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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: tde am 29.05.2023 17:09

Titel: Nachzahlung nach Eintritt in den Tarif?
Beitrag von: tde am 29.05.2023 17:09
Hallo,

ich gedenke, in 2 Monaten die Stelle zu wechseln. Moment arbeite ich an einer Behörde, wir werden jedoch nicht ganz nach Tarif bezahlt. Der Eintritt in den Tarif wird jedoch zum 01.06. vollzogen, die Zahlung nach Tarif wohl erst Ende des Jahres.
Meine Frage ist nun, bekomme ich nach meinem Fortgang diese Nachzahlung auch für die zwei Monate, die ich noch dort nach Tarif arbeite und gilt das dann auch für das Inflationsausgleichsgeld?

Danke schonmal :)
Titel: Antw:Nachzahlung nach Eintritt in den Tarif?
Beitrag von: McOldie am 29.05.2023 17:13
In einer Behörde beschäftigt werden und nicht nach Tarif bezahlt werden?
Hier bedarf es schon einer klaren Darstellung des Sachverhalts.
Titel: Antw:Nachzahlung nach Eintritt in den Tarif?
Beitrag von: JahrhundertwerkTVÖD am 30.05.2023 13:25
Es gibt Gemeinden/Behörden, die nicht Mitglied im VKA sind und entsprechend "in Anlehnung an den TVÖD-VKA" bezahlen.
Titel: Antw:Nachzahlung nach Eintritt in den Tarif?
Beitrag von: tde am 02.06.2023 09:53
Genau so ist es. Ich arbeite (noch) bei einer Körperschaft des ÖR. Gezahlt wurde in Anlehnung an den TVÖD-VKA.
Titel: Antw:Nachzahlung nach Eintritt in den Tarif?
Beitrag von: MoinMoin am 02.06.2023 13:22
Hallo, [url httpsxxxxx/]build now gg[/url]
Ich denke ja, denn wenn Sie im Rahmen eines Tarifvertrags arbeiten, der Bestimmungen über zusätzliche Zahlungen oder Zulagen enthält, haben Sie möglicherweise immer noch Anspruch auf diese Zahlungen für den Zeitraum, in dem Sie im Rahmen des Tarifvertrags gearbeitet haben, selbst wenn Sie den Arbeitsplatz verlassen, bevor Sie sie erhalten haben.
wieder so ein Werbungsbot
Titel: Antw:Nachzahlung nach Eintritt in den Tarif?
Beitrag von: Börnie am 02.06.2023 13:30
Hallo,

ich gedenke, in 2 Monaten die Stelle zu wechseln. Moment arbeite ich an einer Behörde, wir werden jedoch nicht ganz nach Tarif bezahlt. Der Eintritt in den Tarif wird jedoch zum 01.06. vollzogen, die Zahlung nach Tarif wohl erst Ende des Jahres.
Meine Frage ist nun, bekomme ich nach meinem Fortgang diese Nachzahlung auch für die zwei Monate, die ich noch dort nach Tarif arbeite und gilt das dann auch für das Inflationsausgleichsgeld?

Danke schonmal :)
Wie soll denn der "Eintritt in den Tarif" vollzogen werden? Wird der Arbeitgeber Mitglied eines Kommunalen Arbeitgeberverbandes?