Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: EvtlAnwärter am 19.05.2023 19:07
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erwäge ein Studium in der 3. QE (Bayern) zu machen.
Bin körperlich sehr gesund und fit.
Nur hatte ich vor 11 bis 8 Jahren mal mittlere Depressionen wo ich zunächst gelegentlich zum Hausarzt ging.
Außerdem einmal stationär in Psychotherapie war (vor 8 Jahren).
Seither war nichts mehr und ich bin in bester seelischer Gesundheit.
Hat jemand Erfahrung, ob dies beim Amtsarzt angegeben werden muss (der Auskunftbogen ist sehr vage formuliert)?
Könnte dies Probleme geben?
Schöne Grüße
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Aus persönlicher Erfahrung (nicht ich selber) kann ich sagen das es kein Problem war.
Die Person hats angegeben (ähnlicher Zeitraum mit stationärer Behandlung) und musste nur noch mal ein Scheiben bzw. damalige Befunde mitbringen das wieder alles in Ordnung ist .
Aber kann natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich sein.
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Danke.
Mein Hausarzt hat mir neulich ein Attest geschrieben, dass alles gut ist und ich uneingeschränkt gesund bin.
Reicht das?
Von der Klinik wo ich 3 Wochen stationär war habe ich nur 2 Seiten. Da steht aber nichts davon dass ich wieder gesund bin.
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Das hängt vom jeweiligen Amtsarzt ab. Da es schon sehr lange her war, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass es zu Problemen kommen wird.
Wäre es erst vor 2 oder 3 Jahren gewesen, hätte ich an deiner Stelle wahrsch. noch den behandelnden Facharzt hinzugezogen, der dir bescheinigt, dass es dir wieder gut geht (anstatt des Schreibens deines Hausarztes). Aber wenn das 8 bis 11 Jahre her ist, sollte das kein Hindernis darstellen...
Sollte es wider Erwarten doch zu Problemen kommen: Vor Gericht hätte die einstellende Behörde keine Chance, wenn das wirklich "alles" ist...
Manche Amtsärzte ignorieren leider immer noch die Rechtsprechung. Die Verbeamtung kann dir (aus gesundheitlichen Gründen) nur verweigert werden, wenn festgestellt werden kann, dass du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wird. Die Hürde ist also relativ hoch.
Durch die geänderte Rechtsprechung werden z.T. mittlerweilse auch Leute mit durchaus großen gesundheitlichen Problemen verbeamtet (Adipositas, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen etc).
Sollte der Amtsarzt feststellen, dass du gesundheitlich nicht für eine Verbeamtung geeignet bist, kann die Behörde dich trotzdem verbeamten oder du klagst vor dem Verwaltungsgericht. Aber wie sagt: Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass es soweit kommt.
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dae123:
vielen Dank.
Ja so atypische Essstörungen (Bulimie) und Grübelzwang war bei mir auch.
Aber es hatte ja seine Gründe (Homosexuell am äußersten Land und massives Mobbing in der Schule und im Elternhaus).
Das wenn ich so begründe wie es war müsste das jeder normal denkende Mensch verstehen.
Wäre vor Gericht dann im Falle des Falles eine zeitnahe Entscheidung zu erwirken? Die Verbeamtung erfolgt ja bereits zeitnah nach der amtsärztlichen Untersuchung.
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Verwaltungsgericht und zeitnah, never ever.
Eine Verbeamtung auf Widerruf würde höchstwahrscheinlich so oder so erfolgen. Ggf. musst Du vor der Verbeamtung auf Probe neu beim Amtsarzt antanzen, wenn Du jetzt keine Tauglichkeit bekommst.
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Da passiert zu 99,9% nichts. Selbst wenn das nicht so lange her wäre. Die Rechtslage hat sich extrem gewandelt, es ist eine Beweislastumkehr eingetreten.
Keine Angst davor haben.
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Schwieriger ist es mit der privaten Krankenversicherung. Ich wurde wegen einer länger zurückliegenden ambulanten Therapie aufgrund einer Belastungsstörung als "nicht versicherbar" eingestuft.
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Meierheim:
Die Öffnungsaktion war für Dich keine Möglichkeit?
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Meierheim:
Die Öffnungsaktion war für Dich keine Möglichkeit?
Doch, aber nur zu einem Beitrag der in etwa der Vollversicherung bei der GKV entsprach. Ist allerdings auch ein paar Jahre her.
