Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: CivilServant am 05.06.2023 14:36
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Im Zuge der Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge (BVanp-ÄG 2022) wurde auch ich einer neuen Erfahrungsstufe zugeordnet. Ich bin der Überzeugung, dass ich der falschen Stufe zugeordnet wurde und möchte daher mal die Community fragen, in welche Stufe ihr mich einordnen würdet, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen. Vielleicht habe ich ja doch einen Denkfehler und bilde es mir bloß ein!
Ausgangsdaten altes System zum 01.12.2022:
Besoldungsgruppe: A11
Erfahrungsstufe: 3 (Aufstieg zum 01.23)
Erfahrungszeit: 47 Monate
Relevante Auszüge aus dem BVanp-ÄG 2022:
Artikel 33 (4): "Nicht in den Anwendungsbereich der Absätze 1 bis 3 fallende Beamtinnen und Beamte werden derjenigen Stufe zugeordnet, die numerisch um zwei kleiner als die für sie bisher maßgebliche Stufe ist. Die in dieser bisherigen Stufe bereits erbrachte Erfahrungszeit sowie berücksichtigungsfähige Zeit nach § 32 LBesGBW wird auf die Stufenlaufzeit der neu zugeordneten Stufe angerechnet."
Artikel 33 (6): "Für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 11, die gemäß Absatz 4 den Stufen 1 oder 2 zugeordnet wurden, gilt für diese beiden Stufen abweichend von § 31 Absatz 2 Satz 1 LBesGBW eine Stufenlaufzeit von nur zwei Jahren."
Vielen Dank fürs reinfuchsen im Voraus!
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Sie müssten aktuell in der Stufe zwei sein.
Beginn der Stufenlaufzeit für die Stufe zwei ist Januar, d.h. Sie gelangen zum Januar 2025 in Stufe 3.
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Hallo,
um welches Bundesland handelt es sich denn? BW? In einigen Besoldungstabellen beginnt A11 erst in Stufe 3. Das wurde im Ländle ja offensichtlich geändert...
Für den Fall BW verstehe ich es so:
Zum 01.12.2022 Stufe drei mit 47 Monaten Erfahrungszeit -> gem. 33(4) auf Stufe 1 gesetzt (3 - 2 = 1), erbrachte Erfahrungszeit wird angerechnet -> 1 + 47 Monate = Stufe 2 -> Aufstieg in Stufe 3 zum 01.23, da gem. 33(6) pro Stufe 24 Monate (statt 36) notwendig sind.
Aufstieg in Stufe 4 nach 36 Monaten, also zum 01.26.
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Sie müssten aktuell in der Stufe zwei sein.
Beginn der Stufenlaufzeit für die Stufe zwei ist Januar, d.h. Sie gelangen zum Januar 2025 in Stufe 3.
Korrektur:
Sie müssten aktuell in der Stufe zwei sein.
Beginn der Stufenlaufzeit für die Stufe zwei ist Dezember 2022, d.h. Sie gelangen im Dezember 2024 in Stufe drei.
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Hallo,
um welches Bundesland handelt es sich denn? BW? In einigen Besoldungstabellen beginnt A11 erst in Stufe 3. Das wurde im Ländle ja offensichtlich geändert...
Für den Fall BW verstehe ich es so:
Zum 01.12.2022 Stufe drei mit 47 Monaten Erfahrungszeit -> gem. 33(4) auf Stufe 1 gesetzt (3 - 2 = 1), erbrachte Erfahrungszeit wird angerechnet -> 1 + 47 Monate = Stufe 2 -> Aufstieg in Stufe 3 zum 01.23, da gem. 33(6) pro Stufe 24 Monate (statt 36) notwendig sind.
Aufstieg in Stufe 4 nach 36 Monaten, also zum 01.26.
Bundesland ist BW, genau.
Genau so sehe ich es auch. Ich weiß nicht, was an dieser Interpretation der Gesetzeslage falsch sein soll. Nach der Logik des LBV bin ich im Januar 2023 in Stufe 2 (Neu) aufgestiegen, also noch 48 Monaten, und Stufe 3 werde ich im Januar 2025. Das LBV ignoriert einfach meine gesamte Erfahrungszeit sondern rechnet nur die Erfahrungszeit an, welche in der alten Stufe 3 erbracht wurde (23 Monate). Laut Art 33 (4) ist es eindeutig geregelt: "Die in dieser bisherigen Stufe bereits erbrachte Erfahrungszeit sowie berücksichtigungsfähige Zeit nach § 32 LBesGBW wird auf die Stufenlaufzeit der neu zugeordneten Stufe angerechnet.". Das resultiert in 4 Jahre von Stufe 1 auf Stufe 2 und zwei Jahre von Stufe 2 auf Stufe 3 - völlig sinnbefreit.
Danke für Ihre Einschätzung!
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Sie müssten aktuell in der Stufe zwei sein.
Beginn der Stufenlaufzeit für die Stufe zwei ist Januar, d.h. Sie gelangen zum Januar 2025 in Stufe 3.
Die Grundregel besagt Alte Stufe -2 = Neue Stufe. In meinem Fall Stufe 1, genau. Laut Art 33 (4) wird aber die bereits erbrachte Erfahrungszeit der alten Stufe SOWIE berücksichtigungsfähige Zeiten nach § 32 LBesGBW auf die Stufenlaufzeit der neu zugeordneten Stufe angerechnet.
Art 33 (6) besagt dass die Stufenlaufzeit in den ersten beiden Stufen nur 2 Jahre beträgt.
