Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: Tulpe87 am 23.05.2023 11:04
-
Liebes Forum,
Nach meinem Umzug in eine mittelgroße Stadt hatte ich vor ein paar Monaten ein unangenehmes Online Dating Erlebnis, inklusive Stalking. Der betreffende Herr arbeitet beim hiesigen Finanzamt und ich habe bei diesem Finanzamt nun meine Steuererklärung inklusive Geburtsdatum, Adressangabe etc. eingereicht. Meine Frage: Können alle Mitarbeiter eines Finanzamtes auf die Daten aller gespeicherten Bürger zugreifen? Oder immer nur der jeweilige Sachbearbeiter? Am wichtigsten wäre wohl das Geburtsdatum, da man damit ja auch beim Einwohnermeldeamt die Adresse bekommen kann.
Danke und viele Grüße
-
Ja, alle wissen alles über dich.
-
Nein, definitiv nicht. Nur der zuständige Sachbearbeiter. Andere Mitarbeiter haben zwar die Möglichkeit, wäre aber ein Verstoß gegen Datenschutz und vor allem dem Steuergeheimnis nach Paragraph 30 AO. Das wird auch ziemlich konsequent sanktioniert.
-
@Tulpe87: Da sich die Bearbeitungsabläufe und Programme zwischen den einzelnen Bundesländern massiv unterscheiden kann man da keine allgemeingültige Anwort geben.
Das Geburtsdatum und den Wohnort kriegt jeder Bearbeiter am Finanzamt raus, dafür braucht er kein Einwohnermeldeamt.
Diese Zugriffe werden aber protokolliert, vielleicht mal höflich bei der obersten Dienstbehörde jenes Bundeslandes anfragen?
Grundsätzlich bei Onlinedates nie den vollen Namen nennen und auch nie bei der eigenen Wohnung absetzen lassen.
-
Nein, definitiv nicht. Nur der zuständige Sachbearbeiter. Andere Mitarbeiter haben zwar die Möglichkeit, wäre aber ein Verstoß gegen Datenschutz und vor allem dem Steuergeheimnis nach Paragraph 30 AO. Das wird auch ziemlich konsequent sanktioniert.
So einfach ist es nicht.
Bei der Polizei und anderen Behörden wird auch munter nach Leuten gesucht, trotz Protokollierung. Wenn man nicht gerade 20 mal nach Helene Fischer sucht, passiert auch nichts.
Angefragte Auskunft war dienstlich dies und das.
Mein Rat:
Sacherverhalte aufschreiben und notfalls dem Vorsteher des Finanzamtes melden. Selbst wenn keine Daten angeschaut wurden, kann man ggf. ein Disziplinarverfahren einleiten.
-
Ich sehe das so wie Ozymandias. Die Versuchung ist im Zweifel für manche Kollegen zu groß.
Sind irgendjemanden mal irgendwelche Fälle bekannt geworden, in welchen Finanzbeamten wegen §30 AO sanktioniert wurden? Und was passiert dann? Drei Wochen Fernsehverbot?
Vorsteher anschreiben, dann erinnern mit Fristsetzung. Solche Kollegen fallen im Zweifel auch schon wegen anderer Dinge auf. Wenn dann nichts kommt bei der oberen Dienstbehörde anfragen.
-
Zur Befürchtung der Adressauskunft beim Einwohnermeldeamt: Hier besteht die Möglichkeit, eine Auskunftssperre zu beantragen, wenn eine Gefahr für persönliche Freiheit, Gesundheit oder Leib und Leben besteht.
-
Zur Befürchtung der Adressauskunft beim Einwohnermeldeamt: Hier besteht die Möglichkeit, eine Auskunftssperre zu beantragen, wenn eine Gefahr für persönliche Freiheit, Gesundheit oder Leib und Leben besteht.
... oder einfach ohne die genannte Gefahr, um Auskünfte an Parteien, die Bundeswehr oder ehemalige Klassenkameraden zu verhindern.
-
....ehemalige Klassenkameraden zu verhindern.
;D das wäre ein "Worst Case-Szenario"... 8)
-
....ehemalige Klassenkameraden zu verhindern.
;D das wäre ein "Worst Case-Szenario"... 8)
Du wirst es nicht glauben, aber das ist ein "wichtiger Grund" für ein erfolgreiches Auskunftsersuchen!
-
....ehemalige Klassenkameraden zu verhindern.
;D das wäre ein "Worst Case-Szenario"... 8)
Du wirst es nicht glauben, aber das ist ein "wichtiger Grund" für ein erfolgreiches Auskunftsersuchen!
So ein Anfangsverdacht für Steuerhinterziehung ist schnell aufgekommen, der Bearbeiter konnte garnicht anders, der musste so handeln ;)
-
Da gab es aber auch schon hier und da Disziplinar Verfahren und Abmahnungen.
-
Da gab es aber auch schon hier und da Disziplinar Verfahren und Abmahnungen.
Da gab es auch schon Entlassungen. Aber das sind dann schon wirklich extreme Fälle. Die meisten Verstöße passieren tatsächlich ohne Absicht.
-
Da gab es aber auch schon hier und da Disziplinar Verfahren und Abmahnungen.
Da gab es auch schon Entlassungen. Aber das sind dann schon wirklich extreme Fälle. Die meisten Verstöße passieren tatsächlich ohne Absicht.
Da wird halt die Innen Revision entsprechend "aufpassen" :P