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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: PizzaTonno123 am 15.06.2023 18:05
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Liebe Gemeinde,
ich interessiere mich für eine Stelle eines Amtsvormunds, bin Sozpäd.
Das Jugendamt schreibt es als EG 9c-Stelle aus, d.h. nicht SuE !
Ich weiß von einem befreundeten Amtsvormund des Nachbar-Jugendamts, dass er in S15 eingestuft ist.
Nach kurzer Recherche habe ich gefunden, dass das BAG S12 bejaht (in dem individuellen Fall), https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/die-als-amtsvormund-taetige-sozialarbeiterin-und-ihre-eingruppierung-3225737
Wie kann das so unterschiedlich sein?
Ich kenne es so, dass Amtsvormünder meist Sozialpädagogen sind, teilweise Juristen. Das betreffende Jugendamt schreibt die Stelle für Beschäftigtenlehrgang II oder dritte Qualifikationsebene aus (was auch immer das genau ist...).
Welche Eingruppierung ist (abhängig von Qualifikation?) verpflichtend, welche ist Goodwill?
Vielen Dank!
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https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111570.0.html
Das wurde hier schon einmal ausführlich diskutiert
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SusiE: wow, vielen Dank!
Mea culpa, bitte entschuldigt, kam mir so speziell vor dass ich nicht gesucht hab vorher.
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