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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Thorin am 08.06.2023 08:33

Titel: Kita Übernahme durch Öffentlichen Träger und Einstufung
Beitrag von: Thorin am 08.06.2023 08:33
Unsere Kommune beabsichtigt, mehrere Kitas die derzeit in privater Trägerschaft sind in kommunale Trägerschaft zu übernehmen. Dabei sollen auch alle Beschäftigten übernommen und in den TVÖD überführt werden. Leider sagt die Gemeinde, dass die Kita Beschäftigten dann aber nun max. in Erfahrungsstufe 3 eingestuft werden können - das schreibt das Gesetzt so vor. Das wäre aber bei einigen mit 20+ Jahren Erfahrung ein massiver finanzieller Einschnitt! Leider kann ich dazu nichts im Gesetzt finden - kennt sich da jemand aus?
Titel: Antw:Kita Übernahme durch Öffentlichen Träger und Einstufung
Beitrag von: brian am 08.06.2023 08:42
m.E. handelt es sich nicht um Neueinstellungen, wenn ein laufender Betrieb übernommen wird. Gehaltseinbußen darf es daher nicht geben.
Titel: Antw:Kita Übernahme durch Öffentlichen Träger und Einstufung
Beitrag von: Thorin am 08.06.2023 08:46
m.E. handelt es sich nicht um Neueinstellungen, wenn ein laufender Betrieb übernommen wird. Gehaltseinbußen darf es daher nicht geben.

Ja richtig - aber das Stichwort war Übernahme durch öffentlichen Träger. Uns soll bei niedrigerer Einstufung max. 1 Jahr das gleiche Gehalt gezahlt werden, danach gilt die neue TVÖD Einstufung und Erfahrungsstufe (max. 3) als angebnommen.
Titel: Antw:Kita Übernahme durch Öffentlichen Träger und Einstufung
Beitrag von: MoinMoin am 08.06.2023 08:53
Der AG kann förderliche Zeiten anerkennen und jeden somit weiter in der Stufe einstellen, die er vorher hatte.
Ansonsten müsstet ihr doch als Team euch einfach hinstellen und sagen: Nö, den Vertrag unterschreiben wir nicht, wir unterschreiben nur einen Vertrag, der §16.2 Satz 3 berücksichtigt:
Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.


Es stimmt, dass ihr bei Neueinstellung nur Anrecht auf die Stufe 3 habt, es ist aber gelogen, wenn behauptet wird, dass nur in max. in Erfahrungsstufe 3 eingestuft werden kann.

Was will denn die Gemeinde machen, wenn ihr alle denen einen Vogel zeigt:
Ihr bekommt nach betriebsbedingter Kündigung zunächst Arbeitslosengeld und die Eltern können zu sehen wie die Kinder versorgt werden, was glaubst du, wer hat den längeren Atem?
Also lasst euch von diesen ahnungslosen Deppen nicht verarschen !
Titel: Antw:Kita Übernahme durch Öffentlichen Träger und Einstufung
Beitrag von: PiA am 08.06.2023 08:55
Diese Aussage finde ich auf mehreren Ebenen fragwürdig.

Es fängt damit an, dass 'man' im TVöD förderliche Zeiten bis zur Stufe 6 anerkennen kann - aber nicht muss.
Also wäre das in dem Punkt eine Frage des Wollens.

Ich bin aber ganz woanders, nämlich bei den üblichen Regelungen zum Betriebsübergang.
Demnach wäre zu prüfen, ob die Bestandsarbeitnehmer überhaupt 'gezwungen' werden können, den Träger zu wechseln oder ob sie nicht alternativ an eine andere Einrichtung des Bestandsträgers zu versetzen sind.
Die AN haben ein Widerspruchsrecht bzgl. des AG-Wechsels, der bisherige AG könnte aber ggf. betriebsbedingt kündigen.

In dem Fall dürfte es spannend werden, wenn sich alle MA mit förderlichen Zeiten von mehr als acht Jahren weigerten, zur Kommune zu wechseln. Es sei denn, ausgerechnet in dieser Kommune gibt es einen Überschuss an pädagogischem Fachpersonal.
Titel: Antw:Kita Übernahme durch Öffentlichen Träger und Einstufung
Beitrag von: brian am 08.06.2023 13:24
m.E. handelt es sich nicht um Neueinstellungen, wenn ein laufender Betrieb übernommen wird. Gehaltseinbußen darf es daher nicht geben.

