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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: Wolly1973 am 07.06.2023 11:06

Titel: [Allg] Was bedeutet „zeitnah“?
Beitrag von: Wolly1973 am 07.06.2023 11:06
Hallo zusammen,
ich habe bei einem Verwaltungsgericht eine Klage in einer beamtenrechtlichen Angelegenheit laufen. Auf eine Anfrage nach dem Verfahrensstand habe ich die Rückmeldung erhalten, dass versucht würde, zeitnah zu entscheiden.
Weiß jemand von Euch, was das bedeutet, wenn ein Gericht von „zeitnah“ spricht?
Innerhalb der nächsten 6 Wochen oder 3 Monate? Oder im Laufe dieses Jahres? Oder kann es auch bedeuten, dass erst nächstes Jahr mit einer Entscheidung gerechnet werden kann, weil diese Aussage eigener heißt, dass es total offen ist?
Titel: Antw:Was bedeutet „zeitnah“?
Beitrag von: Christian am 07.06.2023 14:49
Das ist eine freundliche Formulierung für "noch völlig offen". Wenn keine Verhandlung mehr ansteht könnte es aber auch bald sein. Alles möglich
Titel: Antw:Was bedeutet „zeitnah“?
Beitrag von: RsQ am 07.06.2023 20:54
"Zeitnah" ist ein Unwort - und auch einfach falsch. Zeit ist ein Kontinuum, da gibt es kein "nah" oder "fern". Man darf wohl unterstellen, dass damit "in baldiger Zeit" = "bald" gemeint ist, ohne dass der Zeitabschnitt allzu präzise gefasst ist.

Kurzum: "zeitnah" heißt einfach ... nichts.