D.h. Alt Stufe 3 - 2 = Neu Stufe 1 + 47 Monate = Stufe 2 = Aufstieg in Stufe 3 zum 01.2023, nach 48 Monaten.
Oder wo ist ihrer Meinung nach der Denkfehler?
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Die Erfahrungszeit wird auf die neu zugeordnete Stufe angerechnet, also auf die Stufe eins und nicht noch zusätzlich auf die darauf folgende.
Ihre Erfahrungszeit von 47 Monaten wird also auf die Stufe eins angerechnet. Dass für diese Stufe in Ihrem Fall lediglich 24 Monate notwendig sind ist kein Grund weiter anzurechnen. Die "überschüssige Zeit" spielt keine Rolle.
Sie haben so keinerlei Verluste. Sie haben sogar den Vorteil, dass Sie in Stufe zwei nur zwei Jahre warten müssen. Im alten System müssten Sie in Stufe vier deutlich länger auf die nächste Stufe warten.
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Die Erfahrungszeit wird auf die neu zugeordnete Stufe angerechnet, also auf die Stufe eins und nicht noch zusätzlich auf die darauf folgende.
Ihre Erfahrungszeit von 47 Monaten wird also auf die Stufe eins angerechnet. Dass für diese Stufe in Ihrem Fall lediglich 24 Monate notwendig sind ist kein Grund weiter anzurechnen. Die "überschüssige Zeit" spielt keine Rolle.
Sie haben so keinerlei Verluste. Sie haben sogar den Vorteil, dass Sie in Stufe zwei nur zwei Jahre warten müssen. Im alten System müssten Sie in Stufe vier deutlich länger auf die nächste Stufe warten.
Diese Erklärung macht aber auch nicht so viel Sinn. Wenn nur maximal 24 Monate angerechnet werden, dann hätte ich zum Dezember 2022 direkt in Stufe 2 kommen müssen und nicht erst im Januar 2023. Der ganze Art 33 (6) macht in dieser Anwendung überhaupt keinen Sinn. Wieso hat man dann nicht einfach festgelegt, dass der Aufstieg in den neuen Erfahrungsstufen ausgehen vom Beginn der Erfahrunbgszeit berechnet wird? Bei der jetzigen Anwendung wird lediglich sicher gestellt, dass der Aufstieg in Stufe 2 vier Jahre dauert anstatt drei Jahre. Das deutet doch schon auf einen massiven Interpretationsfehler hin.
Ich habe sehrwohl Verluste. Ein Neueinsteiger im öffentlichen Dienst ist nach 3 Jahren in Stufe 2 und nicht erst nach 4 Jahren. In der Theorie müsste ich eine Nachzahlung bis Januar 2022 erhalten, weil seit dem befinde ich mich theoretisch schon in Stufe 2, wenn man mal strikt die 3 Jahre anhält und Art 33 (6) außer Acht lässt.
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Hallo,
um welches Bundesland handelt es sich denn? BW? In einigen Besoldungstabellen beginnt A11 erst in Stufe 3. Das wurde im Ländle ja offensichtlich geändert...
Für den Fall BW verstehe ich es so:
Zum 01.12.2022 Stufe drei mit 47 Monaten Erfahrungszeit -> gem. 33(4) auf Stufe 1 gesetzt (3 - 2 = 1), erbrachte Erfahrungszeit wird angerechnet -> 1 + 47 Monate = Stufe 2 -> Aufstieg in Stufe 3 zum 01.23, da gem. 33(6) pro Stufe 24 Monate (statt 36) notwendig sind.
Aufstieg in Stufe 4 nach 36 Monaten, also zum 01.26.
Bundesland ist BW, genau.
Genau so sehe ich es auch. Ich weiß nicht, was an dieser Interpretation der Gesetzeslage falsch sein soll. Nach der Logik des LBV bin ich im Januar 2023 in Stufe 2 (Neu) aufgestiegen, also noch 48 Monaten, und Stufe 3 werde ich im Januar 2025. Das LBV ignoriert einfach meine gesamte Erfahrungszeit sondern rechnet nur die Erfahrungszeit an, welche in der alten Stufe 3 erbracht wurde (23 Monate). Laut Art 33 (4) ist es eindeutig geregelt: "Die in dieser bisherigen Stufe bereits erbrachte Erfahrungszeit sowie berücksichtigungsfähige Zeit nach § 32 LBesGBW wird auf die Stufenlaufzeit der neu zugeordneten Stufe angerechnet.". Das resultiert in 4 Jahre von Stufe 1 auf Stufe 2 und zwei Jahre von Stufe 2 auf Stufe 3 - völlig sinnbefreit.
Danke für Ihre Einschätzung!
Ich kann diese Einschätzung nur bekräftigen. Alles andere erscheint mir vollkommen wirr.
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Die Erfahrungszeit wird auf die neu zugeordnete Stufe angerechnet, also auf die Stufe eins und nicht noch zusätzlich auf die darauf folgende.
Ihre Erfahrungszeit von 47 Monaten wird also auf die Stufe eins angerechnet. Dass für diese Stufe in Ihrem Fall lediglich 24 Monate notwendig sind ist kein Grund weiter anzurechnen. Die "überschüssige Zeit" spielt keine Rolle.
Sie haben so keinerlei Verluste. Sie haben sogar den Vorteil, dass Sie in Stufe zwei nur zwei Jahre warten müssen. Im alten System müssten Sie in Stufe vier deutlich länger auf die nächste Stufe warten.
