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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: MD9412 am 12.05.2023 10:10

Titel: Abordnung mit dem Ziel der Versetzung in höhere EG
Beitrag von: MD9412 am 12.05.2023 10:10
Hallo,

ich werde ab Juni in eine andere Behörde abgeordnet und zum 01.09. dorthin versetzt. Bisher habe ich die E7/3, die Stelle dort ist eine E9a.
Bekomme ich für den Zeitraum der Abordnung weiterhin die E7 oder bereits die 9a? Und behalte ich die Stufenzugehörigkeit und die Laufzeit innerhalb der Stufe oder fange ich "ganz unten" wieder an?

Vielen Dank für die Antworten.  :)
Titel: Antw:Abordnung mit dem Ziel der Versetzung in höhere EG
Beitrag von: MoinMoin am 12.05.2023 10:55
Bei einer vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten bleibt man ins einer alten EG und bekommt eine Zulage. So dass das Entgelt wie bei einer HG (9aS2) wäre, Stufenlaufzeit in der Eg7 läuft weiter.(also in der Zeit der Abordnung).
Wenn dann versetzt wird, bekommt man die Tätigkeiten dauerhaft übertragen und wird zu diesem Zeitpunkt höhergruppiert. (9aS2, sofern dann immer noch 7s3)Stufenlaufzeit startet bei 0