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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Larry am 23.06.2023 18:26
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Hallo zusammen,
ich werde nach meiner Ausbildung zum 01.07. eine Stelle als Gruppenleiter in einer Sparkasse antreten. Ab dem Zeitpunkt habe ich Führungsverantwortung für ca 17 Mitarbeiter.
Beim letzten Gespräch habe ich erfahren, dass ich in EG 6 des TVÖD-Sparkasse eingestuft werde. Normale Mitarbeiter können in der Abteilung ebenfalls bis EG6 eingruppiert werden.
Sollte ich nicht höher eingruppiert werden?
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Nein.
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Hallo zusammen,
ich werde nach meiner Ausbildung zum 01.07. eine Stelle als Gruppenleiter in einer Sparkasse antreten. Ab dem Zeitpunkt habe ich Führungsverantwortung für ca 17 Mitarbeiter.
Beim letzten Gespräch habe ich erfahren, dass ich in EG 6 des TVÖD-Sparkasse eingestuft werde. Normale Mitarbeiter können in der Abteilung ebenfalls bis EG6 eingruppiert werden.
Sollte ich nicht höher eingruppiert werden?
Teamleitung für schlappe 2700€ Brutto? Da würde ich ja lieber zu Amazon gehen.
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Hallo zusammen,
ich werde nach meiner Ausbildung zum 01.07. eine Stelle als Gruppenleiter in einer Sparkasse antreten. Ab dem Zeitpunkt habe ich Führungsverantwortung für ca 17 Mitarbeiter.
Beim letzten Gespräch habe ich erfahren, dass ich in EG 6 des TVÖD-Sparkasse eingestuft werde. Normale Mitarbeiter können in der Abteilung ebenfalls bis EG6 eingruppiert werden.
Sollte ich nicht höher eingruppiert werden?
Die Eingruppierung eines Gruppenleiters beginnt gemäß Entgeltordnung TVöD für Sparkassenbeschäftigte in EG 8 Fallgruppe 3.
Sind die unterstellten Mitarbeiter bankspezifisch Beschäftigte (= mind. EG 5) und mind. einer ist nach EG 8 eingruppiert, befindet sich der Gruppenleiter tariflich in EG 9b.