Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: tochris06 am 26.05.2023 10:47
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Hallo in die Runde,
bekanntermaßen spielen bei der Beförderung die drei im Grundgesetz verankerten Aspekte der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung eine maßgebliche Rolle bei der Beförderung.
Nun gibt es inzwischen viele Behörden, die die Dienstposten bündeln (z.B. A9-A11). Dazu werden entsprechende Personalentwicklungskonzepte konzipiert, die die Beförderungszeiten festlegen. Problem hierbei ist: alle werden unabhängig von der Leistung gleich befördert. Dies scheint laut Aussage eines mir bekannten Juristen (der relativ gut im Thema steht, da er ausschließlich Beamtenrecht vertritt) rechtswidrig zu sein, weil Zeitablauf nicht ausschlaggebend sein darf. Kernproblem ist, dass Spitzenbeurteilte zeitgleich mit unterdurchschnittlich Beurteilten befördert werden.
Hat das Thema schonmal jmd in seiner Behörde aufgegriffen, sodass ggf. Änderungen vorgenommen wurden?
Beste Grüße
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Eine Reihung nach Leistung ist erst erforderlich, wenn es mehr zu Befördernde gibt als Beförderungsmöglichkeiten, z.B. wegen fehlender Haushaltsmittel. Eine Mindeststehzeit festzulegen, liegt in der Organisationshoheit der Behörde und ist aus personalwirtschaftlichen Gründen zulässig.
Bedenklich finde ich nicht eine zeitgleiche Beförderung, sondern wenn die besser Beurteilten später befördert werden würden.
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Eine Reihung nach Leistung ist erst erforderlich, wenn es mehr zu Befördernde gibt als Beförderungsmöglichkeiten, z.B. wegen fehlender Haushaltsmittel. Eine Mindeststehzeit festzulegen, liegt in der Organisationshoheit der Behörde und ist aus personalwirtschaftlichen Gründen zulässig.
Bedenklich finde ich nicht eine zeitgleiche Beförderung, sondern wenn die besser Beurteilten später befördert werden würden.
That's it.
Thema durch.
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Manche Behörden praktizieren es auch so, dass die besser beurteilten wenige Monate früher befördert werden als die Kollegen, die eine etwas schlechtere Note hatten. Ist aber alles kein Streitthema.
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Bedenklich finde ich nicht eine zeitgleiche Beförderung, sondern wenn die besser Beurteilten später befördert werden würden.
Auch das kommt vor.
Teilweise finden auch Beförderung ohne Beurteilung statt, weil die halt vergessen wurden.
Gibt es dazu ein höchstrichterliches Urteil, dass Mindesstehzeiten relativ frei festgelegt werden können. Hier muss es ja eine Abwägung geben zwischen den grundgesetzlichen Voraussetzungen und den personalwirtschaftlichen Interessen.
Ich persönlich finde es auch interessant, dass es bei einem Dienstherrn so unterschiedliche Handhabungen gibt. Kenne einen Fall, der ist 2017 mit A9 eingestiegen und bereits A13.
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Ich persönlich finde es auch interessant, dass es bei einem Dienstherrn so unterschiedliche Handhabungen gibt. Kenne einen Fall, der ist 2017 mit A9 eingestiegen und bereits A13.
Ich kenne einen Fall, der ist mit A10 eingestiegen und war nach 3 Jahren im Endamt A13g. Das läuft so im Bundesrechnungshof, aber auch im Bundeskanzleramt. Dienstpostenbündelung A9-A13g.
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Hallo,
kenne ich so auch.
Die Bündelung i.V.m. "langen" Stehzeiten halte ich jedoch für einen totalen Motivationskiller. Sparmaßnahme da ja an gleicher Stelle auch A11 oder A13 sitzen könnte, für die gleiche Tätigkeit / Anforderungen / DP Beschreibung.
Lässt sich sachlich auch nicht begründen. Gleiches gilt für die "Erfahrungsstufen". Sparmaßnahme. Daher gibt es in der B Besoldung ja auch keine Erfahrungsstufen weil da keiner 24 Jahre warten will.
Man wird von der Wertschätzung insgesamt einfach förmlich erdrückt. :D
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Ich persönlich finde es auch interessant, dass es bei einem Dienstherrn so unterschiedliche Handhabungen gibt. Kenne einen Fall, der ist 2017 mit A9 eingestiegen und bereits A13.
Ich kenne einen Fall, der ist mit A10 eingestiegen und war nach 3 Jahren im Endamt A13g. Das läuft so im Bundesrechnungshof, aber auch im Bundeskanzleramt. Dienstpostenbündelung A9-A13g.
