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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: KingTut am 11.05.2023 09:00
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Guten Tag,
wie ist ein Handwerker mit einem Facharbeiterbrief aus der DDR in Bezug auf die Ausbildungsdauer einzugruppieren?
Nr. 8 aus den Vorbemerkungen der EGO des TV-L ist mir bekannt. Jedoch kann ich daraus kein Vorgehen ableiten. Gilt die Anerkennung automatisch oder muss ein "West-Zeugnis" vorliegen?
Welche Ausbildungsdauer ist anzunehmen und wo ist diese festgeschrieben?
Vielen Dank!
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Welche Tätigkeit soll ihm denn übertragen werden bzw. ist ihm übertragen? Wenn er Hausmeister einer kleinen Schule oder Gärtnerhelfer bei der Stadt ist, könnte er auch in der DDR seinen Meister gemacht haben, ohne dass das eingruppierungsmäßig hülfe.
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Sollte er zu Beispiel eine Amtsleitung in einem Berliner Bezirk innehaben, dann wohl alles größer E 14. In einem Geschäftszimmer mit nur Briefe aufschlitzen eher kleiner E 5.
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Verzeihung, die Info fehlte:
Es geht um die Ausbildungsdauer, die bei den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen für Beschäftigte mit handwerklichen Tätigkeiten über EG 4 oder 5 entscheidet.