Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: fresh21 am 17.06.2023 20:26
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Beamter aus NRW arbeitet 2 Tage im Büro und 3 Tage im Home Office pro Woche. An einem seiner Homeoffice Tage sollt er für eine 3 stündige Konferenz in eine andere Behörde fahren in der Mittagszeit( also nicht sein Arbeitsplatz). Ist der Weg von seiner Wohnung zur Konferenz und wieder zurück ( jeweils 25 Minuten Fahrt) als Dienstgang zu bewerten, mithin als Arbeitszeit? Oder nur die reine 3 stündige Anwesenheit in der Konferenz?
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Von der Dienststelle wäre die Fahrt doch auch als Dienstgang zu werten. Das hat sich durch das HO m.W. nicht geändert. Bei uns ist es definitiv Dienstgang.
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Also bei uns wird es definitiv als Dienstgang gewertet. Wie @Floki bereits schrieb, wäre es von der Dienststelle aus ja auch ein Dienstgang. M. E. ändert tritt das Homeoffice dann an die Stelle.
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§2 Abs. 5 LRKG NRW:
Die Dauer der Dienstreise bestimmt sich nach der Abreise und Ankunft an der Wohnung. Wird die Dienstreise an der Dienststätte oder an anderer Stelle am Dienst- oder Wohnort angetreten oder beendet, tritt diese an die Stelle der Wohnung.
Den Begriff des „Dienstgangs“ gibt es nicht mehr. Jedes Dienstgeschäft außerhalb der Dienststelle, das mit einem Weg verbunden ist, ist eine Dienstreise.