Vllt sollte man mal eine Übersicht aller Personalentwicklungskonzepte anlegen. Dann weiß man, welche Bundesbehörde sich lohnt. ;)
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Ich persönlich finde es auch interessant, dass es bei einem Dienstherrn so unterschiedliche Handhabungen gibt. Kenne einen Fall, der ist 2017 mit A9 eingestiegen und bereits A13.
Ich kenne einen Fall, der ist mit A10 eingestiegen und war nach 3 Jahren im Endamt A13g. Das läuft so im Bundesrechnungshof, aber auch im Bundeskanzleramt. Dienstpostenbündelung A9-A13g.
Vllt sollte man mal eine Übersicht aller Personalentwicklungskonzepte anlegen. Dann weiß man, welche Bundesbehörde sich lohnt. ;)
BMVg ist mit Abstand am schlechtesten mit jeweils 3 Jahren
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BMVg ist mit Abstand am schlechtesten mit jeweils 3 Jahren
Um genau zu sein gemäß PEK gilt:
3 Jahre A10, mindestens 1 Verwendung
3 Jahre A11, mindestens 1 Verwendung
4 Jahre A12, mindestens 2 Verwendungen
3 Jahre A13, 1 Verwendung
Theoretisch sind das 13 Jahre bis zur A13 gZ. In der Praxis sind es eher 25 Jahre, wenn man sie überhaupt erreicht.
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BMVg ist mit Abstand am schlechtesten mit jeweils 3 Jahren
Um genau zu sein gemäß PEK gilt:
3 Jahre A10, mindestens 1 Verwendung
3 Jahre A11, mindestens 1 Verwendung
4 Jahre A12, mindestens 2 Verwendungen
3 Jahre A13, 1 Verwendung
Theoretisch sind das 13 Jahre bis zur A13 gZ. In der Praxis sind es eher 25 Jahre, wenn man sie überhaupt erreicht.
nicht schlecht nach 13 Jahre edeka
da Träumen viele KuK von.
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Tja und ich Depp sitze im BMVg. Bin nur zurückgekommen, da ich bereits vorher Offizier war. Wer dachte, dass die militärische Personalbearbeitung schlecht ist, hat die Zivile halt noch nicht kennengelernt.
Mein Master ist aber sowieso diese Jahr durch und dann Tschüss. Das BAPers schafft es ja auch nicht Leistungsträger, die nach §24 BLV aufsteigen wollen, zu halten. Man möchte ja keine Vakanz im gehobenen Dienst. Alleine aus meinem Referat sind in den letzten zwei Jahren zwei Spitzenleute daher in eine andere Behörde gewechselt.
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Tja und ich Depp sitze im BMVg. Bin nur zurückgekommen, da ich bereits vorher Offizier war. Wer dachte, dass die militärische Personalbearbeitung schlecht ist, hat die Zivile halt noch nicht kennengelernt.
Mein Master ist aber sowieso diese Jahr durch und dann Tschüss. Das BAPers schafft es ja auch nicht Leistungsträger, die nach §24 BLV aufsteigen wollen, zu halten. Man möchte ja keine Vakanz im gehobenen Dienst. Alleine aus meinem Referat sind in den letzten zwei Jahren zwei Spitzenleute daher in eine andere Behörde gewechselt.
Die Stellenausschreibungen des Bundeskanzleramts findest du im Intranet Bewerbungsportal. ;)
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Tja und ich Depp sitze im BMVg. Bin nur zurückgekommen, da ich bereits vorher Offizier war. Wer dachte, dass die militärische Personalbearbeitung schlecht ist, hat die Zivile halt noch nicht kennengelernt.
Mein Master ist aber sowieso diese Jahr durch und dann Tschüss. Das BAPers schafft es ja auch nicht Leistungsträger, die nach §24 BLV aufsteigen wollen, zu halten. Man möchte ja keine Vakanz im gehobenen Dienst. Alleine aus meinem Referat sind in den letzten zwei Jahren zwei Spitzenleute daher in eine andere Behörde gewechselt.
Was die Förderung im BAPers angeht, kann ich auf jeden Fall ein Lied von singen. Der Bewerbungsprozess dauerte 1 Jahr, das sammeln der Erfahrungszeiten für den DP nochmal 1,5 J.
Also investiert man 2,5 Jahre um nachher A9g zu werden. Wenn ich das nicht gerade nötig hätte aus diversen Gründen hätte ich mir auch lieber einen anderen Dienstherren gesucht. Mit Attraktivität hat das überhaupt nichts zu tun. Aber zumindest hat man dann die Laufbahnbefähigung und kann sich quer bewerben
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Tja und ich Depp sitze im BMVg. Bin nur zurückgekommen, da ich bereits vorher Offizier war. Wer dachte, dass die militärische Personalbearbeitung schlecht ist, hat die Zivile halt noch nicht kennengelernt.
