Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Amtsschimmel am 18.05.2023 19:31
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Heute in einer Ausschreibung gesehen:
"Beamte/Beamtinnen sind nur bewerbungsfähig, wenn sie zum Zeitpunkt der Bewerbung in der [Behörde xy] beschäftigt sind."
Hat sowas Bestandskraft? Freier Zugang zu Ämtern und so.
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Gibt es bei uns oft, dass nur Beamte aus einem gewissen Haushaltkapitel sich bewerben können. So wird ausgeschrieben, wenn es keine freie Beamtenstelle gibt und der Beamte seine eigene Stelle mitbringen muss.
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Gibt es bei uns oft, dass nur Beamte aus einem gewissen Haushaltkapitel sich bewerben können. So wird ausgeschrieben, wenn es keine freie Beamtenstelle gibt und der Beamte seine eigene Stelle mitbringen muss.
Danke für die Antwort.
Das ist mir tatsächlich neu!