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Doch, aber nur zu einem Beitrag der in etwa der Vollversicherung bei der GKV entsprach. Ist allerdings auch ein paar Jahre her.
Das kann ich mir nicht vorstellen, da der Risikozuschlag bei maximal 30% liegt.
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Ich kenne auch von einem Fall, bei dem mit der PKV vereinbart wurde, dass der Risikozuschlag nach zwei Jahren entfällt, wenn keine Behandlungen in dem Bereich mehr nötig sind.
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MrBeam:
Danke für die Information.
Ist der Wegfall des Risikozuschlags also schon bei Abschluss der PKV zu vereinbaren, oder geht dies auch im Nachhinein?
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Doch, aber nur zu einem Beitrag der in etwa der Vollversicherung bei der GKV entsprach. Ist allerdings auch ein paar Jahre her.
Das kann ich mir nicht vorstellen, da der Risikozuschlag bei maximal 30% liegt.
Also ich habe nun selbst bei ner PKV gefragt. Versicherung nur über Öffnungsaktion, Beitrag nach Ausbildung dann happige 360 EUR.
Da wäre die GKV also günstiger.
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Du hast kein Alter und keinen Versicherungsumfang genannt. Da eventuell noch ein Risikozuschlag vor liegt, handelt es sich um einen regulären Beitrag. Pflegeversicherung schon dabei?
Du solltest dich informieren, wie hoch dein absoluter Beitrag in der GKV sein wird. Bei Einstieg dritte QE kann die GKV nicht günstiger sein.
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Doch, aber nur zu einem Beitrag der in etwa der Vollversicherung bei der GKV entsprach. Ist allerdings auch ein paar Jahre her.
Das kann ich mir nicht vorstellen, da der Risikozuschlag bei maximal 30% liegt.
Also ich habe nun selbst bei ner PKV gefragt. Versicherung nur über Öffnungsaktion, Beitrag nach Ausbildung dann happige 360 EUR.
Da wäre die GKV also günstiger.
Je nach Alter und medizinischer Vorgeschichte erscheint mir das jetzt nicht besonders hoch.
Bei der Allianz als Ü35 (ohne Risikozuschlag) mit etwas höher als Basistarif bis Rundumsorglos-Paket sind 360-410€ normal.
Zum Vergelich fGKV= um die 930€ je nach KV/Zusatzbetrag, zzgl. 440€ Arbeitgeberzuschuss/Pauschale Beihilfe bist du bei ca 490€ fGKV/PV.
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Haben Sie meine Antwort gelesen?
Nicht nur, dass Sie keine neue Information bringen, ihre Aussage ist auch noch falsch.
Es gibt in Bayern keine pauschale Beihilfe. Und als Beamter schon gar keinen Arbeitgeberzuschuss.
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Du hast kein Alter und keinen Versicherungsumfang genannt. Da eventuell noch ein Risikozuschlag vor liegt, handelt es sich um einen regulären Beitrag. Pflegeversicherung schon dabei?
Du solltest dich informieren, wie hoch dein absoluter Beitrag in der GKV sein wird. Bei Einstieg dritte QE kann die GKV nicht günstiger sein.
Alter 29
Umfang etwa mittelviel dabei.
Inklusive PV.
Mit Risikozuschlag pauschal 30 %
GKV habe ich mit meinen derzeitigen Beitrag (ca 350,-- / Monat) gemeint.
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Haben Sie meine Antwort gelesen?
Nicht nur, dass Sie keine neue Information bringen, ihre Aussage ist auch noch falsch.
Es gibt in Bayern keine pauschale Beihilfe. Und als Beamter schon gar keinen Arbeitgeberzuschuss.
Ich bin (fälschlicher Weise) davon ausgegangen, dass es in Bayern auch die Pauschale Beihilfe gibt (einen Arbeitgeberzuschuss gibt es natürlich nicht für Beamte, richtig). Mit der Pauschalen Beihilfe als Beamter (oder dem Arbeitgeberzuschuss als TB) sollte bei einer fGKV aber am Ende mein genannter Betrag rauskommen.
Die Aussage vom TE war ja, dass er mit der GKV günstiger wäre als PKV mit 360€.
Das trifft aber nur zu, wenn er in der GKV als TB bleibt.
Als Beamter ist er dann in der fGKV, sprich keine xx% sonder um die 700€ plus Zusatzbeitrag der KV.
Bei einer fGKV als Beamter ohne Pauschale Beihilfe (+930€) ist dann ein PKV Beitrag von 360-410€ wesentlich günstiger.