Mein Master ist aber sowieso diese Jahr durch und dann Tschüss. Das BAPers schafft es ja auch nicht Leistungsträger, die nach §24 BLV aufsteigen wollen, zu halten. Man möchte ja keine Vakanz im gehobenen Dienst. Alleine aus meinem Referat sind in den letzten zwei Jahren zwei Spitzenleute daher in eine andere Behörde gewechselt.
Was die Förderung im BAPers angeht, kann ich auf jeden Fall ein Lied von singen. Der Bewerbungsprozess dauerte 1 Jahr, das sammeln der Erfahrungszeiten für den DP nochmal 1,5 J.
Also investiert man 2,5 Jahre um nachher A9g zu werden. Wenn ich das nicht gerade nötig hätte aus diversen Gründen hätte ich mir auch lieber einen anderen Dienstherren gesucht. Mit Attraktivität hat das überhaupt nichts zu tun. Aber zumindest hat man dann die Laufbahnbefähigung und kann sich quer bewerben
Was hat das BAPersBw jetzt falsch gemacht? Mit absolvieren der Laufbahnausbildung brauchst du drei Jahre bis A10 und wirst du als normaler Bewerber mit Berufserfahrung eingestellt ist A10 direkt möglich und ein Jahr später BaL. Die 1,5 Jahre stehen im Gesetz!, ich glaube in der BLV.
Es hat dich in niemand gezwungen das Angebot anzunehmen. Es steht dir jederzeit frei ein Antrag auf Entlassung oder Versetzung zu stellen, anstatt nur rumzumeckern.
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Tja und ich Depp sitze im BMVg. Bin nur zurückgekommen, da ich bereits vorher Offizier war. Wer dachte, dass die militärische Personalbearbeitung schlecht ist, hat die Zivile halt noch nicht kennengelernt.
Mein Master ist aber sowieso diese Jahr durch und dann Tschüss. Das BAPers schafft es ja auch nicht Leistungsträger, die nach §24 BLV aufsteigen wollen, zu halten. Man möchte ja keine Vakanz im gehobenen Dienst. Alleine aus meinem Referat sind in den letzten zwei Jahren zwei Spitzenleute daher in eine andere Behörde gewechselt.
Was die Förderung im BAPers angeht, kann ich auf jeden Fall ein Lied von singen. Der Bewerbungsprozess dauerte 1 Jahr, das sammeln der Erfahrungszeiten für den DP nochmal 1,5 J.
Also investiert man 2,5 Jahre um nachher A9g zu werden. Wenn ich das nicht gerade nötig hätte aus diversen Gründen hätte ich mir auch lieber einen anderen Dienstherren gesucht. Mit Attraktivität hat das überhaupt nichts zu tun. Aber zumindest hat man dann die Laufbahnbefähigung und kann sich quer bewerben
Was hat das BAPersBw jetzt falsch gemacht? Mit absolvieren der Laufbahnausbildung brauchst du drei Jahre bis A10 und wirst du als normaler Bewerber mit Berufserfahrung eingestellt ist A10 direkt möglich und ein Jahr später BaL. Die 1,5 Jahre stehen im Gesetz!, ich glaube in der BLV.
Es hat dich in niemand gezwungen das Angebot anzunehmen. Es steht dir jederzeit frei ein Antrag auf Entlassung oder Versetzung zu stellen, anstatt nur rumzumeckern.
Und genau diese Einstellung, dass man doch gehen solle, wenn es einem nicht passt, ist das Problem. Anstatt sich zu hinterfragen, wird mit Ignoranz geantwortet. O-Ton aus dem BAPers: "Wir machen keine Fehler."
Seltsam, dass der Großteil der Prozesse verloren wird. Sei Teil der Lösung und nicht Teil des Problems. Darüberhinaus wird im BAPers nachweislich Vetternwirtschaft betrieben. Die Namen der Laufbahnaufsteiger waren vor der Ausschreibung schon bekannt. Und genau die sind es geworden. Seltsam.
Übrigens werden beim BAPers auch regelmäßig hauptberufliche Zeiten nicht berücksichtigt, obwohl gemäß BLV ein Muss vorliegt. Man versteht den Unterschied zwischen Tätigkeit und Amtsbezeichnung nicht.
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Ich stelle mir die Frage, warum du deinen bekannten Juristen nicht direkt nach Rechtsgrundlagen/Gerichtsentscheidungen fragst, wenn er denn so bewandert und aktiv im Beamtenrecht ist?
