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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Silkte0815 am 31.05.2023 06:34

Titel: Wechsel Dienstherr
Beitrag von: Silkte0815 am 31.05.2023 06:34
Guten Morgen zusammen,

ist es als Beamter (auf Probe) möglich, den Dienstherrn und gleichzeitig auf eine höhere Stelle zu wechseln? Bin aktuell A6 (Bund) und möchte gerne zur Stadt oder zum Land; im Idealfall A7.

Vielen Dank im Voraus!

LG
Titel: Antw:Wechsel Dienstherr
Beitrag von: John am 31.05.2023 08:01
Selbstverständlich möglich. Die a7 bekommst du dennoch erst nach Beendigung der Probezeit bzw erst nach insgesamt 4 Jahren (3 Jahre Probezeit + 1 Jahr). Die Begrifflichkeit für das eine Jahr ist mir gerade entfallen.
Titel: Antw:Wechsel Dienstherr
Beitrag von: PolareuD am 31.05.2023 09:10
Selbstverständlich möglich. Die a7 bekommst du dennoch erst nach Beendigung der Probezeit bzw erst nach insgesamt 4 Jahren (3 Jahre Probezeit + 1 Jahr). Die Begrifflichkeit für das eine Jahr ist mir gerade entfallen.

Beförderungssperre i.H.v. einem Jahr nach der Ernennung zum BaL (§22 BBG).
Titel: Antw:Wechsel Dienstherr
Beitrag von: Kurhesse am 31.05.2023 13:32
Selbstverständlich möglich. Die a7 bekommst du dennoch erst nach Beendigung der Probezeit bzw erst nach insgesamt 4 Jahren (3 Jahre Probezeit + 1 Jahr). Die Begrifflichkeit für das eine Jahr ist mir gerade entfallen.

Beförderungssperre i.H.v. einem Jahr nach der Ernennung zum BaL (§22 BBG).

Ja aber sie will zur Kommune, dann ist Landesrecht anzuwenden. Im Übrigen kann man auch in der Probezeit befördert werden, wird nur de facto nie gemacht.
Titel: Antw:Wechsel Dienstherr
Beitrag von: Angelsaxe am 28.06.2023 07:59
Auf die Stelle bewerben und versetzt werden sollte doch unproblematisch sein. Es braucht ja keine Beförderung stattzufinden.
Titel: Antw:Wechsel Dienstherr
Beitrag von: Warzenharry am 28.06.2023 08:24
Selbstverständlich möglich. Die a7 bekommst du dennoch erst nach Beendigung der Probezeit bzw erst nach insgesamt 4 Jahren (3 Jahre Probezeit + 1 Jahr). Die Begrifflichkeit für das eine Jahr ist mir gerade entfallen.

Ja aber sie will zur Kommune, dann ist Landesrecht anzuwenden. Im Übrigen kann man auch in der Probezeit befördert werden, wird nur de facto nie gemacht.
[/quote]

Passiert schon öfter mal. Bei mir 6-Monate vor ablauf der BaP zeit.  ;D ;D
Titel: Antw:Wechsel Dienstherr
Beitrag von: Kurhesse am 04.07.2023 21:19
Selbstverständlich möglich. Die a7 bekommst du dennoch erst nach Beendigung der Probezeit bzw erst nach insgesamt 4 Jahren (3 Jahre Probezeit + 1 Jahr). Die Begrifflichkeit für das eine Jahr ist mir gerade entfallen.

Ja aber sie will zur Kommune, dann ist Landesrecht anzuwenden. Im Übrigen kann man auch in der Probezeit befördert werden, wird nur de facto nie gemacht.

Passiert schon öfter mal. Bei mir 6-Monate vor ablauf der BaP zeit.  ;D ;D
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Ein Bsp. ist aber nicht öfter mal. De facto wird es in der Regel nicht gemacht, weil man dann das Ende der Probezeit vorwegnehmen würde.

Aber zum Thema nochmal, man kann problemlos wechseln und nach dem Ende der Probezeit sollte man dann auch auch befördert werden.