Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Treicht am 05.06.2023 13:05
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Liebes Forum,
mich interessiert ob die tariflichen monatlichen 220 Euro bei der Berechnung der diesjährigen Jahressonderzahlung mit angerechnet werden. Oder bleibt diese Zahlunggen unberücksichtigt?
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DA es kein Gehalt sondern Prämie ist, wird das weder bei der Jahressonderzahlung noch beim LOB noch krankengeld und allen anderen gehaltsabhängigen Leistungen berücksichtigt.
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Genauso wie der AG die Prämie nirgends für seine Abgaben (U-Umlagen, Unfallversicherung, AG-Anteil Sozialabgaben) berücksichtigen muss, muss er sie nicht für weitere auf dem Bruttogehalt beruhende Leistungen für den AN berücksichtigen.
§4 Abs. 3 und 4 des Tarifvertrags zur Inflationsprämie.