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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: ike am 12.06.2023 11:17
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Hallo,
wird bei der Kündigungsfrist die Ausbildungszeit (beim selben AG, TVa-L) mit hinzugerechnet für den § 34? Arbeitsverhältnisses?
Je nachdem, ob oder ob nicht, komme ich derzeit auf zwei verschiedene Fristen.
Alternative Aushebungsvertrag ist natürlich hier auch bekannt.
Vielen Dank.
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§ 34 Abs. 3 Satz 1 TV-L: "Beschäftigungszeit ist die Zeit, die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegt wurde, auch wenn sie unterbrochen ist."
Das Ausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis. (u.a. BAG 21.09.2011 Az. 7 AZR 375/10)