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Übrigens werden beim BAPers auch regelmäßig hauptberufliche Zeiten nicht berücksichtigt, obwohl gemäß BLV ein Muss vorliegt. Man versteht den Unterschied zwischen Tätigkeit und Amtsbezeichnung nicht.
Was hat die Klage dagegen ergeben?
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Kann mir jemand erklären wie die Dienstpostenbündelung funktioniert ? Nehmen wir an es handelt sich um eine Stelle mit folgender Bündelung: A9-A13. Man hat die 3 Jährige Probezeit "überstanden". Im vierten Jahr ist die A10 möglich, im fünften die A11, im sechsten die A12 und im siebten Jahr die A13. Diese Möglichkeit besteht und es hängt lediglich von der Behörde ab, ob die Beförderungen so schnell erfolgen? Selbstverständlich muss man dafür auch etwas tun (vielleicht in manchen Behörden noch nicht mal das, dass weiß ich nicht). Die Tätigkeit bleibt dabei die selbe von A9-A13?
Verstehe ich das richtig, dass man auch in A11 hängen bleiben kann, weil z.B. Beurteilungen nicht gut genug sind?
Wäre über eine Rückmeldung dankbar, da ich die Bündelung als derzeitiger Kommunalbeamter nur vom Hörensagen kenne.
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Kann mir jemand erklären wie die Dienstpostenbündelung funktioniert ? Nehmen wir an es handelt sich um eine Stelle mit folgender Bündelung: A9-A13. Man hat die 3 Jährige Probezeit "überstanden". Im vierten Jahr ist die A10 möglich, im fünften die A11, im sechsten die A12 und im siebten Jahr die A13. Diese Möglichkeit besteht und es hängt lediglich von der Behörde ab, ob die Beförderungen so schnell erfolgen? Selbstverständlich muss man dafür auch etwas tun (vielleicht in manchen Behörden noch nicht mal das, dass weiß ich nicht). Die Tätigkeit bleibt dabei die selbe von A9-A13?
Verstehe ich das richtig, dass man auch in A11 hängen bleiben kann, weil z.B. Beurteilungen nicht gut genug sind?
Wäre über eine Rückmeldung dankbar, da ich die Bündelung als derzeitiger Kommunalbeamter nur vom Hörensagen kenne.
Man kann auch in A10 hängen bleiben. Wenn keine Planstelle vorhanden ist, bekommt man eben eine gute Beurteilung, die natürlich nicht für eine Beförderung reicht. Ich sitze hier seit 29 Jahren und es sind immer noch -zig kw(künftig wegfallend)-Stellen da, die eine Beförderung verhindern.
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@John
Du hast das Prinzip der Dienstpostenbündelung korrekt beschrieben. Alle Ämter einer Laufbahngruppe (z. B. A 9g bis A 13g) dürfen allerdings nur in Obersten Bundesbehörden (Ministerien) gebündelt werden. Im Übrigen darf sie Bündelung höchstens drei Ämter umfassen. Wie schnell dann befördert wird, hängt von der Anzahl der freien und Besetzungen Planstellen und der Hauspolitik ab. Jedes Jahr befördert werden die allerwenigsten. A 10 kommt oft zum schnellstmöglichen Zeitpunkt, danach kann man ggf. schon mal drei Kahre warten. Insbesondere A 13g ist in nachgeordneten Behörden eine Engstelle.
@ flip
Bei welchem Amt hängst Du denn da fest?
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Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen. Also kann man Glück oder Pech haben mit der jeweiligen Behörde bzw wie mit allem im Leben.
Mich würde auch interessieren bei welcher Besoldung du festhängst @flip. 30 Jahre hätte ich in jedem Fall nicht gewartet.
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Bei uns wird gerne bei der Beurteilung und bei gebündelten Dienstposten erzählt, dass es ja quasi einen "Binnendifferenzierung" gibt. Also das von einem A10er weniger erwartet wird als von einem A11er.
Nur WAS genau das "Delta" für die Beförderung ist, kann einem keiner sagen. Also hört man "gute Arbeit, kein Verbesserungspotential, weiter so" und andere werden befördert.
Die erste Frage für mich wäre dementsprechend immer die nach der Dienstpostenbeschreibung. Also ob es die gibt. Dann müsste ja - so wie ich das verstehe - auch eine Beschreibung und Differenzierung vorliegen. Zumindest wird mir das immer wieder so erklärt wenn ich mich über die Systematik beschwere.
Wir haben diese Dienstpostenbeschreibung nämlich (noch immer) nicht. Und langsam habe ich Lust sie einzuklagen wenn mir keiner erklären kann warum XYZ befördert wird und ich nicht.