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Nicht nur, dass Sie keine neue Information bringen, ihre Aussage ist auch noch falsch.
Es gibt in Bayern keine pauschale Beihilfe. Und als Beamter schon gar keinen Arbeitgeberzuschuss.
Ich bin (fälschlicher Weise) davon ausgegangen, dass es in Bayern auch die Pauschale Beihilfe gibt (einen Arbeitgeberzuschuss gibt es natürlich nicht für Beamte, richtig). Mit der Pauschalen Beihilfe als Beamter (oder dem Arbeitgeberzuschuss als TB) sollte bei einer fGKV aber am Ende mein genannter Betrag rauskommen.
Die Aussage vom TE war ja, dass er mit der GKV günstiger wäre als PKV mit 360€.
Das trifft aber nur zu, wenn er in der GKV als TB bleibt.
Als Beamter ist er dann in der fGKV, sprich keine xx% sonder um die 700€ plus Zusatzbeitrag der KV.
Bei einer fGKV als Beamter ohne Pauschale Beihilfe (+930€) ist dann ein PKV Beitrag von 360-410€ wesentlich günstiger.
Danke für die Berechnung.
Für mich iet das ganze schon etwas verwirrend mit den zwei Systemen.
Aber so verstehe ich was Sie meinen.
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Bitte.
Das ist der kleine Fallstrick, als Beamter in der GKV ist man dann freiwillig versichert.
Ohne oben genannte Pauschale Beihilfe kann das recht teuer werden. Für kinderreiche Familien eher günstiger.
Ansonsten einen Versicherungsberater nehmen und eine anonyme Risikovoranfrage bei den Versicherungen einholen.
Es gibt auch PKVs die bei Psychotherapie nur die letzten 5 Jahre (z.B. Allianz) abfragen (die meisten aber die letzten 10 Jahre).
Wenn die Therapie erfolgeich abegschlossen wurde und es keine weiteren Hinweise für eine Vorzeitige DU gibt, sollte der Verbeamtung auch nicht im Wege stehen (Beweisumlastkehr, der Amtsarzt/DH muss belegen, dass du vorzeitig DU wirst). Auf jeden Fall ehrlich beim Amtsarzt bleiben, alles kann recht schnell sehr unangenehme Konsequenzen haben.
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Nicht nur, dass Sie keine neue Information bringen, ihre Aussage ist auch noch falsch.
Es gibt in Bayern keine pauschale Beihilfe. Und als Beamter schon gar keinen Arbeitgeberzuschuss.
Ich bin (fälschlicher Weise) davon ausgegangen, dass es in Bayern auch die Pauschale Beihilfe gibt (einen Arbeitgeberzuschuss gibt es natürlich nicht für Beamte, richtig). Mit der Pauschalen Beihilfe als Beamter (oder dem Arbeitgeberzuschuss als TB) sollte bei einer fGKV aber am Ende mein genannter Betrag rauskommen.
Die Aussage vom TE war ja, dass er mit der GKV günstiger wäre als PKV mit 360€.
Das trifft aber nur zu, wenn er in der GKV als TB bleibt.
Als Beamter ist er dann in der fGKV, sprich keine xx% sonder um die 700€ plus Zusatzbeitrag der KV.
Bei einer fGKV als Beamter ohne Pauschale Beihilfe (+930€) ist dann ein PKV Beitrag von 360-410€ wesentlich günstiger.
Nicht korrekt.
Bayern, Einstieg A9, Vollzeit, ledig, Mietstufe 7 (München):
Durchschnittlicher Monatsbeitrag für KV und PV: 540 Euro
Ermäßigte Beitragssätze: 14 % KV und 1,525 % PV (nur noch Juni)
Pi mal Daumen kannst Du pro Monat 45 Euro abziehen, da Du den vollen Beitrag steuerlich geltend machen kannst.
Fazit: ca. 500 Euro
Edit: Zusatzbeitrag, da bei jeder Kasse unterschiedlich, nicht berücksichtigt.
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Oke, wieder was gelernt.
Ich kannte bis jetzt immer nur Menschen mit dem Höchstbetrag und wusste nicht, dass es auch darunter geht.
Gut zu wissen.
Für den TE ist dann die PKV aber immer noch günstiger (und ggfs. mehr Leistungen) als in der fGKV.
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Wenn es Schwierigkeiten gibt wegen der Angaben zur Psychotherapie, während des Studiums ist man ja "Beamter auf Widerruf", da könnte man auch in Erwägung ziehen die Option der Öffnungsaktion nicht bei der Ernennung als "Beamter auf Widerruf" zu ziehen sondern erst mit der Ernennung als "Beamter auf Probe" ("zweite Option der Öffnungsaktion").
