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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Katja am 25.05.2023 14:23
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Hallo zusammen,
ich stehe ein n bissi im Wald:
Unter welchen Voraussetzungen kann ein kommunaler Arbeitgeber einem verdienten Mitarbeiter eine aussertarifliche bzw. übertarifliche Zulage zahlen?
Grüßle
Katja
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1: AG muss es wollen
2: Sitzungsvorlage schreiben
2: Beschließen über GR
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Alles klar, dankeschön :)
AG will, das ist ja mal ein guter Anfang.
Aber dieses komplette Prodezedere mit GR usw ist ja.... puuuuh.....
Grüßle
Katja
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Da möchte sich jemand strafbar machen?
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Wieso strafbar? ???
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Wenn ich jemanden nur für Verdienste aus seiner Person (also nicht eine Position, die in einem Auswahlverfahren besetzt wird und aufgrund der Tätigkeiten außertariflich vergütet wird) eine Zulage gebe und keinen weiteren Grund habe, ist das nicht unwahrscheinlich Untreue. Kann man zB ausführlich hier nachlesen https://www.zaar.uni-muenchen.de/organisation/personen/abteilung1/latzel/schriftenverzeichnis/cl2017-2.pdf
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Alles klar, dankeschön für den Link :)
Nein, nein, das ist nicht unverdient: Der Umfang der Stelle wird erhöht, die Stellenbeschreibung wird angepasst :)
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Alles klar, dankeschön für den Link :)
Nein, nein, das ist nicht unverdient: Der Umfang der Stelle wird erhöht, die Stellenbeschreibung wird angepasst :)
Aber die Entgeltgruppe bleibt gleich? Dann ist es doch unverdient. Da man doch aufgrund der Tarifautomatik das Geld bekommt, was man sich durch seine Arbeit verdient .
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Alles klar, dankeschön für den Link :)
Nein, nein, das ist nicht unverdient: Der Umfang der Stelle wird erhöht, die Stellenbeschreibung wird angepasst :)
Aber die Entgeltgruppe bleibt gleich? Dann ist es doch unverdient. Da man doch aufgrund der Tarifautomatik das Geld bekommt, was man sich durch seine Arbeit verdient .
Ich seh die ganze Sache anders. Wenn neue Aufgaben hinzukommen die höherwertig sind, dann sollte die Stelle neu bewertet werden. Übertarifliche Zulagen kenne ich nur, wenn für einen bestimmten Zeitraum Aufgaben übernommen werden.
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Alles klar, dankeschön für den Link :)
Nein, nein, das ist nicht unverdient: Der Umfang der Stelle wird erhöht, die Stellenbeschreibung wird angepasst :)
Aber die Entgeltgruppe bleibt gleich? Dann ist es doch unverdient. Da man doch aufgrund der Tarifautomatik das Geld bekommt, was man sich durch seine Arbeit verdient .
Ich seh die ganze Sache anders. Wenn neue Aufgaben hinzukommen die höherwertig sind, dann sollte die Stelle neu bewertet werden. Übertarifliche Zulagen kenne ich nur, wenn für einen bestimmten Zeitraum Aufgaben übernommen werden.
Nein, wenn neue Aufgaben hinzukommen, dann ist man entweder höhergruppiert oder nicht.
Thats all folks
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Es gibt ja auch noch die Möglichkeit von Arbeitsmarktzulagen. (Tarifkonform). Diese dient ja auch zur Bindung qualifizierter Fachkräfte. (Reicht doch schon als Argument)
Es guter Arbeitgeber weiß wie er zu argumentieren hat, daher auch mein Hinweis der AG muss dies wollen.
Des weiteren darf ein Gemeinderat, auch noch Außertarifliche Zulagen genehmigen.
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Des weiteren darf ein Gemeinderat, auch noch Außertarifliche Zulagen genehmigen.
Auch dieser muss als Teil der Verwaltung geltendes Recht (z.B. das Haushaltsrecht) einhalten und kann nicht "einfach so" außer- bzw. übertarifliche Zulagen genehmigen/beschließen. Ansonsten gibts Probleme mit der Aufsichtsbehörde und auch so ein Stadtrat ist für seine Beschlüsse haftbar (https://kommunal.de/wann-sind-ehrenamtliche-haftbar).
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Des weiteren darf ein Gemeinderat, auch noch Außertarifliche Zulagen genehmigen.
Auch dieser muss als Teil der Verwaltung geltendes Recht (z.B. das Haushaltsrecht) einhalten und kann nicht "einfach so" außer- bzw. übertarifliche Zulagen genehmigen/beschließen. Ansonsten gibts Probleme mit der Aufsichtsbehörde und auch so ein Stadtrat ist für seine Beschlüsse haftbar (https://kommunal.de/wann-sind-ehrenamtliche-haftbar).
Alles richtig.
Wenn die "Finanzierung" gesichert ist, darf er das.
Die "Finanzierung" wird im Rahmen des Haushaltsplanes gesichert und dieser wird ebenfalls vom Gemeinderat beschlossen.