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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Wanderfalke am 16.05.2023 11:47

Titel: [NW] Festsetzung Erfahrungsstufe - Abzug von 2,5 Jahren für Laufbahnbefähigung?
Beitrag von: Wanderfalke am 16.05.2023 11:47
Hallo in die Runde,

ich bin als Bibliothekar von einer Stelle im Öffentlichen Dienst auf eine Beamtenstelle (Beamter auf Probe) gewechselt und habe jetzt die Festsetzung der Erfahrungsstufe gem. § 29 Abs. 2 Satz 1 LBesG NRW erhalten.
Die Jahre, die ich bisher im Öffentlichen Dienst gearbeitet habe, sowie mein FSJ wurden korrekt berechnet.

Bei einem mir bekannten Fall einer Neuverbeamtung eines ITlers wurde § 16 Abs. 4 Nr. 2 LVO herangezogen und 2 Jahre und 6 Monate als Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung nicht berücksichtigt.

Bei mir wurde in der Berechnung jedoch keine Zeit für die Laufbahnbefähigung abgezogen.

Müsste in meinem Fall § 16 Abs. 4 Nr. 2 LVO ebenfalls herangezogen werden und die aktuell festgelegte Erfahrungsstufe um 2,5 Jahre reduziert werden?

Ich bin dankbar für Eure Antworten!
Ich möchte nichts falsch machen und würde das natürlich anzeigen, wenn der Verwaltung hier tatsächlich ein Fehler unterlaufen ist.