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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: superbraz am 13.06.2023 20:45
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Grüße,
Angenommen Mitarbeiter A hat ein befristetes Arbeitsverhältnis für zwölf Monate.
Er bewirbt sich auf eine interne Stellen Ausschreibung, welche ebenfalls zwölf Monate befristet ist.
Beide Befristungen sind ohne Sachgrund.
Würde sich hieraus ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ergeben, wenn der Mitarbeiter die neue Stelle bekommt?
Vielen Dank!
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Nein.
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§ 14 (2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.
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Es soll ja nicht die bestehende Stelle verlängert werden, sondern es geht um eine neue Stelle.
Mein Bauchgefühl sagte auch, dass das nicht ins unbefristete übergeht.
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Die sachgrundlose Befristungsverlängerung ist zulässig. Veränderte Vertragskonditionen dürfen nicht zeitgleich mit der Verlängerung sein.
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Stellen werden nicht verlängert. Arbeitsverträge werden verlängert.
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Die sachgrundlose Befristungsverlängerung ist zulässig. Veränderte Vertragskonditionen dürfen nicht zeitgleich mit der Verlängerung sein.
Mal ne doofe Frage, was wären denn bei einem vernünftigen, sachgrundlosem Zeitvertrag Vertragskonditionen, die verändert werden könnten?
Konkrete Arbeitszeiten oder Dienstort oder konkrete Aufgaben stehen doch idR nicht im Vertrag.
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Hauptsächlich ist hier der Umfang der Arbeitszeit (bezahlte Zeit) oder die Eingruppierung zu nennen.
Bei Änderung der auszuübenden Tätigkeiten kann sich auch die Eingruppierung ändern.