Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: skiveren am 09.06.2023 22:41
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Wer nach erreichen einer Rente zuverdienen will.., dem drohen ca 50 - 60% Abzüge..
Die Rente und die VBL wird nach der der persönlichen Steuerklasse berechnet..
Ein Zuverdienst wird nach Steuerklasse 6 berechnet..
Oha..
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Falsch, das ist nur die Vorauszahlung. Es wird immer alle mit dem gleichen Steuersatzversteuert.
Man muss es nur wollen.
ollala
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Wer nach erreichen einer Rente zuverdienen will.., dem drohen ca 50 - 60% Abzüge..
Die Rente und die VBL wird nach der der persönlichen Steuerklasse berechnet..
Ein Zuverdienst wird nach Steuerklasse 6 berechnet..
Oha..
Und wo genau ist da jetzt das Problem?
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Wer nach erreichen einer Rente zuverdienen will.., dem drohen ca 50 - 60% Abzüge..
Die Rente und die VBL wird nach der der persönlichen Steuerklasse berechnet..
Ein Zuverdienst wird nach Steuerklasse 6 berechnet..
Oha..
Und wo genau ist da jetzt das Problem?
Das er nicht rechnen kann und nicht das Steuerrecht kennt und nachts (so meine Vermutung) nach einer Kanne Bier rum nöhlen muss um sein Seelenheil gerade zu biegen.