Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Thorin am 10.05.2023 17:22
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Ist es möglich bei einer Verbeamtung im technischen Bereich die bisherige IT-Fachkräftezulage in die Personalgewinnungszulage von Beamten umzuwandeln. Immerhin wurde ja der Tarifliche Job nur aufgrund der Fachkräftezulage zugesagt / ausgewertet.
Hat da jemand Erfahrungen dazu?
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Nein.
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Eine Mitnahme von Zulagen ist nicht möglich, da deine Besoldung qua Gesetz geregelt ist und nicht aufgrund einzelvertraglicher Regelungen. Zwar bietet auch das BBesG Regelungen für Personalgewinnungszulagen, diese werden jedoch nur gewährt wenn eine Einstellung von außerhalb des Bundes erfolgt. Zumindest ist das mein Kenntnisstand, bin allerdings kein Personaler.
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Das würde mich interessieren. Ich kann das aus 43 BBesG nicht rauslesen.
Eine Mitnahme von Zulagen ist nicht möglich, da deine Besoldung qua Gesetz geregelt ist und nicht aufgrund einzelvertraglicher Regelungen. Zwar bietet auch das BBesG Regelungen für Personalgewinnungszulagen, diese werden jedoch nur gewährt wenn eine Einstellung von außerhalb des Bundes erfolgt. Zumindest ist das mein Kenntnisstand, bin allerdings kein Personaler.
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Jetzt bin ich verwirrt. Ich habe mir gerade auch nochmal die Durchführungshinweise dazu durchgelesen und kann tatsächlich meine Anmerkung nicht stützen. Da lag ich wohl aus der Erinnerung falsch. Demnach wäre §43 BBesG der korrekte Ansatz eine neue Personalgewinnungszulage zu verhandeln. Einen Automatismus dafür gibt es jedoch nicht.
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Heißt also ich muss da in Verhandlungen gehen nach dem Standpunkt - damals nur mit Prämie / Zulage gestartet, dann sollte das auch weiterhin so sein.
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Eine Verhandlungstaktik muss man sich vorher überlegen. Das kann dir niemand abnehmen. Das kann dein vorgebrachtes Argument sein bis hin zur Ablehnung der Verbeamtung mit Hinweis, dass es auch andere Dienstherren gibt.
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Jetzt bin ich verwirrt. Ich habe mir gerade auch nochmal die Durchführungshinweise dazu durchgelesen und kann tatsächlich meine Anmerkung nicht stützen. Da lag ich wohl aus der Erinnerung falsch. Demnach wäre §43 BBesG der korrekte Ansatz eine neue Personalgewinnungszulage zu verhandeln. Einen Automatismus dafür gibt es jedoch nicht.
Wo findet man denn die Durchführungshinweise.
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Hier, die allgemeine Verwaltungsvorschrift - dort werden Hinweise gegeben, wie das Gesetz konkret anzuwenden ist.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_19112020_D3302001908.htm