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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ordnungsamt am 13.05.2023 13:35

Titel: Frage zur Arbeitszeit
Beitrag von: Ordnungsamt am 13.05.2023 13:35
Hallo, Liebe Teilnehmer.

Ich habe eine Frage zur Arbeitszeit im TVöD. Vielleicht kann mir jemand hier weiter helfen.
Ich bin als Außendienstmitarbeiter beim Ordnungsamt meiner Kommune tätig.
Meine Arbeitszeiten sind von 6:30 Uhr bis 15:00 Uhr und von 9:30 Uhr bis 18:00 Uhr im wöchentlichen Wechsel.
Darüber hinaus gehe ich jeden zweiten Samstag von 9:00 Uhr bis 12:00.
Von Juni bis Oktober verlagert sich die 18:00 Uhr "Schicht" auf 10:30 Uhr bis 19:00 Uhr. Samstag bleibt bestehen. Zusätzlich kommt dann noch Samstag von 14:00 Uhr bis 17Uhr und Sonntags von 14:00 Uhr bis 17 Uhr hinzu im 3 Wochen Wechsel. Mir werden keine zusätzlichen Urlaubstage oder Zuschläge gewährt, nur der normale Überstundenausgleich.
Sind diese Arbeitszeiten rechtens und muss nicht zumindest der Schichtzuschlag und zusätzliche Urlaubstage gewährt werden?

Meines Wissens nach sollte es sich doch in diesem Fall um eine Schichtarbeit handeln da Anfang und Ende regelmäßig um mehr als 2 Stunden versetzt sind oder nicht?

Titel: Antw:Frage zur Arbeitszeit
Beitrag von: GofX am 15.05.2023 07:32
Hi,
leider kann ich Deine Frage konkret nicht beantworten.

Ich möchte aber Folgendes von Dir wissen:
Wieviele Wochenstunden sind vertraglich vereinbart und wieviele Wochenstunden arbeitest Du tatsächlich im Durchschnitt?
Ist es richtig, dass Überstunden bei euch dauerhaft >>im Voraus geplant<< werden?
Hast Du Gelegenheit, die Mehrarbeit "abzufeiern"?

Ich zitiere mal aus der Kommentarsammlung zum TVÖD:
"Überstunden sind in aller Regel Arbeitsstunden, die von Fall zu Fall angeordnet werden und deren Notwendigkeit nicht vorhersehbar ist, also gerade nicht dienstplanmäßig vorgesehen sein können. Die auf Dauer angelegte (dienstplanmäßige) Anordnung von Überstunden kann nicht dazu führen, dass die vereinbarte regelmäßige Wochenarbeitszeit auf diesem Weg verlängert wird."
Titel: Antw:Frage zur Arbeitszeit
Beitrag von: MoinMoin am 15.05.2023 08:09
Ohne Fachmann der Schichtarbeit zu sein, wäre es doch nach der Definition im TVöD Schichtarbeit und entsprechend zu vergüten (also Zulage 40€ pro Monat) .
Was passiert denn mit den angeordneten Überstunden am Samstag (denn wenn ich es richtig lese hast du Mo-Fr 5x8 h zu arbeiten, dann sind die Sa/So Dienste ja Überstunden.)
Was bedeutet also Überstundenausgleich?
Dienstplanmäßig weniger Stunden arbeiten in der folgenden Woche? (Dann sind es keine Überstunden),
oder 30% Zuschläge und Gutschrift aufs Zeitkonto (habt ihr ein Arbeitszeitkonto nach §10?)
Titel: Antw:Frage zur Arbeitszeit
Beitrag von: Ordnungsamt am 15.05.2023 18:21
Ja die Mehrstunden am Samstag kann ich am Freitag in der Frühschicht abfeiern. Meine Stelle ist auf 39 Stunden ausgelegt.
Ich habe ja nichts gegen die Mehrstunden gegen Zeitausgleich.
Mir geht es eigentlich darum das meines Wissens laut TVöD es sich um eine Schichtarbeit handeln und soweit ich das richtig gelesen habe im Tarifvertrag stehen mir doch die 40€ zu sowie 1 Urlaubstag bei 3 zusammenhängenden Monaten Sichtarbeit. Also 4 Tage mehr im Jahr.
Oder gilt das nur bei 3 oder 4 Schichtsystem?
Titel: Antw:Frage zur Arbeitszeit
Beitrag von: GofX am 16.05.2023 06:16
Meine Arbeitszeiten sind von 6:30 Uhr bis 15:00 Uhr und von 9:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Keine Schicht. Keine Schichtzulage.

---> https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Bezuege/Entgelt/unstaendige_Bezuege_Entgelt/Wechselschichtzulage.html (https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Bezuege/Entgelt/unstaendige_Bezuege_Entgelt/Wechselschichtzulage.html)

Zitat von: BVA
Zwischen dem Beginn der frühesten Schicht und dem Ende der spätesten Schicht muss ein Zeitraum von mindestens 13 Stunden liegen.

06:30 Uhr bis 18:00 Uhr = 11,5 Stunden. Keine 13.
Titel: Antw:Frage zur Arbeitszeit
Beitrag von: Ordnungsamt am 21.05.2023 21:25
Es heißt doch aber in Ihrem Link.
 Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens 2 Stunden nach längstens einem Monat vorsieht.

Liegt das den nicht vor wenn ich wöchentlich zwischen früh und Spatschicht wechsele?
Titel: Antw:Frage zur Arbeitszeit
Beitrag von: Mask am 22.05.2023 07:48
1) Die Arbeit muss nach einem Schichtplan erfolgen. +
2) Der Schichtplan muss einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit vorsehen. +
3) Derselbe Arbeitsbeginn darf längstens für einen Monat gelten. +
4) Der unterschiedliche Arbeitsbeginn muss mindestens 2 Stunden auseinanderliegen. +
5) Die Arbeit muss in einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet werden. -

Punkt 5 fehlt, daher keine Schichtarbeit.
Titel: Antw:Frage zur Arbeitszeit
Beitrag von: WasDennNun am 22.05.2023 19:49
zu Nr 5
Das wäre doch dann der Fall, wenn die eine Schicht um 6:00 anfangen würde und nicht wie hier um 6:30
oder?
jetzt sind es nur 12,5h zwischen 6:30 und 19:00.
Korrekt?
Titel: Antw:Frage zur Arbeitszeit
Beitrag von: Mask am 23.05.2023 08:03
Im Sommer, ja.

Im Winter ist es "nur" bis 18:00 Uhr und damit nur 11,5 Std.
Titel: Antw:Frage zur Arbeitszeit
Beitrag von: MoinMoin am 23.05.2023 08:17
Wenn also die Frühschicht um 6:00 anfangen würde, wäre es im Sommer Schichtarbeit, wg. der 13h Voraussetzung und im Winter nicht?