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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Iamlost am 22.06.2023 13:37

Titel: In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Beitrag von: Iamlost am 22.06.2023 13:37
Gerade gelesen bei verdide.. Das wäre schon ungerecht aber naja kann man nicht ändern

Erhalten auch Beschäftigte, die im Laufe des Jahres 2023 in Elternzeit gehen, das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld?

Werdende Mütter erhalten das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld bis 8 (max. 12) Wochen nach der Geburt des Kindes, vgl. §§ 3, 19 MuSchG. Für die weitere Elternzeit erfolgt keine weitere Zahlung. In die Tarifverhandlungen wurde eingebracht, dass für die Elternzeit, zumindest für die Zeit des Elterngeldbezugs, vgl. § 4 BEEG, ein Anspruch auf das Inflationsausgleichsgeld gegeben sein sollte. Dies wurde von den Arbeitgebern abgelehnt. Als Grund hierfür wurde genannt, dass dies der Systematik der Entgeltersatzleistung widerspricht.
Titel: Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Beitrag von: EiTee am 22.06.2023 13:40
Als Grund hierfür wurde genannt, dass dies der Systematik der Entgeltersatzleistung widerspricht.

Das ist so auch korrekt.

Des Weiteren zählt nicht, dass 2023 Elternzeit in Anspruch genommen wird sondern das Verhältnis am jeweiligen Stichtag.
Titel: Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Beitrag von: Iamlost am 22.06.2023 13:43
OK ich bin seit März in Elternzeit und ärgere mich gerade das mir das dann nicht zusteht oder verstehe ich das falsch?
Titel: Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Beitrag von: EiTee am 22.06.2023 14:41
Das ist korrekt.
Titel: Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Beitrag von: McOldie am 22.06.2023 15:35
OK ich bin seit März in Elternzeit und ärgere mich gerade das mir das dann nicht zusteht oder verstehe ich das falsch?

Wenn Du vor der Elternzeit in der Zeit vom 1.1.23 bis zum Beginn der Elternzeit im März einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen hast und am 1.5.23 noch im Arbeitsverhältnis stehst (während der Elternzeit besteht das Arbeitsverhältnis weiter, es ruht lediglich) hast du Anspruch auf die Einmalzahlung.
Titel: Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Beitrag von: CreepyJackalope am 18.08.2023 08:16
Hallo,

weiß jemand sicher, wie es mit den monatlichen Prämienauszahlungen (220€ bei Vollzeit aussieht)? Der Elterngeldbezug endet ja seltenst zum letzten eines Monats sondern es erfolgt für einen Teil eines Monats Elterngeldbezug, für den anderen die Zahlung des Entgelts.

Steht in diesen Teilmonaten (geminderter) Inflationsausgleich zu? Hat hier jemand Erfahrungen?

Im Infoschreiben des BMI vom 24.04. sind folgende Textpassagen enthalten:

"Die monatlichen Sonderzahlungen erhalten Beschäftigte in den Monaten Juli 2023 bis Feb-
ruar 2024 (Bezugsmonate), sofern in dem jeweiligen Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis be-
steht und an mindestens einem Tag im Bezugsmonat Anspruch auf Entgelt bestanden hat
(§ 3 Absatz 1)."

Demnach würde es reichen, z.B. am letzten Tag eines Monats noch Entgelt zu beziehen, wenn am vorletzten der Elterngeldbezug endet.

Im Absatz zu Teilzeitkräften steht:
"Teilzeitbeschäftigte erhalten den Inflationsausgleich (Inflationsausgleich 2023 und monatliche
Sonderzahlungen) zeitanteilig in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten
durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäf-
tigter entspricht (§ 2 Absatz 2 Satz 3 sowie § 3 Absatz 2 Satz 3 TV Inflationsausgleich in Verbin-
dung mit § 24 Absatz 2 TVöD). Maßgeblich sind die jeweiligen Verhältnisse an folgenden Strich-
tagen:
• Inflationsausgleich 2023: 1. Mai 2023
• Monatliche Sonderzahlungen: am 1. Tag des jeweiligen Bezugsmonats"

Demnach wäre der 1. eines Bezugsmonats maßgebend, was unter Umständen hieße, dass man bei Elterngeldbezug am 1. des Monats keinen Inflationsausgleich bekäme, selbst wenn man ab dem 2. wieder reguläres Entgelt bekäme.