Ja richtig - aber das Stichwort war Übernahme durch öffentlichen Träger. Uns soll bei niedrigerer Einstufung max. 1 Jahr das gleiche Gehalt gezahlt werden, danach gilt die neue TVÖD Einstufung und Erfahrungsstufe (max. 3) als angebnommen.

ist das da anders? Ich weiß von einem umgekehrten Fall hier (Landesklinik wurde durch Private Firma übernommen) und die Gehälter blieben gleich. Nur neu eingestellte haben den schlechteren Vertrag bekommen.
Titel: Antw:Kita Übernahme durch Öffentlichen Träger und Einstufung
Beitrag von: MoinMoin am 08.06.2023 13:29
m.E. handelt es sich nicht um Neueinstellungen, wenn ein laufender Betrieb übernommen wird. Gehaltseinbußen darf es daher nicht geben.

Ja richtig - aber das Stichwort war Übernahme durch öffentlichen Träger. Uns soll bei niedrigerer Einstufung max. 1 Jahr das gleiche Gehalt gezahlt werden, danach gilt die neue TVÖD Einstufung und Erfahrungsstufe (max. 3) als angebnommen.

ist das da anders? Ich weiß von einem umgekehrten Fall hier (Landesklinik wurde durch Private Firma übernommen) und die Gehälter blieben gleich. Nur neu eingestellte haben den schlechteren Vertrag bekommen.
Ist hier wie da so wie es verhandelt wird.
Egal ob wechseln vom öD zur pW oder umgekehrt.
Ist kann und wird niemand gezwungen einen neuen Vertrag zu unterschreiben, dessen Konditionen er nicht zustimmen will.
Und natürlich darf und kann es Gehaltseinbußen oder "Gehaltsgleichbehaltung" oder Gehaltsgewinne bei solch einen Übergang geben.
Titel: Antw:Kita Übernahme durch Öffentlichen Träger und Einstufung
Beitrag von: McOldie am 08.06.2023 17:26
Evtl .iegt hier ein Betriebsübergang vor, so dass auch die dafür geltenden Regelungen gelten.
Titel: Antw:Kita Übernahme durch Öffentlichen Träger und Einstufung
Beitrag von: 2strong am 08.06.2023 18:00
Ich bin aber ganz woanders, nämlich bei den üblichen Regelungen zum Betriebsübergang.
Ganz genau, und da bist Du auch völlig richtig. Beim Betriebsübergang tritt im vorliegenden Fall die Kommune in die Verträge des bisherigen Trägers ein. Insofern bedarf es keiner Neueinstellung von Personal, weshalb sich die Frage nach Einstufungen auch gar nicht erst stellt.
Titel: Antw:Kita Übernahme durch Öffentlichen Träger und Einstufung
Beitrag von: PiA am 09.06.2023 10:44
Ich bin in meinem Beitrag ein wenig gesprungen.

Ja, die Kommune tritt in die bestehenden Verträge ein, allerdings wird sie "irgendwann" die Entgeltbedingungen anpassen wollen oder müssen.

Sofern die Kommune dem VKA angehört, würde der TVöD ja zumindest für ver.di- oder GEW-Mitglieder unmittelbar wirksam, es müsste also eine Vergleichsrechnung angestellt werden, ob das Arbeitsentgelt nach dem Arbeitsvertrag, in den die Kommune eingetreten ist, nicht zu gering ist. Da stellt sich dann schon die Frage, welche Stufe für die Vergleichsrechnung zu Grunde zu legen ist.

Ich habe die Aussage
Zitat
Uns soll bei niedrigerer Einstufung max. 1 Jahr das gleiche Gehalt gezahlt werden, danach gilt die neue TVÖD Einstufung und Erfahrungsstufe (max. 3) als angebnommen.
so verstanden, dass individuelle Änderungsverträge mit dem o. a. Inhalt geschlossen werden sollen. Den würde ich mit 20 Jahren Berufserfahrung nicht unterschreiben - obwohl ich diesen für (bin keine Juristin) im weitesten Sinne "unwirkam" halte. Das Klagerisiko würde ich dennoch nicht eingehen.

Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung aus betrieblichen Gründen mit dem Angebot, das Arbeitverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzusetzen. Diese müsste ersteinmal wirksam sein (=> betrieblicher Grund muss vorliegen, Sozialauswahl muss korrekt sein etc. pp.). Das halte ich nach dem Betriebsübergang auf die Kommune für ganz schwierig und vorher - von der branchenüblichen Personalsituation ausgehend - ohne Trägerinsolvenz ebenfalls.

Macht doch eine Infoveranstaltung und holt euch einen Gewerkschaftvertreter mit entsprechender Fachexpertise von ver.di oder GEW dazu. Selbst wenn niemand von Euch Mitglied dort sein sollte - an deren Stelle sähe ich da soviel Mitgliederpotential, da wäre ich selbst an einem Samstag Vormittag dabei.