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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: tobiasmueller am 30.05.2023 22:53
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Guten Abend in die Runde,
Nun habe ich mich viel belesen und bin trotzdem nicht viel schlauer.
Das es für Samstagsarbeit Zuschläge gibt weiß ich. 13-21 Uhr , 20 Prozent.
Nun meine Frage: Wie mache ich das geltend ?
Im Lohndatenbeleg ?
Gibt es dafür eine AK Nr. ? Oder trage ich das bei Steuerfrei ein ?
Vielen Dank für die Hilfe :)
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Anzeige und entsprechende Dokumentation bei der Personalstelle wäre mein Vorschlag.