Titel: Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Beitrag von: flip am 18.08.2023 08:50
Kurz gesagt, wenn das Arbeitsverhältnis  aufgrund der Elternzeit ruht, besteht es am 1. eines Monats, z.b. in Vollzeit.
Kommt man dann beispielsweise am 30. des Monats aus der Elternzeit und hat dafür künftig 50% Teilzeit vereinbart,
stünde einem der Inflationsausgleich für den betreffenden Monat zu 100% zu.
Titel: Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Beitrag von: CreepyJackalope am 18.08.2023 10:14
Ok... Mein Arbeitgeber ist auf dem Standpunkt, dass mir gar nichts zusteht, da am 1. kein Anspruch auf Entgelt bestanden habe (Elterngeldbezug endete am 14. des gleichen Monats, seither wieder am Arbeiten)....
Titel: Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Beitrag von: Fabian NRW am 04.09.2023 15:21
Hallo zusammen!

Bei mir sieht das ebenso aus.
Ich bin vom 11.05-10.07.2023 in Elternzeit gewesen. Der 13. und 14. Monat, meine Frau hatte die vorherigen zwölf Monate genommen.
Mein Arbeitgeber hatte mir zuerst mit dem Juligehalt (anteilig) die 220 Euro Prämie ausgezahlt, haben diese aber nun mit dem Augustgehalt wieder abgezogen, da ich keinen Anspruch gehabt hätte. Ich hätte am 01.07.2023 im Dienst sein müssen, wäre ich ja aber wegen der Elternzeit nicht gewesen und daher hätte ich auch keinen Anspruch. Maßgebend sei hier der 01.07.2023 gewesen.
Titel: Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Beitrag von: McOldie am 04.09.2023 15:51
Hallo zusammen!

Bei mir sieht das ebenso aus.
Ich bin vom 11.05-10.07.2023 in Elternzeit gewesen. Der 13. und 14. Monat, meine Frau hatte die vorherigen zwölf Monate genommen.
Mein Arbeitgeber hatte mir zuerst mit dem Juligehalt (anteilig) die 220 Euro Prämie ausgezahlt, haben diese aber nun mit dem Augustgehalt wieder abgezogen, da ich keinen Anspruch gehabt hätte. Ich hätte am 01.07.2023 im Dienst sein müssen, wäre ich ja aber wegen der Elternzeit nicht gewesen und daher hätte ich auch keinen Anspruch. Maßgebend sei hier der 01.07.2023 gewesen.

Die Aussage des Arbeitgebers ist falsch. Da das Arbeitsverhältnis am 1. Juli besteht (es ruht lediglich) und für mindestens einen Tag im Juli Anspruch auf Entgelt bestand, besteht für Juli 23 ein Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie. Eine anteilige Kürzung dieser 220 Euro ist nur möglich, wenn es sich im Juli um eine Teilzeitbeschäftigung handelt. Eine Kürzung aus dem Grund, dass nicht für alle Tage im Juli kein Entgelt gezahlt wurde, ist nicht möglich.
Titel: Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Beitrag von: Coach2002 am 07.09.2023 13:55
Hallo, ich habe genau das gleiche Problem. Gibt es ein Musterschreiben wie ich das Geld einfordern kann?
Titel: Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Beitrag von: Badener am 07.09.2023 14:03
Hab hier die gleiche Situation.

Die KAV sieht es aber so, dass am Monatsersten Entgeltanspruch bestanden haben muss. Da während der Elternzeit keiner besteht, gibts es keine Inflationsprämie.

Meiner Meinung nach kompletter Blödsinn, aber so sehen die das wohl.
Wäre interessant zu erfahren wie das beim Bund gehandhabt wird und was die Gewerkschaft dazu sagt.
Titel: Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Beitrag von: Coach2002 am 07.09.2023 14:20
In meinen Augen hätte man ja dann den ganzen § anderst schreiben können. Sinngemäß wer am ersten eines Monats entgeltanspruch hat erhält die Inflationsprämie.... Einfach zu lesen und umzusetzen...
Titel: Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Beitrag von: flip am 07.09.2023 14:26
In meinen Augen hätte man ja dann den ganzen § anderst schreiben können. Sinngemäß wer am ersten eines Monats entgeltanspruch hat erhält die Inflationsprämie.... Einfach zu lesen und umzusetzen...
Die bestehende Regelung
"Wer mindestens an einem Tag eines Monats Entgeltanspruch hat erhält die Inflationsprämie."
ist genauso einfach zu verstehen und umzusetzen.
Titel: Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Beitrag von: tina92 am 07.09.2023 15:43
OK ich bin seit März in Elternzeit und ärgere mich gerade das mir das dann nicht zusteht oder verstehe ich das falsch?

Wenn Du vor der Elternzeit in der Zeit vom 1.1.23 bis zum Beginn der Elternzeit im März einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen hast und am 1.5.23 noch im Arbeitsverhältnis stehst (während der Elternzeit besteht das Arbeitsverhältnis weiter, es ruht lediglich) hast du Anspruch auf die Einmalzahlung.

Genauso ist es

Titel: Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Beitrag von: McOldie am 07.09.2023 15:46
Hab hier die gleiche Situation.

Die KAV sieht es aber so, dass am Monatsersten Entgeltanspruch bestanden haben muss. Da während der Elternzeit keiner besteht, gibts es keine Inflationsprämie.

Meiner Meinung nach kompletter Blödsinn, aber so sehen die das wohl.
Wäre interessant zu erfahren wie das beim Bund gehandhabt wird und was die Gewerkschaft dazu sagt.

Ich halte die Auffassung für falsch. Während der Arbeitszeit bestand ein Arbeitsverhältnis mit einer unveränderten Arbeitszeit. Die Arbeitszeit wurde durch die Elternzeit nicht auf "Null"gesetzt. Der Arbeitsvertrag bleibt unverändert. Während der Elternzeit ruht lediglich das Arbeitsverhältnis. Das BAG definiert das Ruhen des Arbeitsverhältnisses in ständiger Rechtsprechung als einen Rechtszustand, in dem die wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag, d. h. die Pflicht der Beschäftigten zur Arbeitsleistung und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, suspendiert sind.
Wenn die sonstigen Voraussetzungen (z.B. an mindestens 1 Tag Entgeltanspruch) erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf die Prämie.
Titel: Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Beitrag von: SchrödingersKatze am 07.09.2023 22:54
Habe beim KAV schon die Formulierung gelesen "Arbeitsgerichte könnten anderer Auffassung sein." Im Zweifelsfall nicht so schnell abwimmeln lassen.
Titel: Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Beitrag von: Opa am 08.09.2023 11:17
Hab hier die gleiche Situation.

Die KAV sieht es aber so, dass am Monatsersten Entgeltanspruch bestanden haben muss. Da während der Elternzeit keiner besteht, gibts es keine Inflationsprämie.

Meiner Meinung nach kompletter Blödsinn, aber so sehen die das wohl.
Wäre interessant zu erfahren wie das beim Bund gehandhabt wird und was die Gewerkschaft dazu sagt.

Ich halte die Auffassung für falsch. Während der Arbeitszeit bestand ein Arbeitsverhältnis mit einer unveränderten Arbeitszeit. Die Arbeitszeit wurde durch die Elternzeit nicht auf "Null"gesetzt. Der Arbeitsvertrag bleibt unverändert. Während der Elternzeit ruht lediglich das Arbeitsverhältnis. Das BAG definiert das Ruhen des Arbeitsverhältnisses in ständiger Rechtsprechung als einen Rechtszustand, in dem die wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag, d. h. die Pflicht der Beschäftigten zur Arbeitsleistung und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, suspendiert sind.
Wenn die sonstigen Voraussetzungen (z.B. an mindestens 1 Tag Entgeltanspruch) erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf die Prämie.
Korrekt ausgedrückt: Während der Elternzeit ruht lediglich das Beschäftigungsverhältnis, das Arbeitsverhältnis besteht. Da im TV auf das Arbeitsverhältnis und nicht auf das Beschäftigungsverhältnis abgestellt wird, besteht ein Anspruch auf das Inflationsgedöns.
Titel: Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Beitrag von: Christina am 14.11.2023 13:10
Hi zusammen,
Bei mir ist es genau anders rum. Ich hab die inflationsprämie im Juni bekommen, obwohl ich seit Januar in Elternzeit bin. Jetzt soll ich sie zurück zahlen. Geht das?
Danke für eine Info und Grüße
Titel: Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Beitrag von: SchrödingersKatze am 14.11.2023 15:18
War der Januar komplett EZ oder einzelne Tage Zuschuss zum Mitterschaftsgeld?
 Wurde dieses Jahr LOB gewährt?
Titel: Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Beitrag von: brian am 14.11.2023 15:32
Was hat das LOB damit zu tun? Da hat doch jede Behörde eigene Richtlinien wann die zahlen und wann nicht.
Titel: Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Beitrag von: Christina am 14.11.2023 16:30
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ging bis Mitte Februar. Ab da dann EZ. Ich hab einmal gelesen, wenn der AG möchte, kann er es auch in Elternzeit zahlen. Ich denke bei mir war es einfach ein Versehen, das ihnen jetzt aufgefallen ist. Möchte es aber nicht wieder hergeben. 🤷‍♀️
Titel: Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Beitrag von: Cico1901 am 14.11.2023 16:46
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ging bis Mitte Februar. Ab da dann EZ. Ich hab einmal gelesen, wenn der AG möchte, kann er es auch in Elternzeit zahlen. Ich denke bei mir war es einfach ein Versehen, das ihnen jetzt aufgefallen ist. Möchte es aber nicht wieder hergeben. 🤷‍♀️

Lt. dem TV Inflationsausgleich muss das Arbeitsverhältnis am 1. Mai bestanden haben (sollte bei der Elternzeit ja so sein) und an mindestens einem Tag zwischen dem 1.1.-31.5. Anspruch auf Entgelt bestand. Ich hätte jetzt gesagt, der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist Entgelt und somit sind beide Anspruchsvoraussetzungen erfüllt und die Zahlung damit in Ordnung.
Titel: Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Beitrag von: Maggus am 14.11.2023 16:49
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ging bis Mitte Februar. Ab da dann EZ. Ich hab einmal gelesen, wenn der AG möchte, kann er es auch in Elternzeit zahlen. Ich denke bei mir war es einfach ein Versehen, das ihnen jetzt aufgefallen ist. Möchte es aber nicht wieder hergeben. 🤷‍♀️

In Zeiten des Mutterschutzes zahlt der Arbeitgeber den Lohn bzw. einen Zuschuss weiter.
Damit ist eine der Voraussetzung erfüllt. Wenn das Arbeitsverhältnis am 01. Mai 2023 noch bestand, ist auch die 2. Voraussetzung für den Erhalt des Inflationsausgleichs 2023 von 1.240 € (Vollzeitarbeitsverhältnis) erfüllt.
Demzufolge wurde die Auszahlung zurecht vom AG vorgenommen und eine Rückforderung ist nicht korrekt.

Wie begründet denn der AG seine Rückforderung?
Titel: Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Beitrag von: SchrödingersKatze am 16.11.2023 00:02
Was hat das LOB damit zu tun? Da hat doch jede Behörde eigene Richtlinien wann die zahlen und wann nicht.

Die LOB ist ein Leistungs*entgelt*, das tariflich vorgesehen ist. Da es oft für das vorhergehende Jahr gezahlt wird, ist das also in Elternzeit ggf ein Entgelt, das un der EZ gezahlt wird. Voraussetzung für die Inflationsprämie ist,d ass ein AV nesteht, was in der EZ der Fall ist, und an mindestens einem der Tage im Bezugszeitraum Entgelr gezahlt wurde. Insofern können dirch die LOB in gewissen Fällen die Voraussetzungen erfüllt sein, so dass eben auch in EZ ein Ansprich auf die  Inflationsprämie besteht.

Im vorliegenden Fall sind die Voraussetzugnen jedoch bereits durch den Zuschuss zumMutterschaftsgeld erfüllt, die Rückforderung des AG hat keine Grundlage.
Titel: Antw:In Elternzeit steht keine Inflationsprämie zu
Beitrag von: Christina am 16.11.2023 20:42
Mega, danke für eure ganzen Infos.
Es kam nur eine Nachricht von der externen Firma die das Gehalt ausbezahlt, dass mir zuviel bezahlt wurde und ich es zurück zahlen muss.
Aber dann werde ich es auch nicht zurück geben. Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ging bis Februar also in diesem Zeitraum.
Danke nochmals!