Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Thomas Stolle am 15.05.2023 14:33
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Hallo ins Forum,
ich bin auf der Suche nach einer Dienstvereinbarung, die zum Ziel hat, Zeiten einer Beschäftigung bei anderen (weiteren) Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes auf die Jubiläumszuwendung anzurechnen.
Nach 34 Abs. 3 TVöD wird ja nur die Zeit des vorherigen AG anerkannt. Wir möchten eine DV abschließen, die darüber hinaus sämtliche Zeiten des öD anerkennt.
Kann mir jemand helfen?
Beste Grüße
Thomas
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Die DV wird aufgrund des Tarifvorbehaltes nicht rechtmäßig sein.