Diese Erklärung macht aber auch nicht so viel Sinn. Wenn nur maximal 24 Monate angerechnet werden, dann hätte ich zum Dezember 2022 direkt in Stufe 2 kommen müssen und nicht erst im Januar 2023. Der ganze Art 33 (6) macht in dieser Anwendung überhaupt keinen Sinn. Wieso hat man dann nicht einfach festgelegt, dass der Aufstieg in den neuen Erfahrungsstufen ausgehen vom Beginn der Erfahrunbgszeit berechnet wird? Bei der jetzigen Anwendung wird lediglich sicher gestellt, dass der Aufstieg in Stufe 2 vier Jahre dauert anstatt drei Jahre. Das deutet doch schon auf einen massiven Interpretationsfehler hin.
Ich habe sehrwohl Verluste. Ein Neueinsteiger im öffentlichen Dienst ist nach 3 Jahren in Stufe 2 und nicht erst nach 4 Jahren. In der Theorie müsste ich eine Nachzahlung bis Januar 2022 erhalten, weil seit dem befinde ich mich theoretisch schon in Stufe 2, wenn man mal strikt die 3 Jahre anhält und Art 33 (6) außer Acht lässt.
Nur weil Sie etwas nicht verstehen/wahrhaben wollen, heißt das nicht, dass die Auslegung der rechtlichen Grundlage falsch ist oder keinen Sinn ergibt.
Zunächst möchte ich klarstellen, dass ich meine erste Aussage zum Monat Januar selbst revidiert hatte und auf Dezember 2022 korrigiert habe, da würde lesen helfen! (vierter Beitrag)
Es hapert bei Ihnen am Grundverständnis!
Im alten System wäre Sie jetzt in Stufe 4, diese entspricht der jetzigen 2. Und in zwei Jahren haben Sie die Stufe 3, welcher der alten 5 entspricht.
Ihnen hat niemand etwas weggenommen! Sie haben also KEINE Verluste!
Ihre Reaktion deutet darauf hin, dass die zuständige Behörde das genauso sieht wie ich, Ihnen das aber nicht passt.
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Die Erfahrungszeit wird auf die neu zugeordnete Stufe angerechnet, also auf die Stufe eins und nicht noch zusätzlich auf die darauf folgende.
Ihre Erfahrungszeit von 47 Monaten wird also auf die Stufe eins angerechnet. Dass für diese Stufe in Ihrem Fall lediglich 24 Monate notwendig sind ist kein Grund weiter anzurechnen. Die "überschüssige Zeit" spielt keine Rolle.
Sie haben so keinerlei Verluste. Sie haben sogar den Vorteil, dass Sie in Stufe zwei nur zwei Jahre warten müssen. Im alten System müssten Sie in Stufe vier deutlich länger auf die nächste Stufe warten.
Diese Erklärung macht aber auch nicht so viel Sinn. Wenn nur maximal 24 Monate angerechnet werden, dann hätte ich zum Dezember 2022 direkt in Stufe 2 kommen müssen und nicht erst im Januar 2023. Der ganze Art 33 (6) macht in dieser Anwendung überhaupt keinen Sinn. Wieso hat man dann nicht einfach festgelegt, dass der Aufstieg in den neuen Erfahrungsstufen ausgehen vom Beginn der Erfahrunbgszeit berechnet wird? Bei der jetzigen Anwendung wird lediglich sicher gestellt, dass der Aufstieg in Stufe 2 vier Jahre dauert anstatt drei Jahre. Das deutet doch schon auf einen massiven Interpretationsfehler hin.
Ich habe sehrwohl Verluste. Ein Neueinsteiger im öffentlichen Dienst ist nach 3 Jahren in Stufe 2 und nicht erst nach 4 Jahren. In der Theorie müsste ich eine Nachzahlung bis Januar 2022 erhalten, weil seit dem befinde ich mich theoretisch schon in Stufe 2, wenn man mal strikt die 3 Jahre anhält und Art 33 (6) außer Acht lässt.
Nur weil Sie etwas nicht verstehen/wahrhaben wollen, heißt das nicht, dass die Auslegung der rechtlichen Grundlage falsch ist oder keinen Sinn ergibt.
Zunächst möchte ich klarstellen, dass ich meine erste Aussage zum Monat Januar selbst revidiert hatte und auf Dezember 2022 korrigiert habe, da würde lesen helfen! (vierter Beitrag)
Es hapert bei Ihnen am Grundverständnis!
Im alten System wäre Sie jetzt in Stufe 4, diese entspricht der jetzigen 2. Und in zwei Jahren haben Sie die Stufe 3, welcher der alten 5 entspricht.
Ihnen hat niemand etwas weggenommen! Sie haben also KEINE Verluste!
Ihre Reaktion deutet darauf hin, dass die zuständige Behörde das genauso sieht wie ich, Ihnen das aber nicht passt.
Ich weiß nicht warum Sie sich angegriffen fühlen, ich habe ganz normal geantwortet. Ihre Erklärung zu Dezember 2022/2024 kam erst im Anschluss. Aber anscheinend weiß wohl niemand so genau wie der Art 33 (4) und (6) zu verstehen ist, denn ihre Interpretation und meine decken sich nicht mit der Interpretation des LBV ;)
Nach ihrer Theorie bin ich nach 3 Jahren 11 Monaten Stufe 2 und nach 5 Jahren 11 Monaten Stufe 3.
Nach meiner Theorie sollte ich nach 4 Jahren Stufe 3 sein.
