Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: ehemals am 24.05.2023 09:26
-
Hallo,
wir vom PR haben heute ein anonymes "Schreiben" erhalten, in dem uns o. g. vorgeworfen wird.
Konkret werden zwei interne Stellenbesetzungen erwähnt.
Eine davon ist bereits abgeschlossen und bei dem anderen haben wir morgen unsere Sitzung, in der über die Personalentscheidung abgestimmt wird.
Bei beiden Verfahren gibts den Vorwurf, dass die Stelle je schon vor den Bewerbungsgesprächen besetzt wurde und es gar nicht nach der Bestenauslese geht.
Das hatten wir noch nie!
Habt ihr sowas schon mal erlebt? Falls ja, was habt ihr da gemacht?
MfG
-
Wie wäre es einfach auf die Einhaltung eines objektiven und transparenten Stellenbesetzungsverfahrens mit klar definierten Auswahlkriterien zu achten.
Dann müsste man sich über derartige Vorwürfe (ob berechtigt oder nicht) auch keine Gedanken machen bzw. sie sogar in einem Forum öffentlich ausbreiten.
-
Wieso wird dem PR das Vorgeworfen, die machen doch nicht die Auswahl, sondern kontrollieren doch nur, ob die Auswahl den entsprechend vom Tagelöhner genannte Kriterien erfolgte.
Der PR wählt niemanden aus. Oder?
Der PR trifft keine Entscheidung wer eingestellte oder umgesetzt wird. Oder?
Man ist in der Mitbestimmung, d.h. man kann am Entscheidungsprozess teilnehmen (was klug ist, da damit auch alle offenen Fragen direkt abgekaspert werden können)
Aber es ist auch denkbar, dass der PR nicht mit im VG und bei der Entscheidung dabei ist und hinterher die Entscheidung (und die Entscheidungsgrundlage) vorgelegt bekommt um dann dem zuzustimmen, oder Verfahrens Fehler aufzudecken und abzulehnen.
Oder, wäre das nicht statthaft?
Ich würde als PR, einen Rundmail schreiben, dass der Anonyme Schreiber konkrete Verdachtshinweise (anonym) dem PR melden soll, da man so keine sehen kann.
Oder halt nichts machen, wenn ich der Dokumentation der Bestenauslese folgen kann, auch wenn evtl. die Stelle jemanden auf dem Leib geschrieben wurde, letzteres wäre mEn nur nicht statthaft, wenn da Forderungen in die Ausschreibung stehen, die nicht für die Stelle notwendig sind. (Oder?)
-
Bei beiden Verfahren gibts den Vorwurf, dass die Stelle je schon vor den Bewerbungsgesprächen besetzt wurde und es gar nicht nach der Bestenauslese geht.
MfG
Stimmt denn der Vorwurf?
-
[...] anonymes "Schreiben"[...]
Ein Fall für die Ablage P.
Nichtsdestotrotz sollte man sich wenigstens in informeller Abstimmung eine Antwort überlegen, falls der Verteiler größer war. Und wenn es nur ein Satz dazu ist, dass die Vorwürfe haltlos sind.
-
Falls ja, was habt ihr da gemacht?
Entsorgen.
-
[...] anonymes "Schreiben"[...]
Ein Fall für die Ablage P.
Nichtsdestotrotz sollte man sich wenigstens in informeller Abstimmung eine Antwort überlegen, falls der Verteiler größer war. Und wenn es nur ein Satz dazu ist, dass die Vorwürfe haltlos sind.
Und was wenn der Vorwurf stimmt?
Was wenn die beworbene Stelle schon vorher besetzt wurde?
-
[...] anonymes "Schreiben"[...]
Ein Fall für die Ablage P.
Nichtsdestotrotz sollte man sich wenigstens in informeller Abstimmung eine Antwort überlegen, falls der Verteiler größer war. Und wenn es nur ein Satz dazu ist, dass die Vorwürfe haltlos sind.
Und was wenn der Vorwurf stimmt?
Was wenn die beworbene Stelle schon vorher besetzt wurde?
Sie kann nicht vorher schon besetzt gewesen sein.
-
Sondern? Dann sind ja die Anschuldigungen vollkommen haltlos? Oder wie kam der anonyme Verfasser auf solche Idee?
-
Sondern? Dann sind ja die Anschuldigungen vollkommen haltlos? Oder wie kam der anonyme Verfasser auf solche Idee?
Anonyme Verfasser kommen auf alle möglichen Ideen.
-
War bestimmt Britta2. Bei uns ist man wenigstens so schlau die Stelle auf den Wunschkandidaten zuzuschneiden.
-
War bestimmt Britta2. Bei uns ist man wenigstens so schlau die Stelle auf den Wunschkandidaten zuzuschneiden.
So kenne ich das auch. Weitere Alternative wäre dann zurückziehen.
-
Sondern? Dann sind ja die Anschuldigungen vollkommen haltlos? Oder wie kam der anonyme Verfasser auf solche Idee?
Da der Besetzungsvorgang nicht abgeschlossen ist, wenn der PR noch nicht in der Mitbestimmung war, kann nicht schon vorher die Stelle besetzt gewesen sein.
Es kann aber natürlich seitens der Leitung ein Wunschkandidat auf einer Stelle gewünscht werden, und natürlich kann man die Stelle dann so (wie @Bastel sagt) auf den Wunschkandidaten zugeschnitten werden.
Und natürlich gewinnt dann meistens der Wunschkandidat die Bestenauslese.
Und natürlich werden unerwünschte aussichtsreiche Kandidaten da mal per Telefon oder persönlich freundlich darauf hingewiesen, dass ihre Bewerbung nicht gewünscht ist.
Und natürlich ist oft der PR so blind oder deppert oder mit der Führung einer Meinung, dass sie nicht die Stellenausschreibung und Forderungen bzgl. des Zuschnitts der Stelle anzweifeln.
Und natürlich kann da ein jeder nicht genommener per Konkurrentenklage das Verfahren vor Gericht überprüfen lassen.
Also ob da was haltlos ist oder nicht, dass kann der PR überprüfen und dann in der Mitbestimmung seine Mitbestimmung versagen, wenn da Zweifel an der ordnungsgemäßen Ausschreibung und Bestenauslese ist.
und wenn sie dazu zu wenige Informationen haben (oder zu faul sind):
als PR, einen Rundmail schreiben, dass der Anonyme Schreiber konkrete Verdachtshinweise (anonym) dem PR melden soll, da man so keine sehen kann.
;D
dann sind die Maulhelden Stumm und alles ist palletti.
-
Auf anonyme Briefe zu reagieren, wertet die Feiglinge nur auf. Kommentarlos in die Ablage P, und fertig.