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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Britta2 am 17.06.2023 07:22

Titel: Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung
Beitrag von: Britta2 am 17.06.2023 07:22
Fühlt sich eigentlich irgendeine Behörde dafür zuständig, die Ungerechtigkeit für uns Arbeitnehmer in Sachsen zu beseitigen?
Mittlerweile haben zahlreiche andere Bundesländer für sich selbst neue zusätzliche Feiertage eingeführt, die es in Sachsen nicht gibt - und trotzdem wird ausschließlich Sachsen konsequent und künftig benachteiligt.
Frauentag, Weltkindertag, Niedersachsen plant auch seit 2022 einen eigenen zusätzlichen Feiertag ...

https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/beitraege-faq/basiswissen-beitraege/ausnahmen-beitragsberechnung-2031350

In Sachsen ist der Arbeitgeberanteil für die Pflegeversicherung geringer: Dort beträgt er nur 1,025 Prozent statt 1,525 Prozent. Dafür haben die Arbeitnehmer in Sachsen einen zusätzlichen freien Arbeitstag, den Buß- und Bettag.

Zum 1.7.2023 wurde die nächste Beitragserhöhung durchgewunken, ab 2024 steigen die SV-Beiträge ...
Titel: Antw:Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung
Beitrag von: Opa am 17.06.2023 08:38
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1224702/umfrage/anzahl-der-beweglichen-und-unbeweglichen-feiertage-in-deutschland-nach-bundesland/
Sachsen ist mit den Feiertagen im oberen Mittelfeld.
Titel: Antw:Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung
Beitrag von: Ozymandias am 17.06.2023 11:18
Ist heute nicht mehr ganz nachvollziehbar. Kriegt man aber so heute nicht mehr aus der Welt.
Einfach den Buß- und Bettag als Feiertag in Sachsen abschaffen.

Hat man halt heimtückisch so gestaltet, weil zeitgleich die gesetzliche PV geschaffen wurde.
Also wie gesagt einfach abschaffen und dann kriegt Sachsen halt einen neuen Feiertag der zufällig 11 Tage vor dem ersten Advent ist, Tag des Freistaats oder irgendwas  ;)
Titel: Antw:Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung
Beitrag von: McOldie am 17.06.2023 11:44
Das Sozialversicherungsrecht, in dem die anderen Beiträge für Sachsen geregelt sind, ist Bundesrecht. Abhilfe kann nur der Bund schaffen. Anderenfalls müsste das sächsische Landesparlament den Feiertag in Sachsen streichen.

Neidvolle Blicke in andere Bundesländer werfen reicht nicht.
Titel: Antw:Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung
Beitrag von: Opa am 17.06.2023 12:33
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/508690/umfrage/arbeitsunfaehigkeitstage-nach-bundeslaendern/

Da sich Sachsen auch bei den Fehltagen wegen Arbeitsunfähigkeit im oberen Drittel bewegt, ist doch alles fein ausgeglichen.
Interessant finde ich auch das Verhältnis der Fehlzeiten zwischen den östlichen und westlichen Bundesländern. Oben stehen bis auf Saarland ausschließlich die “jüngeren” Bundesländer.
Titel: Antw:Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung
Beitrag von: BAT am 17.06.2023 15:32
Hat Britta2 nicht schon erwähnt, dass die radioaktive Wolke 1986 vor allem den Osten Deutschlands erwischt hat?   ;)

Davon ab, einfach die beiden Sonderurlaubstage aus dem BAT reaktiveren.
Titel: Antw:Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung
Beitrag von: Zinc am 18.06.2023 09:23
Ich glaube, dass viele (kinderlose) überrascht sein werden, dass sie ab nächsten Monat 50 Euro (oder auch mehr) weniger netto überwiesen bekommen.  :'(
Titel: Antw:Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung
Beitrag von: Bastel am 18.06.2023 13:13
Ich glaube, dass viele (kinderlose) überrascht sein werden, dass sie ab nächsten Monat 50 Euro (oder auch mehr) weniger netto überwiesen bekommen.  :'(

Billiger Populismus. Bei 3000 Brutto sind es 13€.
Titel: Antw:Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung
Beitrag von: Opa am 18.06.2023 13:23
Also bei mir würde es dann mit den 50 Euro plus x passen. Aber ich bin nicht „viele“ denke ich, das überlasse ich anderen hier im Forum.
Titel: Antw:Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung
Beitrag von: BAT am 18.06.2023 15:38
Da es ein Umlagesystem ist und jeder die prinzipiell gleiche Leistung erhält, ist das ehe alles relativ. Da hat dann halt die Kinderlose, die 10 oder 15 Jahre vor Einführung der PV gearbeitet hat, dann doch evtl. weniger eingezahlt als der fünffache Vater der erst 1995 oder später ins Arbeitsleben eingestiegen ist. ;)
Titel: Antw:Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung
Beitrag von: ChrBY am 18.06.2023 16:45
Also bei mir würde es dann mit den 50 Euro plus x passen. Aber ich bin nicht „viele“ denke ich, das überlasse ich anderen hier im Forum.

