Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: JM1 am 07.06.2023 11:42
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Hallo,
ich bin seit 2 Jahren im öffentlichen Dienst und voraussichtlich noch bis Januar angestellt. Sprich in etwa 3 Jahre. Laut dem VBL Portal bin ich VBL-Klassik versichert und habe somit für letzteres nicht genügend Beitragsmonate gesammelt, um später mal eine Auszahlung zu erhalten und plane auch nicht wieder im öffentlichen Dienst zu arbeiten.
Ist es möglich den Arbeitnehmeranteil der VBL-Klassik auszahlen zu lassen (durch eine Beitragserstattung), und künftige Abzüge "Zusatzversorgung" streichen zu lassen? Muss ich das bei der VBL oder bei meinem Arbeitgeber beantragen?
Das sind fast 200 Euro im Monat und mittlerweile eine Summe von über 4000 Euro, die ich da "verschenken" würde. Hat jemand bereits Erfahrungen dazu gemacht?
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Auf der Seite vom VBL ist das eigentlich ganz gut erklärt. Aber wie kommst Du auf 200€ Eigenanteil VBL? Wenn ich das richtig sehe, sind es in der E 15Ü/6 gerade mal 144€
Denn erstattet bekommt man nur den Eigenanteil und nicht die vom AG eingezahlten Beträge.
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Auf meiner Abrechnung sind es 191,59 Euro monatlich TV-L 13 St. 2
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Auf meiner Abrechnung sind es 191,59 Euro monatlich TV-L 13 St. 2
Kann eigentlich nicht sein, denn Du zahlst 1,81% deines Brutto selber ein. Das wären bei Dir ca. 82€.
Wenn Du wirklich ~192€ zahlen würdest, hättest Du ein Brutto von über 10.000€
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Hier mal der Link zur Berechnung
https://www.vbl.de/de/finanzierung#:~:text=Der%20Arbeitnehmeranteil%20zur%20Umlage%20betr%C3%A4gt,40%20Prozent%20des%20zusatzversorgungspflichtigen%20Entgelts.
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oder der hier
https://rechner24.info/lohnsteuer/rechner?jahr=2023&STKL=1&F=&RE4_ORG=4508.07&ZIELNETTO=&ZIELAGBRUTTO=&LZZ=2&ZKF=0&KG=0&PVZ=&LAND=bw&KIRCHE=0&LZZFREIB=&LZZFREIB_LZZ=2&LZZHINZU=&LZZHINZU_LZZ=2&RENTE=1&ALVFREI=0&PKV=0&KKSATZ=15.5&PKPV=&VBLID=VBL&VBLSATZAG=5.49&VBLSATZAN=1.81&VBLBEITAG=&RE4=&RE4_SOZ=&ag=1&progwerte=&progwerte=&oed=1&TEXT=Tarifvertrag+f%C3%BCr+den+%C3%96ffentlichen+Dienst+der+L%C3%A4nder+2023+%7C+Entgeltgruppe+E13%2C+Stufe+2%2C+Tabelle+01.12.2022+-+30.09.2023&ck=4508.07&tmp=2742.2875&url=%2Fc%2Ft%2Frechner%2Ftv-l%2Fwest%3Fid%3Dtv-l-2023%26g%3DE_13%26s%3D2%26f%3D%26z%3D%26zv%3D%26r%3D%26awz%3D%26zulage%3D%26kk%3D%26kkz%3D%26zkf%3D%26stkl%3D
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Wenn du die 3 Jahre voll bekommst, hast du eine unverfallbare Anwartschaft.
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https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.vbl.de/documents/20142/132998/VBLspezial%2B05%2BWissenschaftler%2BOst.pdf/3c8b438a-f1c3-5772-a392-cf38cc224a46%3Fversion%3D1.1%26t%3D1624529578486%26download%3Dtrue&ved=2ahUKEwjXzYKEjbH_AhWvGTQIHUTqDKsQFnoECCMQAQ&usg=AOvVaw32tpkW0sDbUHZkO9u_JcpF
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Sind dann von Mai 2021 bis Januar 2024 weniger als 3 Jahre.
Auch wenn es in meinem Bescheid als VBL Klassik steht, scheint es das VBL Spezial zu sein. Ansonsten komme ich auch nicht auf die 191,59 Euro.
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VBL Klassik ist die Pflichtversicherung. VBL extra Ost eine zusätzliche freiwillige Versicherung, meistens in Form einer Bruttoentgeltumwandlung. VBL Spezial ist keine Versicherung, sondern das sind Informationsblätter der VBL zu verschiedenen Themen.
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Ich kann mir vorstellen, dass JM1 als Wissenschaftler_in beschäftigt ist und also aufgrund des befristeten Vertrags mit Laufzeit unter 3 Jahren die Wahl hatte, von der Pflicht zur Versicherung in der VBL-Classic zurückzutreten. Dann hat der AG die sonst fälligen AG-Beiträge in der VBL-Extra (für den AN versicherungsfrei) eingezahlt, sodass ihm dadurch ein Betriebsrentenanspruch entsteht -- aber eben nur aus AG-Beiträgen, nicht aus AN-Beiträgen. Insofern gibt es, sollte diese Annahme korrekt sein, nichts auszuzahlen.
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Das habe ich auch erst gedacht, aber für die VBL extra gibt es keine Wartezeit. Warum in meinem Beitrag VBL extra Ost steht, weiß ich nicht. Verflixte Autokorrektur.
Die Wartezeit bei der VBL Klassik ist aber nicht relevant, wenn die Unverfallbarkeitsfrist erfüllt ist. Mit einer geringen Teilzeitbeschäftigung für den Zeitraum der fehlenden Monate sollte das machbar sein.