Dann würde zur letzten stationären Psychotherapie nach Ende des Studiums und der Ernennung als Beamter*in auf Probe mehr als 10 Jahre liegen und man müsste diese nicht mehr angeben - sofern der Abfragezeitraum überschritten worden ist und bis dahin auch nichts von Relevanz anfiele.
Ansonsten bitte bestenfalls immer anonyme Risikovorabfragen stellen und auf die Öffnungsaktion erst eingehen, wenn tatsächlich nichts mehr geht. Es gibt im übrigen Versicherer, unter anderem diesen "großen Beamtenversicherer", die immer direkt - unabhängig von der Erkrankung - pauschal 30% veranschlagen. Da differenzieren andere dann wiederum besser.
Die Öffnungsaktion kann man aber nur - einmal - ziehen, also entweder als Beamter auf Widerruf oder als Beamter auf Probe und natürlich wäre man während dieser Zeit im Studium freiwillig gesetzlich versichert. Mit der studentische Krankenversicherung sollte das aber bezahlbar sein, oder?
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@Saxum:
Laut Recherche kostet eine GKV für Studenten mindestens 172,10 EUR.
Dann sollte man wohl doch lieber die PKV nehmen.
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Ja die Anwärtertarife sind günstiger schon, aber wenn einem die Wahlmöglichkeiten stark eingeschränkt werden, wenn man bei den Gesundheitsfragen (noch) Angaben machen muss die vielleicht für den jeweiligen Versicherungsanbieter eher ein "NoGo" ist, zu hohen Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.
Dann ist das evtl. eine Möglichkeit weil dann hier in dem Beispiel die Psychotherapie dann über 10 Jahre her wäre, ausgehend von der stationären Psychotherapie vor 8 Jahren. Wenn danach nichts mehr war, da müsste das, je nach Gesundheitsfragen, bei den meisten Versicherern gar nicht mehr angeben werden und dann würde, je nachdem, kein oder nur ein geringer Risikozuschlag anfallen, keine Leistungsausschlüsse geben und man könnte sogar die stärkeren Ergänzungstarife schnappen - als das vielleicht via Öffnungsaktion möglich wäre.
Ist also, kein schlechter, Plan B - wenn die jetzigen Angebote nicht überzeugend, zu hohe Risikozuschläge haben oder nur via Öffnungsaktion erreichbar sind und im Vergleich eine eher eingeschränkte Tarifleistung haben.
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@Saxum:
Laut Recherche kostet eine GKV für Studenten mindestens 172,10 EUR.
Dann sollte man wohl doch lieber die PKV nehmen.
Bist Du ein Troll? Ansonsten muss ich sagen, ist deine Recherche so mies bzw. Du bist gegen angebotene Hilfestellungen derart resistent, da weiß ich nicht ob Du Beamter der dritten QE werden solltest.
Du zahlst in der GKV die von mir bereits dargelegten Sätze. Fertig. So simpel ist es. Da gibt’s keine 172,10 Euro.
Nimm dein Jahresbrutto und rechne. Es sind, ohne steuerliche Berücksichtigung der Beiträge und ohne Zusatzbeitrag, in etwa durchschnittlich 255 Euro im Monat.
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Für den TE ist dann die PKV aber immer noch günstiger (und ggfs. mehr Leistungen) als in der fGKV.
Hatte ich schon lange vorher im Verlauf, unter Berücksichtigung von korrekten Fakten, so formuliert.
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@Saxum:
Laut Recherche kostet eine GKV für Studenten mindestens 172,10 EUR.
Dann sollte man wohl doch lieber die PKV nehmen.
Bist Du ein Troll? Ansonsten muss ich sagen, ist deine Recherche so mies bzw. Du bist gegen angebotene Hilfestellungen derart resistent, da weiß ich nicht ob Du Beamter der dritten QE werden solltest.
Du zahlst in der GKV die von mir bereits dargelegten Sätze. Fertig. So simpel ist es. Da gibt’s keine 172,10 Euro.
Nimm dein Jahresbrutto und rechne. Es sind, ohne steuerliche Berücksichtigung der Beiträge und ohne Zusatzbeitrag, in etwa durchschnittlich 255 Euro im Monat.
Nein, ich habe es ganz einfach nicht verstanden.
Und verstehe es auch nach wie vor nicht.