Das ist nicht nachvollziehbar.

Der bisherige Maximalbeitrag für den Arbeitnehmer lag in der gesetzlichen Pflegeversicherung bei 93,51 Euro im Monat (inkl. Strafbeitrag für Kinderlose).

Ab Juli liegt er bei 114,71 Euro.

Dies macht folglich zukünftig netto 21,20 Euro weniger in der Tasche (was natürlich auch eine Frechheit ist, aber dies ist eine andere Diskussion).

Wie kommen Sie auf 50 Euro?
Titel: Antw:Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung
Beitrag von: Britta2 am 19.06.2023 08:59
Hat Britta2 nicht schon erwähnt, dass die radioaktive Wolke 1986 vor allem den Osten Deutschlands erwischt hat?   ;)

Davon ab, einfach die beiden Sonderurlaubstage aus dem BAT reaktiveren.

In echt? Also wurden wir damals verarscht? Es hieß immer - dass die Wolke weit oben über uns drüber zog und bei Euch erst wieder runter auf den Boden sank. Spürst Du es? Da hätten wir ja wirklich ausnahmsweise großes Glück gehabt damals.
Titel: Antw:Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung
Beitrag von: Britta2 am 19.06.2023 09:01
Das Sozialversicherungsrecht, in dem die anderen Beiträge für Sachsen geregelt sind, ist Bundesrecht. Abhilfe kann nur der Bund schaffen. Anderenfalls müsste das sächsische Landesparlament den Feiertag in Sachsen streichen.

Neidvolle Blicke in andere Bundesländer werfen reicht nicht.

Also den einen Feiertag streichen und zwei neue einführen und schon wären die AN nicht mehr die Alleinfinanzierer?
 ;D
Titel: Antw:Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung
Beitrag von: BAT am 19.06.2023 09:06

In echt? Also wurden wir damals verarscht? Es hieß immer - dass die Wolke weit oben über uns drüber zog und bei Euch erst wieder runter auf den Boden sank. Spürst Du es? Da hätten wir ja wirklich ausnahmsweise großes Glück gehabt damals.

Wenn ich mich recht entsinne, wusste keiner westlich von Warschau von der Existenz einer Wolke. Das kam ja erst später. Und du Bayern habe es abbekommen, die verstrahlte Molke dann aber 1987 hier im Emsland abgestellt.

Titel: Antw:Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung
Beitrag von: Schmitti am 19.06.2023 09:18
Und seitdem geben die Kühe im Emsland deutlich mehr Milch als die in Bayern. Alles gleicht sich halt irgendwann aus.
Titel: Antw:Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung
Beitrag von: BAT am 19.06.2023 09:21
Und seitdem geben die Kühe im Emsland deutlich mehr Milch als die in Bayern. Alles gleicht sich halt irgendwann aus.

Die sind schon lange weg, da steht Mais für Biogas. Bei einigen Kumpels mit Alleinlage in vier Himmelsrichtungen.  :P
Titel: Antw:Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung
Beitrag von: Schmitti am 19.06.2023 09:27
Stimmt auch wieder. Gerne auch mit solchen Transportwegen und Monokulturen, dass der Umstand, dass man das ganze noch "Bio..." nennt, eigentlich auch dafür spricht, dass manche mal etwas zu arg verstrahlt wurden.

Hat Rainald Grebe nicht eine eigene Hymne für Sachsen geschrieben? Das kann man doch sicher auch auf die Brittas Konto schmälernde sächsische Feiertagsanzahl anrechnen.
Titel: Antw:Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung
Beitrag von: BAT am 19.06.2023 09:32
Ach die Feiertage sind doch sowieso alle relativ. Bei uns im katholischen Emsland müssen wir halt die Regelungen vom protestantischen Restland übernehmen und dann halt Allerheiligen, Fronleichnam bei Bedarf Urlaub nehmen. Und wenn jetzt der 8. oder 9. Mai dazukommt sind fast alle Feiertage von Anfang April bis Anfang Juni, auch kurios.

Der Buss- und Betttag (sic) war aber schon sehr angenehm seinerzeit.