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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: KK84 am 05.06.2023 21:17

Titel: Berechnung Mutterschutzlohn bie unterschiedlicher Teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: KK84 am 05.06.2023 21:17
Hallo in die Runde,

ich habe eine Frage zur Berechnung des Mutterschutzlohns. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen :o .

Folgender Sachverhalt:
Beginn der Schwangerschaft laut Eintrag im Mutterpass: 15.12.2022

Wöchentliche Arbeitszeit im Berechnungszeitraum 3 Monate vor Schwangerschaftsbeginn:
(Dezember: 35 Wochenstunden. Der dürfte ja aber nicht in den Berechnungszeitraum liegen. Es heißt ja die 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft.)
November: 35 Wochenstunden
Oktober: 35 Wochenstunden
September: 37 Wochenstunden

Ab 01.01.2023 - 30.06.2023 beträgt meine Wochenarbeitszeit wieder 37 Wochenstunden. Ab 01.07.2023 beträgt sie 40 Stunden. Falls nun ein Beschäftigungsverbot erforderlich wäre, wie würde die unterschiedliche Teilzeitbeschäftigung in die Berechnung des Mutterschutzlohnes einbezogen werden? Werden wirklich die jeweils 35 Wochenstunden für November und Oktober 2022 sowie die 37 Wochenstunden aus dem September zur Berechnung genommen oder kommt es auf die regelmäßige Arbeitszeit an?

Im Zeitraum 01.01.2022 - 30.09.2022 habe ich ebenfalls 37 Wochenstunden gearbeitet.

Ich freue mich auf eine Antwort und bedanke mich im Vorfeld für Eure Hilfe und Mühe.

Herzliche Grüße
 

Titel: Antw:Berechnung Mutterschutzlohn bie unterschiedlicher Teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: ISN am 05.06.2023 23:28
Siehe § 21 Abs. 4 MuschG. Dauerhafte Änderungen, wie z. B. Teilzeitänderungen oder Stufensteigerungen sind zu berücksichtigen.