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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: AR76 am 30.05.2023 12:14

Titel: Berechnung Brutto-Einkommen bei Pflegebedürftigkeit der Eltern (Beamte)
Beitrag von: AR76 am 30.05.2023 12:14
Hallo,

kann mir jemand sagen, welche Einkünfte bei der 100.000 Euro Grenze bei Beteiligung Pflege der Eltern gezählt werden?

Also rein auf die Bezüge eines Beamten bezogen - zählen auch Familienzuschläge mit rein oder gar der Mietenstufen-Zuschlag (NRW).

Oder wird noch zusätzlich (wie bei Kita- und OGS-Beitrag) ein %-Zuschlag erhoben bei der Berechnung des Brutto-Einkommens, da wir ja keine Sozialabgaben zahlen?

Danke.
Titel: Antw:Berechnung Brutto-Einkommen bei Pflegebedürftigkeit der Eltern (Beamte)
Beitrag von: flip am 30.05.2023 13:04
Entscheidend ist das jährliche Gesamteinkommen im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 16 SGB IV). Das Gesamteinkommen ist grundsätzlich anhand des Einkommensteuerbescheids zu ermitteln. Familienzuschlag und auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge etc. sind Einkommen.
Das Einkommen des Ehegatten zählt natürlich nicht. Krankenversicherung und Selbstbehalte für Krankheitskosten kann man definitiv abziehen.
Titel: Antw:Berechnung Brutto-Einkommen bei Pflegebedürftigkeit der Eltern (Beamte)
Beitrag von: AR76 am 30.05.2023 19:18
Danke, das bedeutet dann zumindest keine ominösen und fiktiven Zuschläge aufgrund des geringeren Brutto-Einkommens gegen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Titel: Antw:Berechnung Brutto-Einkommen bei Pflegebedürftigkeit der Eltern (Beamte)
Beitrag von: Opa am 22.06.2023 20:36
https://www.finanztip.de/elternunterhalt/