Nach der Theorie des LBV bin ich nach 4 Jahren Stufe 2 und nach 6 Jahren Stufe 3.
Ein Fallbeispiel des LBV ist nach 4 Jahren Stufe 3, soll aber in meinem Fall keine Anwendung finden, warum auch immer.
Sie sehen also, dass Klärungsbedarf besteht.
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Ihre Erklärung zu Dezember 2022/2024 kam erst im Anschluss.
Nein!, die kam vor Ihrem Kommentar dazu!
Nach ihrer Theorie bin ich nach 3 Jahren 11 Monaten Stufe 2 und nach 5 Jahren 11 Monaten Stufe 3.
Nach der Theorie des LBV bin ich nach 4 Jahren Stufe 2 und nach 6 Jahren Stufe 3.
Ist doch nahezu deckungsgleich! Ein Monat Unterschied in der Auffassung, oh nein...die Welt geht unter...
Das kann evtl. daran liegen, dass ich Ihre Personalakte nicht kenne und evtl. Faktoren nicht berücksichtigen kann.
Aber im Grundsatz deckt sich die Auffassung von mir und dem LBV!
Nach meiner Theorie sollte ich nach 4 Jahren Stufe 3 sein.
Ja, nach dem alten System. (Das gilt aber nicht mehr!)
Sie müssen aufhören "alte" Geschichten im "neuen" System einzubringen!
Die Stufe wurde neu festgesetzt, ob jetzt Dezember 2022 oder Januar 2023. Die Stufenlaufzeit beginnt neu und dauert 2 Jahre für Sie.
Zusammenfassend noch einmal, Stand JETZT (Juni2023):
altes System neues System
Stufe 4 Stufe 2
nach zwei Jahren Stufe 5 nach zwei Jahren Stufe 3
"Alt" 4 entspricht "Neu" 2, genauso "Alt" 5 der "Neu" 3 entspricht.
Sie haben KEINE Nachteile!
Sie sehen also, dass Klärungsbedarf besteht.
Nö, sehe ich nicht so.
Was haben Sie denn bis jetzt "dagegen" unternommen? Ihnen stehen ja alle Wege offen!
Wäre nett, wenn Sie uns am Ergebnis teilhaben lassen.
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Ist es nicht auch so, dass im neuen System die Erfahrungszeit bereits ab Stufe 1 3 Jahre beträgt und somit auch ein neu eingestellter Kollege erst nach 6 Jahren Stufe 3 erreicht?
Im Übrigen ist die Situation neu eingestellter Kollegen für Sie unerheblich
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Ist es nicht auch so, dass im neuen System die Erfahrungszeit bereits ab Stufe 1 3 Jahre beträgt und somit auch ein neu eingestellter Kollege erst nach 6 Jahren Stufe 3 erreicht?
Im Übrigen ist die Situation neu eingestellter Kollegen für Sie unerheblich
Vollkommen richtig!
Es bestehhen keinerlei Nachteile zu neueingestellten Kollegen.
Annahme: Er würde jetzt neu eingestellt werden, aber man berücksichtigt die Erfahrungszeit von vier Jahren.
Eine Einstufung in Stufe zwei würde erfolgen, mit einer bereits erbrachten Stufenlaufzeit von einem Jahr (drei Jahre Stufe eins und ein Jahr in Stufe zwei).
Der Aufstieg in Stufe drei würde also auch noch zwei Jahre dauern.
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Nach meiner Theorie sollte ich nach 4 Jahren Stufe 3 sein.
Ja, nach dem alten System.
Dieser Satz von mir ist falsch und muss ersatzlos gestrichen werden.
Der Rest der Aussage trifft weiterhin zu.
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Mir ist hier unklar, weshalb die bisher erbrachte Erfahrungszeit nur für eine Stufe angerechnet wird. Es darf doch nicht sein, dass der Rest verfällt. Die zusätzliche Regelung des §33(6) verkompliziert das doch nur, wenn es tatsächlich so gedacht ist.
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Ihre Erklärung zu Dezember 2022/2024 kam erst im Anschluss.
Nein!, die kam vor Ihrem Kommentar dazu!
Nach ihrer Theorie bin ich nach 3 Jahren 11 Monaten Stufe 2 und nach 5 Jahren 11 Monaten Stufe 3.
Nach der Theorie des LBV bin ich nach 4 Jahren Stufe 2 und nach 6 Jahren Stufe 3.
Ist doch nahezu deckungsgleich! Ein Monat Unterschied in der Auffassung, oh nein...die Welt geht unter...
Das kann evtl. daran liegen, dass ich Ihre Personalakte nicht kenne und evtl. Faktoren nicht berücksichtigen kann.
Aber im Grundsatz deckt sich die Auffassung von mir und dem LBV!
Nach meiner Theorie sollte ich nach 4 Jahren Stufe 3 sein.
Ja, nach dem alten System. (Das gilt aber nicht mehr!)
Sie müssen aufhören "alte" Geschichten im "neuen" System einzubringen!
Die Stufe wurde neu festgesetzt, ob jetzt Dezember 2022 oder Januar 2023. Die Stufenlaufzeit beginnt neu und dauert 2 Jahre für Sie.
Zusammenfassend noch einmal, Stand JETZT (Juni2023):
altes System neues System
Stufe 4 Stufe 2
nach zwei Jahren Stufe 5 nach zwei Jahren Stufe 3
"Alt" 4 entspricht "Neu" 2, genauso "Alt" 5 der "Neu" 3 entspricht.
Sie haben KEINE Nachteile!
Sie sehen also, dass Klärungsbedarf besteht.
Nö, sehe ich nicht so.
Was haben Sie denn bis jetzt "dagegen" unternommen? Ihnen stehen ja alle Wege offen!
Wäre nett, wenn Sie uns am Ergebnis teilhaben lassen.
Nahezu deckungsgleich ist halt trotzdem nicht deckungsgleich. Bei der Umstellung gibt es entweder richtig oder falsch.
Wie beurteilen Sie das Fallbeispiel des LBV? :
"Am 30.11.2022 Besoldungsgruppe A 11, EFZ ab 01.04.2020, alte Eingangsstufe 3, seit 01.04.2022 alte Stufe 4, Aufstieg in alte Stufe 5 zum 01.04.2024
Nach Neueinordnung am 01.12.2022: Besoldungsgruppe A 11, neue Tabelle: neue Stufe 2, Aufstieg neue Stufe 3 am 01.04.2024 (2 Jahre Stufenlaufzeit Stufe 2)"
Die hier im Beispiel genannte Person ist nach 4 Jahren Stufe 3. Im Gegensatz zu mir hat die Person den Vorteil direkt in A11 eingestiegen zu sein, somit musste sie nicht in A10 die Erfahrungsstufe 2 durchlaufen. (A11 begann bei Stufe 3, A10 bei Stufe 2).
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Mir ist hier unklar, weshalb die bisher erbrachte Erfahrungszeit nur für eine Stufe angerechnet wird. Es darf doch nicht sein, dass der Rest verfällt. Die zusätzliche Regelung des §33(6) verkompliziert das doch nur, wenn es tatsächlich so gedacht ist.
Genau, der Artikel 33 (6) macht überhaupt keinen Sinn ihn bei meiner Fallkonstellation anzuwenden. Man hätte überhaupt keine Sonderregelung für meine Fallkonstellation schaffen müssen, wenn es in eine 4-jährige Stufenlaufzeit resultiert - was mMn aber sowieso an der falschen Interpretation liegt. Dann hätte man auch einfach sagen können, dass der Beginn der Erfahrungszeit ausschlaggebend ist und ich am 01.12.2022 in Stufe zwei komme und ganz normal in 01.2024 dann in Stufe 3. Nach eben zwei mal 3 Jahren.
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Mir ist hier unklar, weshalb die bisher erbrachte Erfahrungszeit nur für eine Stufe angerechnet wird. Es darf doch nicht sein, dass der Rest verfällt. Die zusätzliche Regelung des §33(6) verkompliziert das doch nur, wenn es tatsächlich so gedacht ist.
Genau, der Artikel 33 (6) macht überhaupt keinen Sinn ihn bei meiner Fallkonstellation anzuwenden. Man hätte überhaupt keine Sonderregelung für meine Fallkonstellation schaffen müssen, wenn es in eine 4-jährige Stufenlaufzeit resultiert - was mMn aber sowieso an der falschen Interpretation liegt. Dann hätte man auch einfach sagen können, dass der Beginn der Erfahrungszeit ausschlaggebend ist und ich am 01.12.2022 in Stufe zwei komme und ganz normal in 01.2024 dann in Stufe 3. Nach eben zwei mal 3 Jahren.
Das sehe ich ganz genauso.
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Gegen so viel Beratungsresistenz komme ich nicht an, hab ich ehrlich gesagt auch keine Lust. Ich hab Ihnen aufgezeigt, wie es vermutlich auch vom Gericht gesehen werden würde.
Sie können aber nicht weiter außer jammern!
Sie haben bis jetzt nicht aufzeigen können, welchen konkreten Nachteil SIE persönlich im Vergleich zum alten System haben! (Achtung Spoiler: gar keinen)
Beschreiten Sie den Rechtsweg, wenn Sie es besser wissen.
Aber halten Sie uns bitte auf dem Laufenden!
Nochmal: Welchen Nachteil haben Sie persönlich im Vergleich zum alten System?
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Unabhängig vom Nachteil (oder Nichtnachteil) verstehe ich diese Regelung nicht. Die Rückstufung und Teilanrechnung der Erfahrungszeit scheint mir sinnfrei. Das hätte meiner Meinung nach wesentlich deutlicher formuliert werden sollen. Nach meinem Verständnis sollte die ganze Erfahrungszeit angerechnet werden und nicht nur bis zum ersten Stufenaufstieg.
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Unabhängig vom Nachteil (oder Nichtnachteil) verstehe ich diese Regelung nicht. Die Rückstufung und Teilanrechnung der Erfahrungszeit scheint mir sinnfrei. Das hätte meiner Meinung nach wesentlich deutlicher formuliert werden sollen. Nach meinem Verständnis sollte die ganze Erfahrungszeit angerechnet werden und nicht nur bis zum ersten Stufenaufstieg.
Das wäre dann aber eine klare Bevorteilung.
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Unabhängig vom Nachteil (oder Nichtnachteil) verstehe ich diese Regelung nicht. Die Rückstufung und Teilanrechnung der Erfahrungszeit scheint mir sinnfrei. Das hätte meiner Meinung nach wesentlich deutlicher formuliert werden sollen. Nach meinem Verständnis sollte die ganze Erfahrungszeit angerechnet werden und nicht nur bis zum ersten Stufenaufstieg.
Das wäre dann aber eine klare Bevorteilung.
Ja eben diesen Punkt verstehe ich nicht. Mag sein, dass ich gedanklich festgefahren bin, aber ich sehe in der 'Kürzung' der Zeit eine Benachteiligung. Fehlt mir die Phantasie den Absatz 6 freier zu interpretieren?
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Gegen so viel Beratungsresistenz komme ich nicht an, hab ich ehrlich gesagt auch keine Lust. Ich hab Ihnen aufgezeigt, wie es vermutlich auch vom Gericht gesehen werden würde.
Sie können aber nicht weiter außer jammern!
Sie haben bis jetzt nicht aufzeigen können, welchen konkreten Nachteil SIE persönlich im Vergleich zum alten System haben! (Achtung Spoiler: gar keinen)
Beschreiten Sie den Rechtsweg, wenn Sie es besser wissen.
Aber halten Sie uns bitte auf dem Laufenden!
Nochmal: Welchen Nachteil haben Sie persönlich im Vergleich zum alten System?
Sie haben den Artikel 33 (6) einfach irgendwie interpretiert, aber ihre Interpretation deckt sich weder mit meiner, noch mit der des LBV, also NEIN, das Gericht würde ihre Rechnung sicher nicht als die richtige anerkennen! Wieso sie so sehr von ihrer Denkweise überzeugt sind kann ich nicht nachvollziehen.
Und ja ich habe definitiv einen Nachteil! Mindestens der, dass ich für Dezember und Januar zu wenig Gehalt bekomme, da ich rein nach der Grundregel schon in Stufe 2 eingestuft werden sollte! Ich werde aber unnötigerweise erst nach 4 Jahren in Stufe 2 gehoben aufgrund des Art 33 (6), also auch hier haben sie nicht recht!
Jetzt erklären Sie mir mal wo die Sinnhaftigkeit liegt, aufgrund des Artikel 33 (6) ein mal 4 Jahre und ein mal 2 Jahre für den Stufenaufstieg zu brauchen? Wäre es nicht cleverer gewesen meine Fallkonstellation in diesem Artikel überhaupt nicht zu berücksichtigen, wenn es denn in so einer sinnbefreiten Berechnung endet? Wäre es nicht cleverer gewesen einfach die Grundregel anzuwenden? Und wo ist ihre Begründung zu der Erfahrungszeit, die einfach unter den Tisch fallen darf? Warum sollte es eine Bevorteilung sein, wenn man einfach die Grundregel wie bei jedem anderen anwendet?? Ich bin auf ihre Antworten gespannt!
Und wieso ist nach dem eigenen Fallbeispiel des LBV ein Beamter in A11 nach 4 Jahren in Stufe 3? Wo ist ihre Begründung hierzu? Deckt sich nebenbei auch absolut überhaupt nicht mit Ihrer Interpretation!
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Da der Sachverhalt ziemlich kurz gehalten ist gehe ich davon aus, dass keine berücksichtigungsfähigen Zeiten nach §32 lbesgbw vorhanden sind, welcher idR nur bei Einstellung angewendet wird.
Also wird die Stufe 3 zum 1.12. um 2 vermindert und Du befindest dich dann in Stufe 1 neu. Die aktuelle Erfahrungszeit der ehemaligen Stufe 3 von 23 Monaten wird angerechnet, sodass am 01.01.23 die Stufe 2 erreicht wird und 2 Jahre später die Stufe 3.
Was bei anderen gerechnet oder übergeleitet wird ist für dich irrelevant. Du hast die gleiche Erfahrungsstufe wie vorher, diese hat nur eine andere Ziffer.
Übrigens auch abs. 6 bvanp-äg findet bei dir Anwendung sonst müsstest du 1 Jahr länger warten als bei deiner alten Stufe.
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Da der Sachverhalt ziemlich kurz gehalten ist gehe ich davon aus, dass keine berücksichtigungsfähigen Zeiten nach §32 lbesgbw vorhanden sind, welcher idR nur bei Einstellung angewendet wird.
Also wird die Stufe 3 zum 1.12. um 2 vermindert und Du befindest dich dann in Stufe 1 neu. Die aktuelle Erfahrungszeit der ehemaligen Stufe 3 von 23 Monaten wird angerechnet, sodass am 01.01.23 die Stufe 2 erreicht wird und 2 Jahre später die Stufe 3.
Was bei anderen gerechnet oder übergeleitet wird ist für dich irrelevant. Du hast die gleiche Erfahrungsstufe wie vorher, diese hat nur eine andere Ziffer.
Übrigens auch abs. 6 bvanp-äg findet bei dir Anwendung sonst müsstest du 1 Jahr länger warten als bei deiner alten Stufe.
Grundsätzlich leuchtet mir die Einordnung im Ergebnis schon ein.
Mich interessiert aber woher die 23 Monate kommen? Wieso wird denn nicht die gesamte bisherige Erfahrungszeit berücksichtigt, sondern augenscheinlich nur ein Teil?
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Nach Art. 33 Abs. 4 "Die in dieser bisherigen Stufe bereits erbrachte Erfahrungszeit sowie berücksichtigungsfähige Zeit nach § 32 LBesGBW wird auf die Stufenlaufzeit der neu zugeordneten Stufe angerechnet."
Zum Überleitungszeitpunkt 01.12.22 wurden 23 Monate in der alten Erfahrungsstufe erbracht. §32 LBesGBW verweist auf § 31 Abs. 3 Satz 2 und ist nur für anrechenbare Zeiten zu verwenden, also keine Zeiten bei einem "normalen" Dienstherren (kirchliche Beamte, Angestellter im TVöd etc.).
Über §31 findet der 32 Anwendung bei Einstellung und Versetzung, aber Erfahrungszeit bei einem Dienstherren ist nicht das gleiche wie anrechenbare Zeit nach § 32.
Es wird nicht die komplette Erfahrungszeit angerechnet, weil das Gesetz das nicht vorsieht. Gesetze sind entsprechend zu subsumieren und nicht nach persönlicher Logik anzuwenden. Außerdem geht die Erfahrungszeit von 2 Jahren ja auch nicht "verloren" da man genau die gleiche Stufe hat wie vorher.
Jemand der mit 6 Jahren Erfahrung frisch versetzt wird, kommt in Stufe 3 (alte Stufe 5). Jemand der in der alten Stufe 2 angefangen hat in A9, kommt nach 6 Jahren in Stufe 5 (neu Stufe 3). Ich verstehe eher das Problem hierbei nicht, dass das nicht verstanden wird?
@CivilServant vielleicht wäre es mal hilfreicher zumindest ein Mal das Gesetz richtig zu lesen, anstatt hier ellenlange sinnlose Diskussionen zu führen über Ungerechtigkeit und Logik.
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Gut. Danke. Das ist eine verständliche und zufriedenstellende Antwort.
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Ist es nicht auch so, dass im neuen System die Erfahrungszeit bereits ab Stufe 1 3 Jahre beträgt und somit auch ein neu eingestellter Kollege erst nach 6 Jahren Stufe 3 erreicht?
Im Übrigen ist die Situation neu eingestellter Kollegen für Sie unerheblich
Vollkommen richtig!
Es bestehhen keinerlei Nachteile zu neueingestellten Kollegen.
Annahme: Er würde jetzt neu eingestellt werden, aber man berücksichtigt die Erfahrungszeit von vier Jahren.
Eine Einstufung in Stufe zwei würde erfolgen, mit einer bereits erbrachten Stufenlaufzeit von einem Jahr (drei Jahre Stufe eins und ein Jahr in Stufe zwei).
Der Aufstieg in Stufe drei würde also auch noch zwei Jahre dauern.
Doch es besteht ein Nachteil zu neueingestellten Kollegen.
Ich war vor der Umsetzung in Stufe 4 und wäre zum 01.04.24 in Stufe 5 gekommen.
Jetzt bin ich in Stufe 2 und komme zum 01.04.24 in Stufe 3.
Und der Nachteil ist der, dass ich für Stufe 3 8 Jahre Erfahrungszeit erbracht habe und neue Kollegen dagegen nur 6 Jahre dafür benötigen. Also 2 Jahre kürzer und das empfinde ich als Nachteil.
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Die ursprüngliche Interpretation der Rechtslage hier hätte doch zur Folge dass ein Beamter A 11 Stufe 9 zunächst der neuen Stufe 7 (alte Stufe 9) zugeordnet würde und daraufhin seine gesamten XX Jahre Erfahrungszeit angerechnet bekommen würde und damit mutmaßlich in die Endstufe katapultiert würde. Dass dies nicht die Intention des Gesetzgeber sein könnte dürfte doch auf der Hand liegen.
Im Endeffekt dürfte man sich vorstellen können, dass einfach die ersten beiden Erfahrungsstufen gestrichen wurden, die Umbenennung um -2 dürfte für diesen SV irrelevant sein.
Natürlich bevorzugt dies neueingestellte Kollegen durch früheres Starten in höheren Stufen und somit auch schnellerem Erreichen höherer Stufen. Genau dies dürfte aber die Intention des Gesetzgeber gewesen sein, der versucht, möglichst kostengünstig den Abstand zur Grundsicherung herzustellen, indem er nur die Alimentation möglichst weniger Beamter verbessert. Das ist aber nichts neues. In vielen Bundesländern wurden untere Erfahrungsstufen in den letzten Jahren gestrichen mit dem Ergebnis, dass die Kollegen, die diese bereits durchlaufen haben, insgesamt Pech gehabt und eine längere Gesamtstufenlaufzeit in die Endstufe haben. Das gleiche ist ja z.B. auch der Fall, wenn das neue Einstiegsamt A 10 ist, wer 3 + 1 Jahre in A9 auf seine Beförderung gewartet hat, hat da im Vergleich zu Berufsanfängern natürlich das starke Nachsehen. Ich denke man wird sich zukünftig auf entsprechende Entwicklungen noch häufiger einstellen können, gerade im öD gilt doch insbesondere das Prinzip „wer schon „genug“ hat braucht auch nicht mehr“, also werden über Sockelbeträge, Mindestbeträge, Stellenhebungen, besondere Zulagen, besondere Privilegien (zB PKV in Elternzeit) die unterschiedlichen Besoldungsgruppen immer weiter in Richtung einer Einheitsbesoldung zusammengestaucht, denn dies ist viel kostengünstiger als ALLE Besoldungsgruppen zu erhöhen. Man kann sich ja mal überlegen wie hoch die Besoldung wäre wenn bereits in der Besoldungsgruppe A1/2 in Stufe 1 die 115% zur Grundsicherung erreicht würden und dann noch ~10% Unterschied je Besoldungsgruppe bestehen würde.
Also mich überrascht oder verwundert das Ergebnis hier keineswegs und ich gehe fest davon aus, dass dies die Intention des Gesetzgebers zu 100% widerspiegelt.
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Doch es besteht ein Nachteil zu neueingestellten Kollegen.
Ich war vor der Umsetzung in Stufe 4 und wäre zum 01.04.24 in Stufe 5 gekommen.
