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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Unique am 11.05.2023 19:16
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Hallo,
ich beginne am 01.06.2023 meine neue Arbeit.
Wie ist das mit den Urlaubstagen? Gilt hier, dass ich dann 20 Tage Urlaubsanspruch habe oder bleibt es bei 18 (17,5 aufgerundet)?
LG
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Ich komme auch auf aufgerundet 18 Tage (7 Monate x 2,5 Tage = 17,5) bei einer 5-Tage-Woche. Ein eventueller Urlaubsanspruch wegen Schwerbehinderung käme on top.
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Ich komme auch auf aufgerundet 18 Tage (7 Monate x 2,5 Tage = 17,5) bei einer 5-Tage-Woche. Ein eventueller Urlaubsanspruch wegen Schwerbehinderung käme on top.
Dies gilt bei 30 Tagen Urlaub..
Da die Aussagen des Erstellers ja sehr spärlich sind, muss das nicht zwingend stimmen. z.B. wenn er in einem Bereich startet, wo es nur 28 Tage Urlaub gibt.
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Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 20 Tage und ist höher als der anteilige tarifliche und steht daher zu, allerdings erst nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten.