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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Danisahne912 am 28.06.2023 08:48
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Hallo in die Runde :-)
Ich wechsle zum 01.09.2023 vom Land Niedersachsen zum Bund. In wie weit habe ich eigentlich schon Anspruch auf die Jahressonderzahlungen bzw. in wie weit profitiere ich von den neuen Tarifverhandlungen?
Danke für eure Antwort :-)
Lieben Gruß
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Du bekommst JSZ anteilig und den Lohn so wie deine Kollegen auch.
Also die monatliche InfPrämie
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Welche JSZ ist gemeint, wenn explizit auf die neuen Tarifverhandlungen, welche schon längst abgeschlossen sind, verwiesen wird?
JSZ ist als Begriff eigentlich auf das sogenannte Weihnachtsgeld definiert.
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Hab mich ein wenig unglücklich ausgedrückt....also zum einen meine ich die Zahlungen/Erhöhungen/Einmalzahlungen aus den abgeschlossenen Tarifverhandlungen und dann noch "Weihnachtsgeld".
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Hab mich ein wenig unglücklich ausgedrückt....also zum einen meine ich die Zahlungen/Erhöhungen/Einmalzahlungen aus den abgeschlossenen Tarifverhandlungen und dann noch "Weihnachtsgeld".
Auf den einmalige Inflationsausgleich besteht kein Anspruch, nur auf die monatlichen Zahlungen. An den übrigen Tariferhöhungen zum monatlichen Entgelt nimmst du teil.
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Ändert sich eigentlich etwas an der JSZ wenn ich vom Land zum Bund wechsle? Bekomme ich es dann nur anteilmäßig?
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Ja.
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Nein
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Nein
Warum nein?