Zumindest im Schuldienst in Niedersachsen gab es mal Nebenabreden zum Arbeitsvertrag mit folgendem Wortlaut: "Zwischen den Vertragsparteien besteht Einvernehmen darüber, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Ziel einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe geschlossen wird. Der Arbeitgeber sichert zu, dass er d. Angestellte/n spätestens zu Beginn des Schulhalbjahres, in dem er/sie sich vier Jahre in diesem Arbeitsverhältnis befindet, bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen in das Beamtenverhältnis berufen wird."
Eine solche Nebenabrede ist eine Zusicherung im Sinne des § 38 VwVfG.
In Bayern gibt es, ebenfalls im Schuldienst, sogenannte Superverträge:
https://www.km.bayern.de/lehrer/stellen/gymnasium/beschaeftigungsarten/supervertraege.html
papa's freezeria (https://papas-freezeria.com/)
Ich stimme dieser Meinung zu