an "Schreibbox" frei ist wird gemnommen, Laptop einstöpseln und los geht's

Was ist daran jetzt verkehrt? Wenn ich mich richtig erinnere macht Adidas das in seinem Headquarter schon seit sechs Jahren so. Die haben in ihrem damals neu eröffneten Bürogebäude, das für 2.500 Mitarbeiter konzipiert ist, nur 1.200 Arbeitsplätze errichtet. Die Mitarbeiter müssen sich vorher über ein Portal einen Platz buchen und wissen so, wo sie dann am nächsten Tag sitzen können.


Wo erkennst Du irgendeine Art der Wertung (= falsch bzw. verkehrt oder richtg) in meiner Beschreibung?

Titel: Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Beitrag von: MoinMoin am 11.05.2023 08:09
Der Unterschied zwischen mobiles Arbeiten und Telearbeit ist bei uns der:
Telearbeit: Dein Arbeitsplatz ist zuhause, die Einrichtung wird (wenn gewünscht) vom AG gestellt, du hast keine Büroraum mehr in der Dienststelle.
Der Präsenztag wird in Absprache mit der Dienststelle (oder RL) fixiert. Aber wo kein Kläger da kein beklagte (RL abhängig, wie es gehandhabt wird).
Mobiles arbeiten, du hast ein (fixen) Büroraum und kannst frei nach Absprache innerhalb der Organisationeinheit zuhause oder im Büro arbeiten, wegen 81er Vereinbarung in NI, max 30% deiner Arbeitszeit pro Halbjahr.
Titel: Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Beitrag von: Organisator am 11.05.2023 08:31
Bei uns ist eine Firma engagiert worden, die auf Grund "Mobiles Arbeiten" neue Konzepte aufstellt mit Büros auflösen und anstatt auf 3 Räume mit bisher nur 6 Personen, sind es dann 12 bis 18 in den 3 Räumen. Daraus ergeben sich weniger verbaute Fläche, weniger Unterhaltskosten ... ist also CO2-Einsparung mit Nachhaltigkeit....blablub.
Es soll also keinen festen Schreibtisch mehr geben, sondern das was gerade an "Schreibbox" frei ist wird gemnommen, Laptop einstöpseln und los geht's

Was ist daran jetzt verkehrt? Wenn ich mich richtig erinnere macht Adidas das in seinem Headquarter schon seit sechs Jahren so. Die haben in ihrem damals neu eröffneten Bürogebäude, das für 2.500 Mitarbeiter konzipiert ist, nur 1.200 Arbeitsplätze errichtet. Die Mitarbeiter müssen sich vorher über ein Portal einen Platz buchen und wissen so, wo sie dann am nächsten Tag sitzen können.


Wo erkennst Du irgendeine Art der Wertung (= falsch bzw. verkehrt oder richtg) in meiner Beschreibung?

Dann bring ich mal eine Wertung da rein. Sehr gut, so ein Vorgehen! Spart dem AG Geld (und somit zumeist auch dem Steuerzahler) und gibt dem AN gute Argumente für mehr Flexibilität am Arbeitsort. Win-Win-Win - Situation.
Titel: Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Beitrag von: Faunus am 11.05.2023 13:46
Bei uns ist eine Firma engagiert worden, die auf Grund "Mobiles Arbeiten" neue Konzepte aufstellt mit Büros auflösen und anstatt auf 3 Räume mit bisher nur 6 Personen, sind es dann 12 bis 18 in den 3 Räumen. Daraus ergeben sich weniger verbaute Fläche, weniger Unterhaltskosten ... ist also CO2-Einsparung mit Nachhaltigkeit....blablub.
Es soll also keinen festen Schreibtisch mehr geben, sondern das was gerade an "Schreibbox" frei ist wird gemnommen, Laptop einstöpseln und los geht's



Was ist daran jetzt verkehrt? Wenn ich mich richtig erinnere macht Adidas das in seinem Headquarter schon seit sechs Jahren so. Die haben in ihrem damals neu eröffneten Bürogebäude, das für 2.500 Mitarbeiter konzipiert ist, nur 1.200 Arbeitsplätze errichtet. Die Mitarbeiter müssen sich vorher über ein Portal einen Platz buchen und wissen so, wo sie dann am nächsten Tag sitzen können.


Wo erkennst Du irgendeine Art der Wertung (= falsch bzw. verkehrt oder richtg) in meiner Beschreibung?

Dann bring ich mal eine Wertung da rein. Sehr gut, so ein Vorgehen! Spart dem AG Geld (und somit zumeist auch dem Steuerzahler) und gibt dem AN gute Argumente für mehr Flexibilität am Arbeitsort. Win-Win-Win - Situation.

Solange Effizienz, Effektivität und Produktivität der Arbeitsleistung von MA/Abteilungen/etc. dadurch nicht fallen und den Effekt der Einsparung zu nichte machen, könnte m.M: nach erst eine Wertung - mit noch ein paar weiteren Aspekten möglicherweise - vorgenommen werden.
Titel: Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Beitrag von: blondie am 12.05.2023 12:45
Der Unterschied zwischen mobiles Arbeiten und Telearbeit ist bei uns der:
Telearbeit: Dein Arbeitsplatz ist zuhause, die Einrichtung wird (wenn gewünscht) vom AG gestellt, du hast keine Büroraum mehr in der Dienststelle.
Der Präsenztag wird in Absprache mit der Dienststelle (oder RL) fixiert. Aber wo kein Kläger da kein beklagte (RL abhängig, wie es gehandhabt wird).
Mobiles arbeiten, du hast ein (fixen) Büroraum und kannst frei nach Absprache innerhalb der Organisationeinheit zuhause oder im Büro arbeiten, wegen 81er Vereinbarung in NI, max 30% deiner Arbeitszeit pro Halbjahr.
Telearbeit also komplett zu Hause? wow...
Mobiles arbeiten sind wir auf 40 % gegangen, auch Niedersachsen.
Titel: Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
Beitrag von: MoinMoin am 12.05.2023 14:16
Telearbeit also komplett zu Hause? wow...
Nein, das habe ich nicht geschrieben. Man hat nur keinen Anspruch auf einen fixen Büroraum mehr.
IdR ist bei Telearbeit min. ein Präsenztag vereinbart.
Zitat
Mobiles arbeiten sind wir auf 40 % gegangen, auch Niedersachsen.
30% ist Minimum nach der 81er Vereinbarung, die für alle gilt.
Bei uns wird noch darüber diskutiert, ob 30 oder 40 in der aktualisierten DV rein soll.