Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: NinaD am 17.05.2023 10:00

Titel: Bereitschaftsdienst im ASD-Anordnung der SGL
Beitrag von: NinaD am 17.05.2023 10:00
Hallo,

wir müssen im ASD täglich den sogenannten Bereitschaftsdienst vpn /.00 Uhr bis 17:00 Uhr abdecken. Alle aus dem Team müssen sich für die Dienste eintragen (2 am Vormittag, 3 am Nachmittag). Nun will unser Sachgebietsleiter einfach Personen bestimmen, wenn der Dienst nicht ausreichend besetzt ist.
Darf er das?
Titel: Antw:Bereitschaftsdienst im ASD-Anordnung der SGL
Beitrag von: Organisator am 17.05.2023 10:01
Hallo,

wir müssen im ASD täglich den sogenannten Bereitschaftsdienst vpn /.00 Uhr bis 17:00 Uhr abdecken. Alle aus dem Team müssen sich für die Dienste eintragen (2 am Vormittag, 3 am Nachmittag). Nun will unser Sachgebietsleiter einfach Personen bestimmen, wenn der Dienst nicht ausreichend besetzt ist.
Darf er das?

Das kommt auf die Regelungen in eurer Arbeitszeitvereinbarung an.
Titel: Antw:Bereitschaftsdienst im ASD-Anordnung der SGL
Beitrag von: SusiE am 17.05.2023 10:51
Kurz und knapp: Ja!

Die Regelungen was das Wächteramt und die Garantenstellung betreffen werden unterschiedlich niedergeschrieben.
Minimum hat jeder von euch im AV die Bereitschaft zur Teilnahme an der RB bestätigt, diese Dienste werden dann zugewiesen, wenn sich niemand freiwillig findet.
Wir haben eine extra DA dazu, im letzten Quartal des Jahres steht der RB-Plan für das Folgejahr, wird von der SGL unter Berücksichtigung des Urlaubes vorgegeben und ist dann freigegeben zur Tauschbörse. Minimum bei uns 2x jährlich für je 1Woche, nach oben offen, wir wechseln wöchentlich.
Titel: Antw:Bereitschaftsdienst im ASD-Anordnung der SGL
Beitrag von: SusiE am 17.05.2023 10:59
Andere Frage,
wenn sich nicht genug Freiwillige finden, wie stellt ihr euch die Absicherung dann vor?
Titel: Antw:Bereitschaftsdienst im ASD-Anordnung der SGL
Beitrag von: Börnie am 17.05.2023 20:21
Rufbereitschaft kann einseitig angeordnet werden nach TVöD.