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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Nerostar am 16.06.2023 13:43

Titel: Ehemaliges Arbeitsverhältnis Land Brandenburg - keine Einstellung mehr möglich?
Beitrag von: Nerostar am 16.06.2023 13:43
Hallo liebes Forum,

ich war im Jahr 2019 beim Land Brandenburg, vertreten durch das MBJS als Lehrkraft im öffentlichen Schuldienst angestellt. Da diese Stelle allerdings befristet war und ich nach 2 Monaten eine unbefristete Stelle (andere Behörde) angeboten bekam, kündigte ich das zum Land Brandenburg bestehende Arbeitsverhältnis.

Nun habe ich mich weiterqualifiziert und einen passenden Bachelorabschluss erhalten, welcher mir den Zugang zu einer aktuell ausgeschriebenen Stelle beim MBJS gewähren würde. Diese Stelle ist für mich äußerst lukrativ, ich würde mich gern bewerben.

Ein Kollege erzählte mir allerdings, dass man nicht mehr beim Land eingestellt werden wird/darf, insofern man ein bereits in der Vergangenheit bestehendes Arbeitsverhältnis aufgelöst hat.

Stimmt das?
Titel: Antw:Ehemaliges Arbeitsverhältnis Land Brandenburg - keine Einstellung mehr möglich?
Beitrag von: Umlauf am 16.06.2023 13:52
Wenn das eine unbefristete Stelle ist, sehe ich kein Problem damit.

Bei einer unbefristeten Stelle gab es mal etwas, weiß nur nicht, ob das noch aktuell ist. Aber selbst das ließe sich umschiffen, die Personaler müssen nur wollen. Ich sage nur Fachkräftemangel.
Titel: Antw:Ehemaliges Arbeitsverhältnis Land Brandenburg - keine Einstellung mehr möglich?
Beitrag von: Marie Kreutz am 25.06.2023 07:16
Hallo, wenn ein zeitlich befristetes AV zum AG Land Brandenburg in den letzten 3 Jahren bestand, gilt diese Regelung. Die 3 Jahre sind (fast) rum und wir haben Fachkräftemangel. Also würde ich mich bewerben! Viel Glück!  :)
Titel: Antw:Ehemaliges Arbeitsverhältnis Land Brandenburg - keine Einstellung mehr möglich?
Beitrag von: mirabelle am 28.06.2023 19:53
Freunde, die bei der Universität angestellt sind, berichteten auch sowas. Allerdings NUR bei befristeten Stellen. Da ging es irgendwie darum, dass man die Person ja auch dauerhaft einstellen könnte, wenn man sie regelmäßig mit Befristung nimmt und daher musste eine Dame zwischendurch in Mecklenburg arbeiten.

Auf eine unbefristete Stelle konnte sie sich aber sofort bewerben.