Jetzt bin ich in Stufe 2 und komme zum 01.04.24 in Stufe 3.
Und der Nachteil ist der, dass ich für Stufe 3 8 Jahre Erfahrungszeit erbracht habe und neue Kollegen dagegen nur 6 Jahre dafür benötigen. Also 2 Jahre kürzer und das empfinde ich als Nachteil.
Sie sehen das falsch.
Ein neu eingestellter Kollege kann Sie gar nicht überholen, weil Sie ja schon in Stufe 3 sind, der neue Kollege bei 1.
Der entscheidende Punkt: Sie sind im Vergleich zum alten System NICHT schlechter gestellt!
Wenn Sie aber weiterhin vor lauter Frust um Ihren Schlaf gebracht werden, hier ein Lösungsvorschlag:
Lassen Sie sich entlassen und anschließend neu einstellen, dann wird Ihre Erfahrungszeit neu festgesetzt und Sie stehen besser da.
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Das mich ein neuer Kollege in der Erfahrungsstufe überholt war nicht meine Aussage, da mir bewusst ist dass das nicht möglich ist.
Ich sagte nur das mir zwei Jahre einfach aberkannt werden und ich das als ungerecht erachte.
Und die neuen Kollegen weniger Zeit benötigen im Vergleich zu den "alten" Kollegen.
Egal wie Sie es drehen und wenden, dass ist einfach Unfair Erfahrungszeiten die vollbracht wurden einfach zu streichen.
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Lassen Sie sich entlassen und anschließend neu einstellen, dann wird Ihre Erfahrungszeit neu festgesetzt und Sie stehen besser da.
Rechtlich würde mir nichts einfallen warum dies nicht so sein sollte, gleiches gilt ja für Beamte die zB von einem anderen Dienstherrn (zB Bund) versetzt werden oder die jetzt zB zum Bund wechseln und nächsten Monat wiederkommen.
Durchaus fraglich ob unter diesen Umständen die Regelung einer gerichtlichen Überprüfung überhaupt standhalten würde.
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Das mich ein neuer Kollege in der Erfahrungsstufe überholt war nicht meine Aussage, da mir bewusst ist dass das nicht möglich ist.
Naja wenn der neue Kollege 6 Monate nach dir seine Beamtenlaufbahn in einem anderen Land / beim Bund gestartet hat und sich nun in dein Bundesland versetzen lässt müsste er dich trotz geringer Berufserfahrung schon in den Erfahrungsstufen überholen können.
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Ich sagte nur das mir zwei Jahre einfach aberkannt werden und ich das als ungerecht erachte.
Inweifern werden Ihnen denn zwei Jahre aberkannt?
Sie werden nach geltender Rechtslage in ein neues System überführt. Die alte Stufe 5 entspricht der neuen Stufe 3. Sie schrieben:
"Ich war vor der Umsetzung in Stufe 4 und wäre zum 01.04.24 in Stufe 5 gekommen.
Jetzt bin ich in Stufe 2 und komme zum 01.04.24 in Stufe 3."
Sie erreichen also am 01.04.2024 die Stufe 3, nach altem Recht die Stufe 5. Wo fehlen Ihnen da 2 Jahre?
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Ich sagte nur das mir zwei Jahre einfach aberkannt werden und ich das als ungerecht erachte.
Inweifern werden Ihnen denn zwei Jahre aberkannt?
Sie werden nach geltender Rechtslage in ein neues System überführt. Die alte Stufe 5 entspricht der neuen Stufe 3. Sie schrieben:
"Ich war vor der Umsetzung in Stufe 4 und wäre zum 01.04.24 in Stufe 5 gekommen.
Jetzt bin ich in Stufe 2 und komme zum 01.04.24 in Stufe 3."
Sie erreichen also am 01.04.2024 die Stufe 3, nach altem Recht die Stufe 5. Wo fehlen Ihnen da 2 Jahre?
In der Gegenüberstellung mit den neu eingestellten Kollegen, da diese weniger an Erfahrungszeit benötigen für die Stufen. Neue Kollegen brauchen 6 Jahre bis zur Stufe 3 und ich habe 8 Jahre benötigt (da zwei Jahre abgezogen werden)
Das wurde mir aber auch so vom Personalamt mitgeteilt, dass mir zwei Jahre der Erfahrungszeiten im Vergleich zu den neuen Kollegen aberkannt werden.
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Nein, dir wird nichts aberkannt. Andere brauchen weniger Zeit als du, richtig. Aber dir wird nichts weggenommen.
(Wenn du als Kleinkind neben einem anderen standest, dem man einen Apfel gegeben hat, dann hat man dir doch deshalb keinen weggenommen, auch wenn du keinen bekommen hast. Man mag es als Kleinkind ungerecht empfinden, wenn das Nachbarkind einen Apfel erhält, man selbst aber nicht; aber deshalb hat man dir noch lange nicht etwas genommen…)
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Nein, dir wird nichts aberkannt. Andere brauchen weniger Zeit als du, richtig. Aber dir wird nichts weggenommen.
(Wenn du als Kleinkind neben einem anderen standest, dem man einen Apfel gegeben hat, dann hat man dir doch deshalb keinen weggenommen, auch wenn du keinen bekommen hast. Man mag es als Kleinkind ungerecht empfinden, wenn das Nachbarkind einen Apfel erhält, man selbst aber nicht; aber deshalb hat man dir noch lange nicht etwas genommen…)
Daaaaaaaaaanke!!!!!