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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Scanner am 19.06.2023 11:35

Titel: Kündigungsfristen bei halben Stellen
Beitrag von: Scanner am 19.06.2023 11:35
Hallo,

im TVL steht, dass man 6 Monate Kündigungsfrist hat, wenn man mehr als 12 Jahre bei einer Stelle ist.

Wie ist es aber, wenn man 2 Halbtagsstellen hat und eine von diesen Halbtagsstellen kündigen will.
Gelten dann die gleichen Regeln?
Titel: Antw:Kündigungsfristen bei halben Stellen
Beitrag von: MoinMoin am 19.06.2023 11:48
Da da nichts von Stellen, sondern Beschäftigungszeit steht. Denke ich mal es gelten die gleichen Regeln.

Wenn du also einen Halbtagsvertrag beim AG seit 12 Jahren hast und einen zweiten beim selben AG machst, dann gilt für den zweiten sofort die 6 Monate, nehme ich an.